Freigestellte Mengen
#8316
28.03.2009 20:21
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Frede
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Hallo zusammen!!
Bin gerade über Google auf dieses Forum gestoßen! Super klasse, dass es sowas gibt... Ich habe gestern meine Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten gemacht und soll zukünftig den Gefahrgutbeauftragten im Unternehmen darstellen. Leider sind mir einige Sachen in Bezug auf die Beförderung in Freigestellten Mengen unklar. Ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich sehr unsicher bin..... Möchte als Gefahrgutbeauftragter schließlich keine Fehler machen.. ;-) Bei uns im Unternehmen haben wir lediglich UN3268 + 0431 (1.4S). Wenn ich mir nun die Tabelle nach 1.1.3.6. anschaue sehe ich unter "höchstzulässige Gesamtmenge" 'unbegrenzt'. D.h. doch für mich, dass ich nie über 1000 Punkte komme und somit auch nie das komlpette ADR anwenden muss. Somit bräuchten wir in unserem Unternehmen doch auch keinen Gefahrgutbeauftragten, oder verstehe ich da was falsch?! Müssten denn trotzdem ein Jahresbericht erstellt werden? Was sind meine Pflichten als Gefahrgutbeauftragter, wenn wir immer unter 1000 Punkte bleiben?? Hääää?? Irgendwie bin ich z zt ziemlich verwirrt und hoffe, dass mir irgendjemand helfen kann... GLG
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Frede]
#8317
29.03.2009 17:36
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Gerald
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Hallo, bei der UN Nummer 3268 hast Du mit Beförderungskategorie 4 nach 1.1.3.6 recht, nur bei der UN Nummer 0431 stimmte Deine Aussage nicht <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> , da UN 0431 zur Unterklasse 1.4G gehört und damit Beförderungskategorie 2 ist, so sind bei Nutzung des Unterabschnitt 1.1.3.6 nur 333 Punkte (NEM)freigestellt. Und dann ist es für das Unternehmen schon besser, wenn es einen Gefahrgutbeauftragten hat. Denn wenn Ihr über die 1000 Punkte kommt, dann bist Du im kennzeichnungspflichtigen Bereich, und das ADR/GGVSE muss eingehalten werden. Sehe einfach noch mal im Kapitel 3 unter der UN Nummer 0431 nach, denn es sind dann auch Sondervorschriften zu beachten.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Frede]
#8318
29.03.2009 19:28
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Mark
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Hallo Frede,
meinst du vielleicht die UN-Nummer 0432?
Beide heißen Pyrotechnische Gegenstände. Die UN 0431 ist der Klassifizierungscode 1.4G und bis 333 kg NEM freigestellt (wie Gerald schon sagt) und die UN 0432 ist der Klassifizierunscode 1.4S und der Beförderungskategorie 4 zugehörig.
Grüße
Mark
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Mark]
#8319
31.03.2009 20:29
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Frede
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Hallo! Ja, sorry...UUPPSS... Ich meine 0432... Tippfehler... D.h. also wenn wir nur diese beiden UN Nr. haben (0432 und 3268) dann muss auch kein Jahresbericht erstellt werden, Schulungsnachweise etc und sonstige Pflichen eines Gefahrgutbeauftragten eingehalten werden?? Oh man oh man,.. bin mir total unsicher... NAja in 2 Wochen werde ich erstmal erfahren, ob ich bestanden habe :-) Drückt mir die Daumen... GLG
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Frede]
#8320
31.03.2009 20:42
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Mark
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Hallo Frede,
deine Firma muss keinen Gefahrgutbeauftragten bestellen, da ein Befreiungstatbestand besteht, doch diesen muss der Unternehmer nicht nutzen. Wenn der Unternehmer nun freiwillig einen Gefahrgutbeauftragten bestellt, dann hat dieser auch die Pflichten des zu erfüllen.
