Hallo KWestphal,
unter
Beschädigte Verpackungen hatten wir dazu schon mal eine Diskussion.
Die dürfte Dir eine Antwort geben.
dass ein Kunde die Annahme von verbeulten Dünnblechkanistern verweigert.
Vielleicht sollte man mit dem Kunden reden, um eine Lösung zu finden. Denn das mit der
"Annahmeverweigerung" ist immer so eine Sache. Denn der Kunde kann schnell in die Pflichten als
"Verlader" kommen und dann sieht es für ihn schon etwas anders aus. Besser ist manchmal reden, und dabei nicht gleich mit gesetzlichen Bestimmungen zu kommen.