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Gaskartuschen von Camping-Gaz #9197 14.07.2009 16:47
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Susa Offline OP
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Hallo mal wieder!

Mein neuestes Problem: Campinggas-Kartuschen nach Indien!
Laut Sicherheitsdatenblatt sind die Kartuschen UN 2037, also ist die Verpackungsvorschrift 203 anzuwenden.
Diese besagt, dass die Gaskartuschen bei 55 °C höchstens einen Behälterinnendruck von 1500 kPa haben dürfen.
Nun versuche ich schon seit Wochen bei der Firma Camping-Gaz etwas über den Behälterinnendruck speziell meiner Kartuschen heraus zu finden, leider ohne Erfolg.

Als nun mein Kollege aus dem Urlaub zurückkam und ich ihm das Problem schilderte, hat er folgende Idee gehabt:
Wir verwenden UN-geprüfte und - zugelassene Metalldosen (IP3 und IP3A) als Innenverpackung für vorwiegend flüssiges Gefahrgut (z.B. Reinigungsmittel) in nicht zugelassenen Verpackungen.
Nun möchte mein Kollege in diese Metalldosen die Gaskartuschen verpacken und das ganze dann in einen 4GV-Karton.
Damit bin ich nicht ganz einverstanden.
Ich kann in der PI 203 nämlich nicht erkennen, dass ein IP3 als Innenverpackung zulässig ist.
Wie seht ihr das? Kann man das so machen wie mein Kollege meint?
Und hat vielleicht jemand Erfahrung mit Kartuschen von Camping-Gaz und kann was über den Behälterinnendruck sagen?

Ganz vielen Dank schon mal für euere Antworten!
Viele liebe Grüße

Susa

Re: Gaskartuschen von Camping-Gaz [Re: Susa] #9198 14.07.2009 21:47
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Floridacargocat Offline
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Zwei Beitraege.
1. Temperaturen in Indien (insbesondere Nordindien mit Delhi und auch weiter nordwestlich) koennen im Sommer durchaus bis auf >45 Grad Celsius im Schatten betragen. Waehrend der Lagerung und des Transportes koennen durchaus Temperaturen von ueber 55 Grad erreicht werden. Wir hatten einmal Messungen in einem Gueterwaggon (fuer den Transport von Lebensmittelprodukten)vorgenommen, welche Werte bis zu 70 Grad aufwiesen (Hitzestrahlung). Diese Transporttemperaturen hatten durchaus einen Einfluss auf unsere Produkte.
2. Datensicherheitsblatt. Ist das in Deutschland nicht auch Pflicht?
Wenn keine Daten vorhanden sind, dann am besten zu einem Zylinderpruefer oder auch Tauchshop gehen und Messungen vornehmen lassen. Die sollten eine solche Messanlage haben.
Eventuell kann das BAM hier auch weiterhelfen oder auch das zustaendige Gewerbeaufsichtsamt des Herstellers.
3. Der Loesungsvorschlages Ihres Herrn Kollegen ist zwar recht kreativ, duerfte aber nicht im Sinne des Erfinders sein solange er nicht als zugelassene PI zu finden ist. Seine Idee beruht auf einer Innerverpackung, welche nicht unter Druck steht, und dann in eine aeussere "Standard" Gefahrengutverpackung. Leider steht das effektive Gefahrengut unter Druck, und muss entsprechend behandelt werden. Daher die PI 203.

Frage. Welches Volumen bzw. Menge ist den auf den Kartuschen angegeben?

Re: Gaskartuschen von Camping-Gaz [Re: Floridacargocat] #9199 15.07.2009 10:55
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Susa Offline OP
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Hallo Floridacargocat!

Erst einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Soweit ich mich erinnern kann, ist der Inhalt der Kartuschen 0,5 L. Also noch zulässig. Leider habe ich sie nicht mehr da, weil ich ja denn Fall an meinen Kollegen abgegeben habe. Ich weigere mich nämlich die Sendung so zu verschicken.
Der Tipp mit den Tauchshops ist gut, hier in der Gegend gibt es viele. Die werde ich jetzt mal alle durchtelefonieren. Und wenn alles nichts hilft ruf ich bei der BAM an.
Danke noch mal und viele liebe Grüße
Susa

Re: Gaskartuschen von Camping-Gaz [Re: Susa] #9200 15.07.2009 21:27
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UHeins Offline
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Hallo Susa,

ich fürchte, dass weder BAM noch Tauchshops da werden helfen können. Diese Kartuschen haben ja kein Ventil, an das man ein Prüfgerät anschließen könnte. Beim Einsatz im Campinggerät sticht eine geräteseitige Nadel durch das Kartuschengehäuse! Insofern ist das da wie beim Kühlschrank, wenn man wissen will, ob die Innenbeleuchtung bei geschlossener Tür auch wirklich aus ist.

Ich empfehle eine Anfrage beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG).

Viel Erfolg!