Soll heißen, wenn dich deine Firma zum Gefahrgutbeauftragten bestellt, dann musst du auch tätig werden, wozu auch der Jahresbericht gehört.
Grüße
Mark
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Mark]
#8321
31.03.2009 21:27
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Frede
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Danke für die Info... Aber gesetzlich müsste ich es nicht, oder? Also ein Bußgeld würde mir nicht blühen, fals es nicht gemacht werden würde...?!?
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Frede]
#8322
01.04.2009 00:24
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Mark
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Hallo Frede,
solange das Gewerbeaufsichtsamt (oder eine andere zuständige Behörde) die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten nicht anordnet, braucht das Unternehmen kein Gefahrgutbeauftragten bestellen und m.E. kann dann bei fehlender Tätigkeit auch keine OWi entstehen.
Ich würde vorschlagen, die Tätigkeit mit dem Unternehmer abzustimmen. Wenn du entsprechend als Gefahrgutbeauftragter bestellt wirst und deiner Tätigkeit nicht nachkommst, kann das auch arbeitsrechtliche Folgen haben.
Grüße
Mark
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Mark]
#8323
01.04.2009 08:24
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Udo Leithold
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Hallo,
also mit der Verantwortung des Gefahrgutbeauftragten ist es so, dass wenn er bestellt ist, unabhängig ob erforderlich oder nicht, dann muss er seinen Pflichten nachkommen. Anders ist es, wenn ein ausgebildeter Gefahrgutbeauftragter da ist, er aber nicht bestellt wurde. Der kann die Pflichten nur teilweise erfüllen, je nach Auftrag von seinem Chef.
Gruß Udo Leithold
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Udo Leithold]
#8324
01.04.2009 20:44
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Frede
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Dankeschön für eure hilfe.. ich bin momentan echt etrem unsicher, was ich nun wirklich 100%ig machen muss und vorallem wie :-(
Was ich jetzt noch nciht so ganz verstehe ist was ist eigentlich mit "bestellt" gemeint? ICh habe den Gefahrgutbeauftragten gemacht. Nur steht davon nichts in meiner Stellenbeschreibung. Allerdings auf einer kleinen Übersicht stehen dre Sternchen (***) hinter meinen NAmen mit dem Vermerk s.u. Gefahrgutbeauftragte.. Git diese "Kennzeichnung" im kleingedruckten im Organigramm schonn als "offiziell bestellt"? ICh meine, ich habe ja nichts gegengezeichnet...
Wenn ich mit meinem Chef spreche und ich ihm schildern würde, dass wir eigtnlich immer unter den 1000P bleiben und es somit 'freigetellt' ist den kompletten Pflichten des Gefargutbeauftragten nachzukommen und er sagt, dass es so in Ordnung sei und dass ich nicht alles Pflichten nachkommen muss (zb auf grund anderer Prioritäten) dann bin ich als gefahrgutbeauftragter also von den pflichen "befreit" oder wie? unsere gefahrgutbeauftragte die das früher gemacht hatte, hat nämlich auch rein gar ncihts gemacht :-) kein jahresbericht, keine untereweisungen etc...
Oh man ich schreib hier auch ein wirres zeug <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> nur mein Problem besteht schon alleine darin, dass ich super viel jeden tag zu tun habe und vor lauter arbeit einfach nicht hinterher komme. und nun soll ich auch noch einfach so nebenbei den gefahrgutbeauftragten machen. das alles selbstverständlich ohne überstunden :-)
GLG
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Frede]
#8325
01.04.2009 21:03
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Mark
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Hallo Frede,
du bist nicht aufgrund einem Organogramm Gefahrgutbeauftragter!
Also, das Unternehmen muss dich schon schriftlich zum Gefahrgutbeauftragten bestellen und du muss dieses Schriftstück auch gegenzeichnen. Mit diesem Gegengezeichneten Schriftstück kann das Unternehmen gegenüber Behörden auch belegen, dass sie einen Gefahrgutbeauftragten hat. Deshalb solltest du dann auch deinen Pflichten nachkommen. Dein Chef darf dich aber erst bestellen, wenn du von der IHK die Schulungsbescheinigung vorlegen kannst, die bekommst du erst, wenn du deine Prüfung bestanden hast, also nächste Woche.
