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UN 3077 / Sondervorschrift 375 nutzen? #25203 08.08.2018 09:43
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Alex-k Offline OP
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Hallo und guten Tag,

ich bin mir nicht ganz sicher und hoffe es kann mir einer weiter helfen.

Ich habe 800 Kg (Pulver) UN3077 die ich verschicken möchte.

Verstehe ich die SV 375 (ADR) richtig, dass wenn ich das Pulver in max. 5 Kg Netto abfülle und dieses dann in einen Karton verpacke, ich von den Vorschriften befreit bin?

Sprich ich könnte dann alle 800 Kg, verpackt in jeweils 5 Kg Dosen in einen Karton verpacken und habe somit keine Vorschriften einzuhalten?

Das gleiche wäre dann ja im Luftverkehr mit der SV 197 der Fall.

Nur per See gibt es so eine SV nicht?

Besten Dank schon mal für Eure Hilfe und Grüße

Alex




Re: UN 3077 / Sondervorschrift 375 nutzen? [Re: Alex-k] #25204 08.08.2018 10:30
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M.A.T. Online
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Hallo,
nicht ganz, denn die Verpackungsvorgaben, die in der SV aufgeführt sind, müssen erfüllt sein. Und es muß in Einzel- oder Innenverpackung einer zusammengesetzten V. befördert werden. Und es gibt keine anderen Gefährdungen der Klassen 1 bis 9! Dann allerdings gilt nichts weiter aus dem ADR. Für See schauen Sie in 2.10.2.7 IMDG, darauf wird in der Broschur nämlich verwiesen bei UN 3077/3082
Gruß
M.A.T.

Re: UN 3077 / Sondervorschrift 375 nutzen? [Re: Alex-k] #25206 08.08.2018 15:46
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Claudi Offline
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Ja, man kann die große Portion in viele kleine (max. 5 kg) aufteilen und so von den Vorschriften freistellen.
Aber vergiss nicht, es gibt noch GHS/CLP und dort muss auch die Transportverpackung gekennzeichnet werden, wenn nicht schon durch Gefahrgut-Symbole auf die enthaltene Gefahr hingewiesen wird. Da du vom Gefahrgutrecht mit seiner Kennzeichnung und Markierung freistellst, ist wieder GHS/CLP nötig, also Gefahrstoffetikett auf die Transportverpackung.

Re: UN 3077 / Sondervorschrift 375 nutzen? [Re: Alex-k] #25208 08.08.2018 19:47
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Gerald Offline
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Hallo Alex,

Antwort auf
Ich habe 800 Kg (Pulver) UN3077 die ich verschicken möchte.


Warum nimmst Du nicht den Unterabschnitt 1.1.3.6 nach ADR? Klar ist so eine Sondervorschrift (hier die SV375) nicht schlecht, aber manchmal auch wieder nicht. So wie in Deinem Beispiel es Claudia in Ihrem Beitrag geschrieben hat, gibt es ab und zu noch andere Auflagen neben dem ADR!!! frown

Und die Auflagen nach dem Unterabschnitt 1.1.3.6 sind ja nicht all zu viele, welche beachtet werden müssen. Man sollte immer versuchen, die optimale Freistellung zu nutzen, wenn das möglich ist.

Klar sieht es für den Verkehrsträger See bw. Luft wieder anders aus.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN 3077 / Sondervorschrift 375 nutzen? [Re: Alex-k] #25212 09.08.2018 06:56
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Alex-k Offline OP
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Hallo zusammen,

vielen Dank erst mal für die schnelle Hilfe, hat mir sehr weitergeholfen.

Danke Ihnen

Grüße

Alex




Re: UN 3077 / Sondervorschrift 375 nutzen? [Re: Alex-k] #25236 10.08.2018 13:51
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DJSMP Offline
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Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass bei Anwendung der SV 375 dennoch die allgemeinen Verpackungsvorschriften des ADR gelten. Im Prinzip muss die Verpackung gleichwertig sein, wird aber nach Gefahrgutrecht nicht gekennzeichnet. GHS Kennzeichnung muss an die Anwenderverpackung immer ran.


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