Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
IATA oder LBA #24845 18.05.2018 08:29
Registriert: Nov 2017
Beiträge: 89
A
Achdorfer Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
A
Registriert: Nov 2017
Beiträge: 89
Hallo zusammen,
ist es eigentlich immer noch so, wenn ich bei einem nicht IATA zugelassenen Ausbilder (nur LBA) meine PK6 mache darf ich nur in Deutschland tätig werden.
Mach ich meine Schulung und Prüfung bei einem der 2 IATA Schulungsanbieter darf ich auch, innerhalb meines Betriebes ,International tätig werden. Ich meine ich könnte dann z.B. nach Atlanta fliegen und von dort Luftfrachten abwickeln.
Die 49 CFR muss ja nur nach Amerika hinein beachtet werden heraus spielt keine Rolle ?
gruß


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Re: IATA oder LBA [Re: Achdorfer] #24846 18.05.2018 08:42
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
Hallo,
inwieweit außerhalb von D national die Schulungsanforderungen geregelt sind - dazu habe ich keine Informationen.
Zu den USA allerdings steht das Notwendige möglicherweise in 49 CFR § 171.22(g) und § 172.700 ff.
Ihrer abschließenden Frage kann ich nicht zustimmen; in 172.700 wird nicht nach Export, Import oder innerstaatlich unterschieden.
Übrigens werden im 49 CFR nicht die privaten IATA-DGR sondern die amtlichen ICAO-TI zitiert.
Gruß
M.A.T.

Re: IATA oder LBA [Re: Achdorfer] #24850 20.05.2018 21:30
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 272
F
Floridacargocat Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
F
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 272
49 CFR 172.700 ff. ist massgebend fuer den Transport von Gefahrgut von, nach und via die USA. Diese Regelungen basieren auf den Anforderungen von ICAO. DOT und FAA nehmen in keiner Weise offiziell Bezug auf IATA Anforderungen, welche als solche keine rechtliche Gueltigkeit in den USA haben. Wenn ein Verstoss von IATA Regelungen in den USA stattfindet, so wird zunaechst die Uebereinstimmung mit DOT/FAA Regelungen ueberprueft, danach werden ICAO Regelungen geprueft.
In den USA muss Gefahrguttraining nicht unbedingt von IATA-geprueften und akkredierten Institutionen ausgefuehrt werden, sondern jedermann kann sie machen, solange der Gefahrgutversender/arbeitgeber nachweisen kann, dass das Training in einer solchen Art und Weise durchgefuehrt wird, dass Kompetenz bei dem Gefahrgutarbeitnehmer/Delegierten ersichtlich ist und dokumentiert wird.
Zu dem Thema LBA Rechtskompetenz und Trainingsanforderungen moechte ich mich hier nicht aeussern, da es immer noch keine publizierte und legale Gefahrgut VO Luft gibt.

Re: IATA oder LBA [Re: Achdorfer] #24852 22.05.2018 07:57
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Es ist in Deutschland ein vom Luftfahrtbundesamt anerkanntes Schulungsunternehmen erforderlich, welches nach ICAO T.I. schult. Das ist vollkommen ausreichend und berechtigt zunächst auch für internationale Beförderungen, wobei für USA Beförderungen eine zusätzliche Schulung nach 49 CFR angezeigt ist.

Ob das LBA das so darf, steht auf einem anderen Blatt Papier. Aber die gesetzlichen Anforderungen sind die ICAO T.I. und nicht die IATA-DGR. Eine "IATA-Schulung" ist jedenfalls (auch für USA) nicht erforderlich, auch wenn das ein Unternehmen im Südwestdeutschen Raum so behauptet. Das LBA gint hierzu gern Auskunft.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 22.05.2018 07:57.

Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3