Grüße
Mark
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Mark]
#8326
02.04.2009 09:32
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Claudi
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Hallo Frede, erstmal tief durchatmen und nen großen Schluck Kaffee nehmen.
Dir passiert in der Situation, wie sie jetzt ist, rein gar nix. Der Unternehmer ist am Zug und muss dich, wenn er das will, bestellen - ordnungsgemäß und gerichtsfest. Das geht nur mit gültigem Schulungsnachweis. Und dann musst du natürlich zustimmen. Anschließend sollte z. B. durch Aushang im Unternehmen bekannt gemacht werden, dass du ab XXX der neue Gefahrgutbeauftragte im Unternehmen bist.
Du kannst den Unternehmer natürlich hinsichtlich der Notwendigkeit eines GB beraten. Wenn er aber trotz Befreiungstatbeständen einen haben will, ist das seine Entscheidung.
Will er einen GB, muss er ihn anständig bestellen. Der GB hat dann alle Pflichten der GbV zu erfüllen. Einen "GB auf Sparflamme" gibt es nicht. Was es ebenfalls nicht geben darf: einen GB-Papiertiger, der zwar bestellt und vorhanden ist, aber nichts tut (Achtung, Ordnungswidrigkeiten). Entweder also ganz oder gar nicht.
Sollte sich der Unternehmer für einen GB entscheiden, sollte man ihn (gerade in deiner Situation mit dem Arbeitspensum) auf § 7 der GbV hinweisen. Er muss dir nämlich auch ermöglichen, deinen Pflichten als GB nachzukommen. Also wirf mal einen Blick in die GbV (in aller Ruhe). GB ist kein Job, den man mal eben so nebenbei machen kann. GB heißt nicht, mal schön paar Tage zu nem Lehrgang zu gehen und dann einen schicken Schulungsnachweis an die Wand zu hängen (ich mache nicht dir hier den Vorwurf, sondern deinem Chef). Vielleicht ist sich dein Chef dessen nicht so bewusst. Berate ihn.
So, und nun Kopf hoch <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />. Fachliche Unterstützung und ein paar aufbauende Worte findest du ja schon mal hier.
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Claudi]
#8327
02.04.2009 19:40
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MasterKane
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Hallo Frede, eine Sicherheit für Deine Tätigkeiten im Bereich Gefahrgut kannst Du nur in Absprache mit Deinem Chef erreichen. Die Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten stellt nun einmal die Übertragung einer Unternehmerpflicht dar. Wenn für Euch nun der Befreiungstatbestand gilt und auch die zuständige Behörde keinen GB verlangt, besteht ja die Möglichkeit, dass Dein Chef ohne Bestellung auf Deine erworbenen Kenntnisse zurückgreift. Für den Fall einer Bestellung gilt aber für beide "mit gehangen, mit gefangen": - GB: u.a. §1c und §1d GbV - Unternehmer/Inhaber: u.a. §7 GbV [...] mein Problem besteht schon alleine darin, dass ich super viel jeden tag zu tun habe und vor lauter arbeit einfach nicht hinterher komme [...] Laut §7 Abs.1c GbV muss der Unternehmer die notwendigen Mittel bereitstellen, d.h. aber nicht nur PC, Papier, Stift und alle zwei Jahre das neue ADR, sondern auch Arbeitszeit. Ist nach der Bestellung ersichtlich, dass neben Deinen täglichen Aufgaben kein Platz mehr für die Aufgaben eines GB ist und Dein Chef nach Kenntnisnahme dieser Situation nicht darauf reagiert, könnte ein Organisationsverschulden eintreten. Also zusammengefasst:Wird kein GB bestellt, bleibt die gesamte Verantwortung bei Deinem Chef. Wirst Du zum GB bestellt, müssen beide Parteien ihren Verpflichtungen nachkommen (kein GB-light, aber auch kein GB zum Null-Tarif). undEine Übertragung mittels Organigramm reicht definitiv nicht aus: §1 GbV Bestellung von Gefahrgutbeauftragten (1) Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. [...] Neben diesem Forum gibt es weitere Quellen zur Beantwortung Deiner Fragen, u.a. auch die IHK. Anbei ist ein Link zu einer Broschüre der IHK Bielefeld. Diese enthält neben Informationen (auch zu anderen Beauftragten) eine "Muster Bestellung": BetriebsbeauftragtePuh, langer Text...<img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> aber hoffentlich hilfreich mfg MasterKane
"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang." Konfuzius
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: MasterKane]
#8328
03.04.2009 19:08
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Frede
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Hallöchen!!!