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Gaskartuschen von Camping-Gaz [Re: Susa] #9201 16.07.2009 08:18
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G. Homann Offline
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Hallo Susa,
vielleicht mache ich ja einen Denkfehler, aber Fa. Campinggaz erklärt doch im SDBl (unter Ziff. 14, Angaben zum Transport, IATA), dass die PI 203 eingehalten ist. Damit ist doch schon durch die Herstellerfirma bescheinigt, dass mit dem Innendruck "alles i.O." ist, oder??? Die Kartuschen lediglich noch in eine der beschriebenen Außenverpackungen (z.B. 4G) und fertig ist die Laube.

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Gaskartuschen von Camping-Gaz [Re: G. Homann] #9202 16.07.2009 09:08
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Susa Offline OP
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Guten Morgen zusammen!

Vielen Dank für den Tipp mit dem Deutschen Verband Flüssiggas.
So wie mir der nette Herr dort erklärt hat, ist der Behälterinnendruck identisch mit dem Dampfdruck und dieser ist im SDB angegeben. Allerdings in bar. Aber wenn man die 8 bar (laut SDB) in Pascal umrechnet kommem 800000 Pascal raus, also 800 kPa und das ist ganz klar zulässig.
Vorausgesetzt das stimmt, dass der Dampfdruck = Behälterinnendruck ist.
Ist das wirklich so, weiß das jemand von euch?

Zum Punkt 14 im SDB: Ich interpretiere das nicht unbedingt so, das im Punkt 14 die EINHALTUNG der PI 203 für dieses Produkt zugesichert wird, sondern lediglich als Hinweis, dass die PI 203 zur Anwendung kommen muss.

Ich wünsche euch allen einen schönen, sonnigen Tag!
Viele Grüße

Susa

Re: Gaskartuschen von Camping-Gaz [Re: Susa] #9203 16.07.2009 10:56
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GG1 Offline
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Antwort auf
Vorausgesetzt das stimmt, dass der Dampfdruck = Behälterinnendruck ist.
Ist das wirklich so, weiß das jemand von euch?



Hallo Susa,

ja, das ist so. Der Dampfdruck ist der Druck, der sich in einem geschlossenen Gefäß über der verbleibenden Flüssigkeit einstellt (=Behälterinnendruck). Der Dampfdruck hängt vom Stoff und der Temperatur ab. Wenn man den Behälter in einen Gefrierschrank stellen würde, wäre nach einiger Zeir der (Dampf)druck innerhalb der Kartusche deutlich niedriger.

Grüße
GG1

Re: Gaskartuschen von Camping-Gaz [Re: GG1] #9204 16.07.2009 11:33
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Genial, damit sind meine Probleme gelöst!
Ihr seid spitze, vielen Dank an alle und einen wunderschönen Tag noch!
Viele, liebe Grüße
Susa

Re: Gaskartuschen von Camping-Gaz [Re: Susa] #9205 16.07.2009 23:04
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Hallo Susa,
anbei ein link fuer das MSDS von Coleman fuer das entsprechende Produkt:
http://www.coleman.com/coleman/msds/gaz.pdf
Coleman gibt eine klare Aussage, dass das Produkt den IATA Vorschriften entspricht siehe Seite 7. Die Aussage bezueglich der zugelassenen Menge entspricht nicht den IATA Tabellen.
Ich persoenlich habe immer ein Problem wenn eine Firma in ihrem Datenblatt zwei verschiedene Klassifizierungen angibt. Das weckt bei mir die Alarmglocken, um dann doch noch ein bischen weiter nachzuforschen.
Auf der anderen Seite sind die amerikanischen MSDS's nicht immer Musterknaben in Bezug auf ihre Vollstaendigkeit und lassen manchmal sehr zu wuenschen uebrig.
Wenn Campinggaz (jetzt im Besitz von Coleman laut wikipedia) eine Datenblatt herausgibt mit einer Klassifizierung (selbst wenn es zwei sind), dann hat man doch Grund dort einmal nachzufragen, wie denn das nun ist. Welche UN Nummer sollte denn nun genommen werden? Der Versender unterschreibt die Gefahrenguterklaerung und haftet damit fuer alle Aussagen. Da wuerde ich dann doch nochmal Campinggaz befragen.

Re: Gaskartuschen von Camping-Gaz [Re: Susa] #9206 17.07.2009 07:40
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Heinz1 Offline
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[...] Wir verwenden UN-geprüfte und - zugelassene Metalldosen (IP3 und IP3A) als Innenverpackung für vorwiegend flüssiges Gefahrgut (z.B. Reinigungsmittel) in nicht zugelassenen Verpackungen. [...]


Hallo Susa,

ich stolpere gerade über diese Aussage! Da gibt's m.E. Klärungsbedarf. IP3/3A ist keine UN-Codierung. Was steht den auf diesen Dosen? Wenn überhaupt zugelassen, dürfte es sich um 1A2 bzw. 1B2 Behälter handeln!

