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Anzahl und Beschreibung der Versandstücke #8037 03.03.2009 12:47
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chris Offline OP
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Hallo Zusammen in den Gefahrgut-Foren von Storck,

ich bin neu hier und habe eine Frage zur Handhabung von Gefahrgut bei Versandlisten für die Speditionen per Lkw:

Wir versenden täglich Stückgüter an ca. 10 Kunden per Hausspedition, darunter auch noch etwas Gefahrgut. Bisher hatten wir es so gehandhabt, daß das Versandbüro auf der Versandliste die UN-Nummer, die Klasse, Verpackungsgruppe und Gesamtpunkte für jede Versandadresse angegeben hat. Eigentlich fehlen hier ja auch die genauen Versandbezeichnungen (x Kanister mit y Litern, x Fässer mit y Litern usw.).

Meine Frage zur Praxis: wenn wir nun alle UN-Nummern mit den einzelnen Packgruppen (II und III) und auch noch die einzelnen Gebinde (1 Liter - 30l Feinblechdose, Kanister, Faß) angeben, wird diese Liste ellenlang. Wie wird bei Anderen der Stückgutversand gehandhabt? Außer der Versandliste mit Angabe des Gefahrgutes und der Anzahl der Packstücke / Paletten etc. bekommt der Spediteur eigentlich momentan nur noch die Schriftlichen Weisungen (wird ja auch gerade von mir geändert). Ansonsten müßte er ja noch für jede Sendung eine separate Aufstellung erhalten, oder?

Im Voraus schon mal vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Chris

Re: Anzahl und Beschreibung der Versandstücke [Re: chris] #8038 03.03.2009 19:10
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bheuschen Offline
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Hallo Chris,
Du solltest dich zunächst mal mit den Absenderpflichten vertraut machen
1.1.4.2.1.1 .
Die Angaben mußt Du nach 5.4.1.1 machen, jedenfalls müssen letzendlich diese Angaben der Spedition übergeben werden .
In Deinem Fall denke ich, daß der Lieferschein als Anhang zum Transportdokument gedacht ist, in diesem Fall ist die Anzahl und Beschreibung der Versandstücke zwingend notwendig, natürlich auch UN-Nummer,offizielle Stoffbezeichnung, Technische Benennung in Klammern falls der Stoff einer Kollektivrubrik zugeordnet ist,Gefahrenzettel,Verpackungsgruppe und Gewicht .
Im ersten Absatz sprichst Du von Klasse, im Beförderungsdokument werden nur die Gefahrenzettel genannt, nicht die Klasse .
So sieht es jedenfalls im ADR aus, ob GGVS da was anderes vorsieht weiß ich nicht .

Gruß
Bernd

Re: Anzahl und Beschreibung der Versandstücke [Re: bheuschen] #8039 03.03.2009 20:05
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Mark Offline
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Hallo Bernd,

GGVSE schreibt hier nichts anderes vor.

Hallo Chris,

Das neue Unfallmerkblatt muss der Halter (oder Beförderer) dem Fahrer zur Verfügung stellen. Der Absender ist hier jetzt raus.

Bitte kein neues Unfallmerkblatt schreiben!

Die Spedition muss seine Fahrzeuge mit dem neuen Unfallmerkblatt ausstatten, und dass muss mit der jeweiligen offiziellen Übersetzung übereinstimmen. Der Absender hat da nichts mehr zu schreiben.


Grüße

Mark

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