Super super vielen lieben Dank für die Zahlreichen Hinweise und "hilfestellungen". Diese Infos helfen mir schon sehr weiter!
Dankeschön :-) und ein schönes Wochenende!!
GLG Frede
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Frede]
#8329
09.04.2009 12:54
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Frede
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Hallo!
Könnt ihr mir evtl nochmal helfen... Ich habe ja schon oben geschildert, dass wir nur UN0432 + 3268 bei uns im Unternehmen haben. Gem. ADR fallen diese UN Nr. ja immer unter die Freigrenze gem. 1.1.3.6. Wie wäre es jetzt, wenn diese beiden UN Nr auch per LUFT oder SEE versendet werden und nicht nur per Straße? Dann würde ja nicht nur die ADR greifen, sondern auch die IATA, oder? Müsste das Unternehmen in diesem Fall einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, oder ist dem Unternehmen das auch freigestellt? Bei LUFT und SEE gelten ja noch andere Regeln, oder wie ist das? Danke im Voraus für eure Hilfe! Gruß Frede
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Frede]
#8330
14.04.2009 09:47
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Claudi
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Die Freistellung mit den 1000 Punkten gibt es bei See und Luft nicht. zum Thema GB bei Luftransport hast du ja im IATA-Forum schon eine Antwort erhalten.
Für den Lufttransport braucht ihr außerdem nach IATA geschultes Personal (Verpacker und Versender, PK 1 + 2) - offizielle vom LBA anerkannte Schulung mit Prüfung (mit mind. 80% zu bestehen, Zertifikat 2 Jahre gültig). Mindestens einen braucht ihr, der die Shippers Declaration im Luftverkehr (Beförderungspapier Luft) unterschreiben darf (PK1-geschult). Diese Dienstleistungen kann man auch, gerade wenn es selten vorkommt, von externen Dienstleistern durchführen lassen.
Für den Seetransport müssen die Mitarbeiter, die damit zu tun haben, ebenfalls geschult sein, jedoch gibt es dort nicht so strenge Vorgaben wie in der Luft.
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Claudi]
#8331
14.04.2009 16:08
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Winklhofer
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Hallo Claudi,
hier bin ich bezüglich des Gb anderer Meinung, wenn nur diese Güter versandt und befördert werden sollen. Siehe dazu meine Ausführungen zur Anfrage von Frede unter IATA-DGR/ICAO-TI von heute.
Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Winklhofer]
#8332
15.04.2009 08:01
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Claudi
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Hallo Herr Winkelhofer,
habe ich schon gelesen und meinen Beitrag entsprechend korrigiert. Sie haben natürlich recht.
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Claudi]
#8333
18.06.2009 15:12
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Frede
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Hallo zusammen!
WEiß einer von euch, ob es im Internet evtl die Tabelle nach 1.1.3.6. zum Download gibt, oder hat irgendjemand diese als Datei? Wenn ich es aus dem ADR abscanne sieht es nicht wirklich schön aus ;-) Ich muss bald eine Schulung halten und da wollte ich u.a. auf diese Tabelle verweisen.
