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Verantwortlichkeiten

Geschrieben von: ChMaier

Verantwortlichkeiten - 12.08.2009 08:50

Guten Tag
wer ist verantwortlich für das Ausfüllen der IMO Erklärung, wenn der Absender nicht der Lieferant des Endkunden ist? Ist es der Lieferant oder der physische Absender?
Bin gespannt, was Ihr dazu meint.
Freundliche Grüsse
Ch. Maier <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Geschrieben von: codered

Re: Verantwortlichkeiten - 12.08.2009 09:43

Hallo CH. Maier !

Versand von schweizer Hoheitsgebiet oder von deutschem Hoheitsgebiet. In Deutschland gilt die GGVSee, da ist alles klar geregelt.

Gruss Code Red
Geschrieben von: ChMaier

Re: Verantwortlichkeiten - 12.08.2009 11:12

Hallo Code Red

von der Schweiz aus !!

Gruss
Christian Maier
Geschrieben von: codered

Re: Verantwortlichkeiten - 12.08.2009 11:16

Dann check mal die nationale Gesetzgebung. Derzeit kann ich nicht sagen ob die Schweiz eine nationale Vorschrift dazu hat. Aber irgendwie muss die Schweiz den IMDG-Code ja anerkennen.

Gruß Code Red
Geschrieben von: ChMaier

Re: Verantwortlichkeiten - 13.08.2009 07:16

Guten Tag

Für die Schweiz ist der IMDG Code bislang "nur" eine Empfehlung, genau wie die IATA DGR. Es ist klar, dass wir damit arbeiten und die Vorschriften einhalten, wir wollen ja schliesslich versenden, dennoch ist der IMDG Code gesetzlich nicht verankert.
Gruss
Ch. Maier
Geschrieben von: Kay Schmauder

Re: Verantwortlichkeiten - 13.08.2009 10:03

Grüezi!

Da es wohl in der Schweiz kein Meer gibt, mal abgesehen vom Bodensee (schwäbisches Meer) <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> und auch keine eigene Rechtverodnung wie hier in Deutschland (GGVSee) ist wohl der IMDG-Code rechtsbindend, oder zumindestens wird nach diesem gehandelt. Und wenn ich im IMDG-Code unter 1.2 den Versender (Hersteller oder Vertreiber) aufsuche ist die Beschreibung wie folgt: "Jede Person, Organisation oder Regierung, die eine Sendung für die Beförderung vorbereitet."

Soweit so gut,... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> nun ist in diesem Fall wohl die Firma X (Logistiker) der, der die Ware verpackt und auf Reisen schickt und Y die Firma die ihren guten Namen für das Zeug hergegeben hat. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Wenn dem so ist, kann beim Absender der gute Name eingetragen werden, aber ausfüllen und unterschreiben muss es der, der gearbeitet hat, denn nur er kann auf Grund seiner Schulung und der tatsächlichen Tätigkeit die Erklärung auf der IMO beantworten. Im Seeverkehr ist es noch nicht so, wie im Luftverkehr, dass der Versender auch die arbeit machen muss. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Wer dann auf der IMO das Container Packzertifikat unterschreibt steht auf einem anderen Blatt... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: ChMaier

Re: Verantwortlichkeiten - 13.08.2009 12:18

Grüezi und vielen Dank für Ihre Hilfe. Damit kann ich was anfangen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Freundlichen Gruss
Ch. Maier
Geschrieben von: exag

Re: Verantwortlichkeiten - 13.08.2009 13:07

Moin,

vielleicht muss man es gar nicht so kompliziert machen:wenn man mal anschaut was zu unterschreiben ist, und hier meine ich im wesentlichen die richtige Klassifizierung, dann kann das nur der "Urversender" machen, weil der das Gut ja herstellt oder vertriebt. In der Praxis wird das dann gerne genommen und von einem weiteren Versender in der Transportkette aus Neutralitätsgründen abgeschrieben.
Und der IMDG Code ist meiner Meinung nach auch in der Schweiz verbindlich, weil er seit 2004 Bestandteil der SOLAS ist, und die Schweiz ist SOLAS-Vertragsstaat, und damit muss er angewandt werden. Und das eigentlich auch ohne nationale Gesetzgebung.

Gruß aus Lübeck
Volker Utzenrath
Geschrieben von: Wilhelm Kassing

Re: Verantwortlichkeiten - 24.06.2010 08:33

Guten Tag zusammen,
das Kapitel: Unterschrift auf dem Containerpackzertifikat/Fahrzeugbeladeerklärung möchte ich mit folgender Überlegung noch mal aufschlagen:



Der 1. Verlader übergibt eine Teilladung mit Gefahrgut mit IMO Erklärung an einen Beförderer
Ein 2. Verlader ergänzt die Ladung mit neutralem Gut

Zusammen sollen die Güter in einer Beförderungseinheit (Sattelauflieger) auf die Reise gehen.

