Also ich bin seit Kurzem Gefahrgut beauftragter bei uns in der Firma da meine Vorgänger sich neu Orientieren wollte. Wie Versenden Gefahrgut UN 1993 in Größeren mengen in der Regel 20tonnen per LKW pro ablieferung. Jetzt ist aufgefallen das wir keinen Sicherungsplan haben und ich darf ihn jetzt machen. Jetzt meine Frage wie hat so ein Sicherungsplan auszusehen gibt es da vorlagen die man verwenden kann? Für Tipps wäre ich sehr Dankbar. Wünsche noch einen schönen Abend
Aber bei UN 1993 gibt es 6 Einträge, sie gehören aber alle zur Klasse 3. Und wenn ich jetzt in die Tabelle unter Absatz 1.10.3.1.2 sehe, dann steht bei Klasse 3 bei Tank (3000l), lose Schüttung a)(gegenstandslos) und bei Versandstücke b)(Unabhängig von der Menge gelten die Vorschriften des Abschnitts 1.10.3 nicht.).
In der angehangnen Datei stehen noch ein paar Hinweise.
Hallo, Gerald, die 1.10-Tabelle lese ich so, daß die beiden 1993-Einträge in VG II bei den Mengen von 20.000 l sehr wohl einen Sicherungsplan nach sich ziehen, oder? Gruß M.A.T.
ich denke zuerst stellt sich doch die Frage in welcher Form befördert wird. -lose Schüttung -Tank -verpackt in Versandstücken (hierzu gehören auch z. B. IBC)
Dies sollte bekannt sein um mit der Tabelle 1.10.3.1.2 richtig arbeiten zu können. Oder?
Hallo M.A.T. und Markus, da Breen in seinem Beitrag die Beförderungsart nicht angegeben hat, habe ich in meinen Beitrag auf die Mengen bei UN 1993 für alle drei möglichen Beförderungsarten nach der Tabelle 1.10.3.1.2 verwiesen. Und ich denke mal, den Rest schafft Breen dann schon allein.
Im Absatz 1.10.3.2.1 steht, wann man und wer einen Sicherungsplan braucht.
In der GGVSEB §27 Absatz 4 steht "...müssen Sicherungspläne nach Absatz 1.10.3.2.1 ...einführen und anwenden." Im ADR im Absatz 1.10.3.2.1 steht: "Die an der Beförderung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial (siehe Tabelle 1.10.3.1.2)"
Und somit sind wir wieder bei der Tabelle, wie in meinem obigen Beitrag erwähnt.
Was z.b. bei der Beförderung in Versandstücken bei dieser UN-Nummer zur Folge hat, dass kein Sicherungsplan zu erstellen ist. Denn bei Klasse 5.1 erste Zeile steht: "b" und das bedeutet "Unabhängig von der Menge gelten die Vorschriften des Abschnitts 1.10.3 nicht."