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Gefahrstoffe an private Endverbraucher #23489 01.06.2017 10:28
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MeistPB Offline OP
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Hallo zusammen,

ich benötige einen Ansatzpunkt um folgende Problemstellung zu bewerkstelligen:

Unsere Kunden haben zum Teil verunreingte Waren erhalten. Der Fehler kann behoben werden, indem die Oberfläche der Produkte mit einem bestimmten Reinigungsmittel gereinigt wird.

Das Reinigungsmittel wurde als H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden gekennzeichnet. Zusätzlich UN 1814.

Nun soll das Reinigungsmittel (Flasche je 1l oder 200ml) den betroffenen Kunden zur Verfügung gestellt werden, damit diese ihre fehlerhaften Produkte selbst zu Hause einmalig reinigen und damit in einen einwandfreien Zustand versetzen können.

Die Kunden sind zum Teil im Internationale Ausland, insbesondere China zu Hause.

Für die BRD müssen wir die Vorgaben der ChemVerbotsV beachten, soviel ist mir klar.

Wie sieht das nun aber beim Export aus? Was ist innerhalb der EU bzw. für Drittländer zu beachten und wo lauern Fallstricke?

Thema Gefahrgut bekommen wir (auch international) in den Griff. An die Sicherheitsdatenblätter in diversen Sprachen ist dranzukommen.

Kann wer erste Ansatzpunkte geben?

Re: Gefahrstoffe an private Endverbraucher [Re: MeistPB] #23676 14.07.2017 13:45
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Gitta Krämer Offline
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Hallo MeistPB,

schau mal hier
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/5753

Heißt für mich, alle Vorschriften als deutscher Absender sind einzuhalten, egal wohin versendet wird.
Ich hab sonst nicht mit der ChemVerbotsV zu tun, aber ich hab H314 darin nicht gefunden. Seid ihr sicher, daß ihr die ChemVerbotsV beachten müßt?

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer

Re: Gefahrstoffe an private Endverbraucher [Re: MeistPB] #23851 22.08.2017 10:47
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Bergmannsheil Offline
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UN 1814 kann z.B. Grill-, Küchen- oder Backofenreiniger sein. Ist für jeden im Lebensmittel- oder Baumarkt erhältlich. ChemVerbotsV wäre übertrieben ;-)))


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Gefahrstoffe an private Endverbraucher [Re: Bergmannsheil] #23888 29.08.2017 14:44
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DJSMP Offline
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Es kommt doch hier nicht auf die UN-Nummer nach Gefahrgutrecht an, sondern auf die GefahrSTOFFeinstufung, ob die Verordnung greift oder nicht.

Allerdings erschließt sich mir auch nicht, wie man vom H314 zur ChemVerbotsV kommen soll.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 29.08.2017 14:45.
Re: Gefahrstoffe an private Endverbraucher [Re: DJSMP] #23892 30.08.2017 13:59
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
also ich denke ChemVerbotsV kommt hier nicht zum Tragen. Viel wichtiger sind Fragen zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe kurz REACh. Hier gibt es ja Pflichten für Hersteller, Inverkehrbringer und nachgeschaltete Anwender sowie unterschiedliche Handhabung von gefährlichen Stoffen und Gemischen bzw. in Erzeugnissen. Innerhalb der EU ist das alles gleich, sollte also schon geregelt sein. Aber andere Länder (darunter z. B. auch China REACh Compliance EU) haben ihr eigenes REACh, das nicht unbedingt 1:1 mit der EU übereinstimmt. Hier wäre zu klären, ob man da so ohne weiteres einfach mal was hinschicken kann, oder ob das ggfs. erst mal (von wem auch immer) registriert werden muss.
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 30.08.2017 14:02.
Re: Gefahrstoffe an private Endverbraucher [Re: MeistPB] #23977 29.09.2017 08:50
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MeistPB Offline OP
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Hallo, sorry für die späte Rückmeldung zu meiner Frage. Ich war eine Weile nicht in der Firma..

Ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Es ging hier nicht darum, dass das Produkt, dass wir versenden wollen, mit H314 oder der UN1814 der ChemVerbotsV unterliegt. Das sollte den Stoff um den es geht für die Leser hier nur einmal etwas charakterisieren. Mir ist klar, dass in D bzw. der EU REACh und Co greifen und eben auch die ChemVerbotsV.

Meine Frage war eigentlich vielmehr genau die, die ja Gandalf in seinem letzten Satz stellt. Also: "Hier wäre zu klären, ob man da so ohne weiteres einfach mal was hinschicken kann, oder ob das ggfs. erst mal (von wem auch immer) registriert werden muss."

Vielleicht muss man die Frage auch so stellen: Welche Behörde/Institution kann einer Firma bei Versand von Gefahrstoffen aus D an Privatpersonen im Nicht-EU-Ausland "gefährlich" werden? Oder kann "nur" der Empfänger Probleme bekommen?

Und dazu hatte ich mir nähere Hinweise erhofft.

Zum Glück wurde das Vorhaben aus anderen Gründen erst Mal auf Eis gelegt. Aber dennoch könnte das Thema irgendwann wieder hochkommen.

Vielleicht kommen ja mit der Zeit noch Hinweise zusammen.

VG

Zuletzt bearbeitet von MeistPB; 29.09.2017 09:32.
Re: Gefahrstoffe an private Endverbraucher [Re: MeistPB] #25218 09.08.2018 11:19
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Claudi Offline
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Es kann einem die lokale/ nationale Behörde beim Empfänger gefährlich werden bzw. auch der Zoll, der Waren wegen fehlender Angaben gar nicht erst ins Land lässt.
Denke ich an China, dann fällt mir ein: chinesischen MSDS mit Notrufnummer in China, chinesische Gefahrstoffangaben auf dem Produkt, außerdem glaube ich noch eine Registrierung/ Akkreditierung in China.

Re: Gefahrstoffe an private Endverbraucher [Re: MeistPB] #25220 09.08.2018 12:11
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M.A.T. Offline
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