Gruß Frede
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Frede]
#8334
18.06.2009 16:01
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MasterKane
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Hallo Frede, als Nutzer der "Papier-Variante" des ADR oder im Internet über "umwelt-online" stellt sich mir dieses Problem nicht. Aber vielleicht hilft Dir folgender Link: Bildungswerk des Verkehrsgewerbes Baden GmbH mfg MasterKane
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Jose Reyes Schmitt]
#8336
19.06.2009 18:59
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Frede
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Super! Klasse ! Vielen vielen lieben Dank!!!
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Frede]
#8337
07.07.2009 08:40
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DJSMP
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Hallo zusammen,
eine kurze Anmerkung zum Thema sei mir noch gestattet. Es ist vollkommen richtig, dass beim vorliegenden Automobilistenfall gesetzlich KEIN Gb erforderlich ist.
Allerdings zeigt sich immer wieder, dass auch in solchen Fällen ein Gb absolut sinnvoll ist, weil dann mal jemand die gefahrguttechnischen Zügel in die Hand nimmt und es im Unternehmen wenigstens einen gibt, der sich mal um diese Dinge kümmert. Meine Erfahrung zeigt, dass häufig bei den Unternehmen, die sich von einer Ausnahme in die nächste hangeln, das absolute Chaos herrscht. Die meinen dann, mit den 2 Pyrotechnik-UN-Nummern wird man schon nix falsch machen. Denkste! Es scheitert dann meistens schon an den einfachsten Dingen. Beispiel: Angabe der Benennung für die Beförderung auf den Versandstücken.
Darüber hinaus bleiben ja die Betriebsorganisation nach §1a GbV und die damit erforderlichen Schulungen nach §6 GbV von der Bestellungspflicht des Gb unberührt. Und wenn ich die Ausführungen von Frede so deute, wird er wohl dann der einzige sein, der Ahnung von GG hat und die Schulungen machen kann.
Frede muss letzendlich selbst entscheiden, ob er Gb werden möchte bzw. ob seine Position inkl. Vergütung das hergibt. Ich denke, für diese beiden UN-Nummern wird der Aufwand nicht ganz so weltbewegend sein.
Dennoch hat der Gb natürlich die Verantwortung. Es ist richtigerweise gesagt worden, dass dann auch alle Aufgaben des Gb ordentlich zu erfüllen sind. Das schlimmste wäre der Gb, der nur auf dem Papier besteht. Dann doch lieber gar nicht.
Ansonsten startet die Karriere des Gb mit einer vernünftigen, SCHRIFTLICHEN Bestellung, die beide Seiten unterzeichnen. Mal so eben kurz gesagt, "du bist ab jetzt Gb!" ist Käse! Daher ist es jetzt Sache des Unternehmers, die Bestellung durchzuführen oder nicht.
Nochmal: Ich kann wirklich nur empfehlen, für dieses Unternehmen einen Gb zu bestellen (Frede's Einverständnis natürlich vorausgesetzt). Dann sollte es deutlich geordnetere Strukturen geben als ohne Gb.
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: DJSMP]
#8338
07.07.2009 09:11
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M.Pansen
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Wenn schon bestellen dann wie in GbV §1(1)und Anlage 1 aber auch schriftlich - wie es DJSMP meinte. Eine "interne" Lösung sollte eh preiswerter sein ( vom praktischen Nutzen mal ganz zu schweigen wenn der Gb ständig im Unternehmen präsent ist ) als eine externe bestellte Person. Gibt es dazu Anhaltspunkte wieviel ein "externer" kostet? (unabhängig davon ob er BPG`s/SVP`s selber intern schult)[color:"white"] .[/color]
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: M.Pansen]
#8339
07.07.2009 09:23
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DJSMP
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Eine interne Lösung muss nicht zwangsläufig besser sein als eine externe! Intern wird das meistens nebenbei mit gemacht. Der Gb ist meist noch Produktionsleiter, Leiter Sammelgut oder Versandleiter und hat den Kopf mit ganz anderen Sachen voll als mit GG! Überwachungsprotokolle? Schulungen der Mitarbeiter? Was ist das denn? *gg* Am besten sitzt der Gb dann noch im Stammwerk und hat von seinen 15 Niederlassungen noch keine besucht! Außerdem kann es auch passieren, dass der interne Gb irgendwann betriebsblind über alle Fehler drüber rennt, weil er sich in seit Jahren eingefahrenen Prozessen befindet. "Haben wir schon immer so gemacht!"