Der 1. Verlader weigert sich das Packzertikat zu unterschreiben, weil er nicht sicher ist, ob nach einer Zuladung noch alle Vorgaben erfüllt sind.

Der 2. Verlader weigert sich, weil er nicht sicher ist und nicht kontrollieren kann, ob alle einschlägigen Gefahrgutvorschriften eingehalten sind.


Wie ist das Problem zu lösen ?

Grüsse aus Wadern

W. Kassing
Geschrieben von: Kay Schmauder

Re: Verantwortlichkeiten - 24.06.2010 19:52

Hallo Herr Kasting,

knifflige Angelegenheit... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Sie werden wohl beide Versender nicht dazu bekommen das Zertifikat zu unterschreiben, es sei denn, das Fahrzeug geht zurück an den ersten Absender, der das Gefahrgut "korrekt" geladen hat und dieser vollendet die Ladungssicherung des gesamten Fahrzeuges für ein geeignetes Entgeld. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Oder, der Beförderer stellt sein Know How als Seecontainer/Fahrzeug Packer zur Verfügung und packt und unterschreibt das Zertifikat selber. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Oder der Beförderer lässt das Fahrzeug nicht von Versender 2 zuladen und geht "nur" mit der Sendung von Verlader 1 samt Unterschrift über See. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Denn die Unterschrift einfach so zu bekommen auf gut Glück ist wohl nicht drin. Das Problem hat der Beförderer, denn er hat den Auftrag so angenommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: Dangerman

Re: Verantwortlichkeiten - 24.06.2010 20:53

Hallo Herr Kasting,
hallo Herr Schmauder,

meiner Ansicht nach hat die Beladung des Containers in umgekehrter Reihenfolge zu geschehen. Zuerst lädt der Versender der harmlosen Güter und danach erst der Versender des Gefahrgutes.
Andernfalls erkenne ich eine mögliche Mißachtung der CTU-Packrichtlinien, wo unter Punkt 4.3.7 zu lesen ist: "Machen gefährlicher Güter nur einen Teil der Gesamtladung einer CTU aus, so sind sie nach Möglichkeit in unmittelbarer Nähe zu den Türen zu packen, wobei die Markierung und die Gefahrenkennzeichen sichtbar sein müssen. ..."

Und wie will der Gefahrgutversender wissen, ob der Versender der harmlosen Güter nicht doch unverträgliche Güter zulädt (CTU-Packrichtlinien Pkt. 4.3.3)?

Weiterhin soll der Unterzeichner des Container-Packzertifikates (CPC), der damit alleiniger Verantwortlicher für das ordnungsgemäße Packen der CTU ist, umfassende Sachkenntnisse im Bereich des Gefahrguttransportes besitzen (vergl. hierzu CTU-Packrichtlinien Pkt. 4.2.5 und IMDG-Code Para. 1.3.1.5 Nr. 4).
Kann und darf der Gefahrgutversender davon ausgehen, daß bei dem Versender Nr. 2 eine solche geschulte Person vorhanden ist?

Der Verordnungsgeber hat dem Versender von Gefahrgut weitaus strengere Verpflichtungen auferlegt und ihm eine größere Verantwortung zugewiesen. Folglich kann es einem solchen Versender durchaus zugemutet werden, den Vorstau der CTU mit harmlosen Gütern eines anderen Versenders zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren.
Geschrieben von: exag

Re: Verantwortlichkeiten - 25.06.2010 12:23

Hallo zusammen,

derjenige der das Gefahrgut verlädt muss das CPC unterschreiben, es sei denn er organisiert jemanden der die Beladung abnimmt. Somit ist der 1.Verlader in der Pflicht, egal ob die Einheit noch irgendwo umgeladen wird. Wenn umgeladen wird, kann man das ja nachweisen, z.B. durch ein Foto nach der "Original-Verladung".
Wenn jemand das Gut umlädt, kann er auch nicht so einfach unterschreiben, denn zum einen wird weit mehr als "nur" die ordentliche Ladungssicherung bestätigt, zum anderen müsste das Personal entsprechend geschult sein.
Somit muss der 1.Verlader unterschreiben (z.B. mit dem Zusatz: "Bei Verlassen unseres Werkes" und ein paar Bildern). Der 2.Verlader kann außer der Ladungssicherung und ggf den unbeschädigten Versandstücken nichts bestätigen, schon gar nicht wenn er nur "harmloses" Gut lädt und ( das sei mal vorausgesetzt) nicht ausgebildet ist im Bereich Gefahrgut See.

Den Reedern ist es ziemlich egal, Hauptsache da ist eine Unterschrift.

Viele Grüße

Volker Utzenrath
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