Die nicht zugelassene (Außen-)Verpackung wäre dann ein Overpack, bzw. LTD QTY.

Gruß aus Hamburg
Heinz Balecke

Re: Gaskartuschen von Camping-Gaz [Re: Heinz1] #9207 22.07.2009 12:43
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Hallo Heinz!

IP3 und IP3A sind UN-Codierungen für Innenverpackungen während 1A2 die Codierung für eine Aussen- bzw. Einzelverpackung ist.
Wir bekommen z.B. Reinigunsmittel in Plastikflaschen vom Hersteller angeliefert. Diese sind nicht geprüft und können von daher nicht als Innenverpackung in einer zusammengesetzten Verpackung mit Luftfracht versendet werden. Deshalb packen wir sie in die Metalldosen, die UN-geprüfte INNENverpackungen sind, und diese in 4G-Kartons, welche dann die AUSSENverpackung sind und nicht der Overpack.
Diese Vorgehensweise ist absolut korrekt.

Viele liebe Grüße

Susa

Re: Gaskartuschen von Camping-Gaz [Re: Susa] #9208 22.07.2009 15:19
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Rupert Offline
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Hallo Susa!

Kannst Du deine Verpackungsanweisung nochmal überprüfen?
IATA-DGR 6.1 beschreibt die Spezifikationen für Innenverpackung.
6.2 beschreibt die allgemeinen bekannten UN-Spezifikationen für Verpackungen.
Die Verpackungsvorschriften definieren die erlaubten Kombinationen.
Das eine Innenverpackung UN-geprüft sein muss, ist mir neu und Bedarf einer Klärung.

Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Gaskartuschen von Camping-Gaz [Re: Susa] #9209 22.07.2009 16:31
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Hallo Susa,

Ich hoffe die 4G Verpackung ist eine 4GV Verpackung <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
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Re: Gaskartuschen von Camping-Gaz [Re: Kay Schmauder] #9210 22.07.2009 16:46
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Hallo zusammen!

@ Rupert:

Natürlich muss eine Innenverpackung nicht UN-geprüft sein. Wir machen das halt um auf der sicheren Seite zu sein, weil z.B. diese Reinigungsmittel in recht windigen Flaschen sind.

@ Kai:

Selbstverständlich sind das 4GV-Kartons. Ich habe nur 4G geschrieben, weil das der Spezifikations-Kodex für Pappkarton im IATA ist. Wir verwenden ausschliesslich 4GV-Kartons.

Viele Grüße

Susa

Re: Gaskartuschen von Camping-Gaz [Re: Susa] #9211 22.07.2009 21:28
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Kay Schmauder Offline
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<img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Wunderbar!


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Gaskartuschen von Camping-Gaz [Re: Heinz1] #9212 04.08.2009 15:41
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Anderl Offline
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Hallo,

auch wenn Ware wohl schon versendet ist, noch eine kleine Ergänzung.

Dass der Dampfdruck gleich dem Behälterinnendruck ist, gilt m.E. für drucklos gefüllte Flüssigkeiten bei der Temperatur, bei der der Dampfdruck bestimmt wurde und sich das Volumen der Verpackung nicht geändert hat. Und analog auch in etwa für unter Druck verflüssigte Gase.

Es gilt m.W. nicht für mit unter Druck verdichteten Gas befüllte Behälter, aber wenn man Fülldruck und Fülltemperatur kennt, kann man den jeweiligen Behälterinnendruck berechnen, p x V / T = konstant, wenn ich mich richtig erinnere. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Camping Gaz (Deutschland) GmbH Camping Gaz (Deutschland) GmbH
Tel.: (0 64 02) 89-0 bestätigt in Punkt 14 des SDBs
www.wocken.com/.../CAMPINGGAZ/GAZ-Kartusche%20C%20206%20D%20Super.pdf
Weitere Angaben: Alle Camping Gaz-Behälter entsprechen den Vorschriften der Transportbestimmungen.

Dampfdruck:
Butan: Super-Butan Butan-Propan-Mix
Siedebeginn bei atmosphärischem Druck: etwa -5 °C etwa -20 °C etwa &#8211;25 °C
Relativer Dampfdruck (bar) max. 15 °C: etwa 1,7 2,2 2,8
Relativer Dampfdruck (bar) max. 50 °C: etwa 6,9 7,5 8,6
Volumenmasse (verflüssigt bei 50 °C) kg/l min.: 0,513 0,492 0,50
Dichte/Luft (15 °C, atmosphärischer Druck) etwa 2,01 1,87 1,95

Ausgehend von den 8,6 bar = 860 kPa (50 °C bzw. 323 K) ergeben sich rund 873 kPa (55 °C bzw. 328 K). Somit werden die 1500 kPa nicht erreicht.

Es steht auf diesen Kartuschen wohl nichts. Sie müssen nur die Bedingungen der P203 erfüllen und als zusammengesetzte Verpackung in einer dazu zugelassenen Aussenverpackung versendet werden.


Freundliche Grüße
Josef Anderl

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