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Sicherungsplan #24310 15.01.2018 18:23
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Breen Offline OP
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Hallo zusammen,

Also ich bin seit Kurzem Gefahrgut beauftragter bei uns in der Firma da meine Vorgänger sich neu Orientieren wollte. Wie Versenden Gefahrgut UN 1993 in Größeren mengen in der Regel 20tonnen per LKW pro ablieferung.
Jetzt ist aufgefallen das wir keinen Sicherungsplan haben und ich darf ihn jetzt machen.
Jetzt meine Frage wie hat so ein Sicherungsplan auszusehen gibt es da vorlagen die man verwenden kann?
Für Tipps wäre ich sehr Dankbar.
Wünsche noch einen schönen Abend

Re: Sicherungsplan [Re: Breen] #24311 15.01.2018 19:01
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
Jetzt meine Frage wie hat so ein Sicherungsplan auszusehen gibt es da vorlagen die man verwenden kann?


Sieh mal unter

VCI –Leitfaden Stand 10.2017 bzw.

Leitfaden für die Umsetzung des Kapitels 1.10 ADR/RID in Rheinland-Pfalz von 02.2016 oder

DSLV Leitfaden zu Kapitel 1.10 ADR von 09.2017

nach.

Aber bei UN 1993 gibt es 6 Einträge, sie gehören aber alle zur Klasse 3.
Und wenn ich jetzt in die Tabelle unter Absatz 1.10.3.1.2 sehe, dann steht bei Klasse 3
bei Tank (3000l),
lose Schüttung a)(gegenstandslos) und
bei Versandstücke b)(Unabhängig von der Menge gelten die Vorschriften des Abschnitts 1.10.3 nicht.).

In der angehangnen Datei stehen noch ein paar Hinweise.

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Erstellen Sicherungsplan.pdf (59.53 KB, 970 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 15.01.2018 19:37.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Sicherungsplan [Re: Gerald] #24315 16.01.2018 11:58
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M.A.T. Offline
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Hallo, Gerald,
die 1.10-Tabelle lese ich so, daß die beiden 1993-Einträge in VG II bei den Mengen von 20.000 l sehr wohl einen Sicherungsplan nach sich ziehen, oder?
Gruß
M.A.T.

Re: Sicherungsplan [Re: Breen] #24316 16.01.2018 12:48
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo zusammen,

ich denke zuerst stellt sich doch die Frage in welcher Form befördert wird.
-lose Schüttung
-Tank
-verpackt in Versandstücken (hierzu gehören auch z. B. IBC)

Dies sollte bekannt sein um mit der Tabelle 1.10.3.1.2 richtig arbeiten zu können. Oder?

Gruß
Markus

Re: Sicherungsplan [Re: gefahrgutbaer] #24317 16.01.2018 13:12
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T. und Markus,
da Breen in seinem Beitrag die Beförderungsart nicht angegeben hat, habe ich in meinen Beitrag auf die Mengen bei UN 1993 für alle drei möglichen Beförderungsarten nach der Tabelle 1.10.3.1.2 verwiesen. Und ich denke mal, den Rest schafft Breen dann schon allein.

Im Absatz 1.10.3.2.1 steht, wann man und wer einen Sicherungsplan braucht.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Sicherungsplan [Re: Breen] #24318 16.01.2018 15:17
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gefahrgutbaer Offline
Großmeister
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Großmeister
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Hallo Gerald,

sorry. Ich sollte mir angewöhnen einen Thread vernünftig zu lesen. ;-)

Gruß
Markus

Re: Sicherungsplan [Re: Breen] #24336 23.01.2018 14:31
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Achdorfer Offline
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kämpfe auch grad mit dem Thema
siehe auch GGVSEB §27 Absatz 4, wenn die Menge passt sind alle dabei

gruß


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Re: Sicherungsplan [Re: Achdorfer] #24338 23.01.2018 14:56
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
GGVSEB §27 Absatz 4


In der GGVSEB §27 Absatz 4 steht "...müssen Sicherungspläne nach Absatz 1.10.3.2.1 ...einführen und anwenden." Im ADR im Absatz 1.10.3.2.1 steht: "Die an der Beförderung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial (siehe Tabelle 1.10.3.1.2)"

Und somit sind wir wieder bei der Tabelle, wie in meinem obigen Beitrag erwähnt.

Was z.b. bei der Beförderung in Versandstücken bei dieser UN-Nummer zur Folge hat, dass kein Sicherungsplan zu erstellen ist. Denn bei Klasse 5.1 erste Zeile steht: "b" und das bedeutet "Unabhängig von der Menge gelten die Vorschriften des Abschnitts 1.10.3 nicht."


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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