ich möchte noch einmal auf den Beschluß des OLG Jena vom 14.10.2005 zurückkommen. Da heißt es, dass das Urteil des AG Weimar vom 18.11.2004 aufgehoben wird und die Sache zur neuen Prüfung an das AG Weimar zurückverwiesen wird. Weiß jemand, wie das neue Urteil des AG Weimar aussieht und wo man es einsehen kann? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Das Amtsgericht Weimar hat mit Beschluss vom 02.03.2006 das Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 OwiG eingestellt. Wie bereits im Beschluss des OLG Jena kritisiert, konnte die Möglichkeit eines unvermeidbaren Verbotsirrtums offensichtlich nicht ausgeräumt werden.
die alte Akte inkl. dem abschließenden Urteil befindet sich bei der Staatsanwaltschaft Erfurt. Aus meinem Gedächtnis heraus, dürfte aus dem Tenor: "Freispruch wegen unvermeidbaren Verbotsirrtum" nichts weiter entnehmbar sein, da in der Regel von einer Begründung abgesehen wird. Somit hilft nur das OLG - Urteil nicht weiter.
danke für die Informationen. Genau das mit dem "Freispruch wegen unvermeidbaren Verbotsirrtum" hätte ich eben gern mal schwarz auf weiß gesehen. Mir ist klar, dass dieser Freispruch natürlich nur wegen der Konstellation des Betroffenen und nicht wegend er Sachlage erfolgen konnte. In Schulungen verwende ich daher immer die Argumentation des OLG. Aber es wäre doch mal interessant, diesen letzten Freispruch irgendwo zu haben.
Ich habe mal das Urteil des OLG Jena - 1 Ss 34/05 - vom 14.10.2005 als Kurzfassung aus der Leitsatzdatenbank herausgekramt und hier als PDF angehängt. Vielleicht hilft das dem Einen oder Anderen weiter.
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Hallo zusammen, mit dem Aktenzeichen findet eine sehr bekannte Suchmaschine das: OLG Jena Offensichtlich gibt das hier schon Forum. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> Gruß Gandalf