Kostentechnisch muss intern auch nicht unbedingt besser sein. Es wird ja meist für den Gb keine Vollzeitkraft benötigt. Daher relativiert sich das, wenn man bedenkt, welche Personalkosten sonst anfallen würden.
Last but not least die Sache mit dem aktuellen Wissensstand. Ein externer Gb hat zugang zu den Fachmedien, bereitet Neuerungen einmal auf, ist immer up-to-date (bzw. sollte es sein) sodass all seine Kunden profitieren. Ein interner muss sich den ganzen Krempel selbst raus suchen. Ob da bei den meist zahlreichen anderen Aufgaben die Zeit bleibt?
Das mit den Kosten für nen externen ist eine ganz schwierige Sache und auch wirklich von Anbieter zu Anbieter seeeeeehr unterschiedlich! Es kommt natürlich auf den Aufwand an. Man kann ein 5-Mann unternehmen, was 5 Mal jährlich eine UN-Nummer versendet nicht mit dem 200 Mann-Werk vergleichen, welches täglich 20 UN-Nummern auf 10 Sendungen verteilt.
Bei Interesse sollte man sich mal ein paar Angebote kommen lassen. Hier lohnt aber der Vergleich nicht nur bei den Kosten, sondern vor allem auch bei den Leistungen und der Qualität.
Aus meiner Region kenne ich auch einige schwarze Schaafe, die dann auch nur auf dem Papier bestehen und mit Dumpingpreisen von 200 EUR pro Jahr den Markt aufmischen wollen.
Aber spätestens nach ein paar Jahren (und den ersten Ablehungen im Luftverkehr) setzt sich der Qualitätsgedanke meist durch. Dann kommen die Unternehmen meistens zu uns ;-)
Einem großen Sammelgutspediteur mit 50 Fahrzeugen, der nur seine Kosten im Kopf hat lässt sich natürlich schwer vermitteln, warum der für diesen Gefahrgutschnickschnack auf einmal 600 EUR pro Jahr mehr bezahlen soll. ;-(
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 07.07.2009 09:34.
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: DJSMP]
#8340
07.07.2009 09:45
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M.Pansen
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Im Unternehmen in dem ich momentan ein Praktikum mache, welches im Stückgutbereich hauptsächlich tätig ist, auch etwa 50 Fahrzeuge am Standort, etwa 150 eigene Fahrzeuge insgesamt hat, sitzt ein hauptamtlicher Gb, der neben dem Gefahrgut noch für LaSi verantwortlich ist und die Mitarbeiter selbst darin weiterbildet. Da das Unternehmen Teil einer großen Gruppe ist, ist er für den o.g. Bereich auch bei den Audits mit im Boot und sieht so mehr als den eigenen Standort. Ich denke dies ist keine schlechte Lösung...
-Gefahrstoffeinheit Freiwillige Feuerwehr Völklingen -Ausbilder Gefahrgutfahrerschulung
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: M.Pansen]
#8341
07.07.2009 09:57
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DJSMP
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Wenn der Gb gut arbeitet und die Betriebsorganisation passt, ist gegen eine interne Lösung in der Speditionsbranche nix einzuwenden. Leider sieht die Praxis häufig anders aus.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 07.07.2009 09:58.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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