Hallo Chrsimoli,
Das steht in REACH – VO (EG) 1907/2006, Art 2 (6) d).
Dort wird Titel IV (Artikel 31 bis 36, also MSDS) ausgenommen.
Alkoholische Getränke, mehr als 24 bis 70 Vol. % Alkohol, mit mehr als 5 L Fassungsvermögen, sind der UN3065 zugeordnet.
Beträgt das Fassungsvermögen bis 5L (trifft wohl bei euch zu, oder ??), sind die Flaschen gem. Special Provision A9 IATA-DGR als Fracht von den Vorschriften befreit.
Wenn hier die Spedition überhaupt etwas schriftliches benötigt, dann höchstens eine Bestätigung dass es sich um ein alkoholisches Getränk handelt und die Angabe Vol. % Alkohol.
Tipp: Sollte dem Transport nichts mehr im Wege stehen, sollte das Ganze sehr gut gepolstert und auslaufsicher verpackt sein.
Bei austretenden Flüssigkeiten aus Versandstücken werden sämtliche Beteiligte in Luftfrachtläger ziemlich nervös ;-)
Gruss..aw