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"Überkleben" der Zulassungsnummer des Gebindes #23918 08.09.2017 10:11
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Carsten Ernsting Offline OP
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Neuling
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Guten Tag sehr geehrte Forumsteilnehmer,

prozessbedingt bringen wir auf den Deckeln unserer Hobbocks/Eimern automatisch einen Zusatzaufkleber auf. Bei den bisher verwendeten Gebinden war die Zulassungsnummer des Deckels am Rand eingeprägt und wurde durch den Aufkleber nicht verdeckt.
Bei nun beschafften Testgebinden ist die Zulassungsnummer in der Mitte eingeprägt und wird durch den Aufkleber verdeckt.
Dass Produkt trägt die UN1263, als Füllgewicht haben wir max.10kg.
Meine Frage ist, ob das Überkleben gestattet ist oder ob es hier zu Problemen bei einer Kontrolle kommen kann.

Hat jemand Erfahrungen und kann mir helfen?


freundlichen Gruß,
Carsten

Zuletzt bearbeitet von Carsten Ernsting; 08.09.2017 10:11.
Re: "Überkleben" der Zulassungsnummer des Gebindes [Re: Carsten Ernsting] #23923 08.09.2017 12:24
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Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Carsten,

Antwort auf
die Zulassungsnummer in der Mitte eingeprägt und wird durch den Aufkleber verdeckt.


Da kann es zu Problemen kommen, denn in Absatz 6.1.3.1 steht: "Jede Verpackung, die für eine Verwendung gemäß ADR/RID vorgesehen ist, muss mit Kennzeichen versehen sein, die dauerhaft und lesbar und an einer Stelle in einem zur Verpackung verhältnismäßigen Format so angebracht sind, dass sie gut sichtbar sind."


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: "Überkleben" der Zulassungsnummer des Gebindes [Re: Gerald] #23927 11.09.2017 03:17
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Carsten Ernsting Offline OP
Neuling
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Neuling
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Guten Morgen Gerald,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

Gruß
Carsten

Re: "Überkleben" der Zulassungsnummer des Gebindes [Re: Carsten Ernsting] #23951 18.09.2017 07:40
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DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Das Überdecken der Bauartspezifikationsmarkierung ist schlichtweg ein Verstoß, der ein Bußgeld für den Verpacker nach sich ziehen kann.

Der Passus wurde ja bereits zitiert.


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