Startseite

Grenzmengen in der Seefracht

Geschrieben von: scharwei

Grenzmengen in der Seefracht - 10.12.2009 09:47

Hey Leute

Habe mich schon stundenlang durch den IMDG Code gewälzt aber komme irgendwie zu keinem Ergebnis.

Gibt es Grenzmengen für Batteriesäure UN2796?
nach ADR im Straßenverkehr muss man soweit ich weiß Mengen unter 333Kg (Verp. Gruppe II) nicht als Gefahrgut deklarieren.
Wir verschiffen ca. 20L Batteriesäure per Container nach Übersee, die 20L sind aufgeteilt in knapp 30 Einzelverpackungen als ca. 500-600ml pro Verpackungseinheit. Es kann doch nicht sein, dass ich dafür den Stress und die Kosten für ne IMO habe oder?

danke schonmal für die Hilfe
Geschrieben von: Rupert

Re: Grenzmengen in der Seefracht - 10.12.2009 11:11

Hallo!

Gehe ich richtig davon aus, dass du meinst unter 333 kg UN 2796 braucht das Fahrzeug nach ADR nicht mit orangen Kennzeichnungstafel gekennzeichnet sein?

Eine vegleichbare Vorschrift gibt es weder im RID, IMDG-Code oder IATA-DGR,
der Container muss mit einem Placard gekennzeichnet werden.

Gruß
Rupert
Geschrieben von: Dieter2

Re: Grenzmengen in der Seefracht - 10.12.2009 11:34

Hallo Scharwei,

du verwechselst da etwas: UN 2796 ist sowohl nach ADR als auch nach IMDG-Code Gefahrgut der Klasse 8.

Die bis zu 333 kg nach 1.1.3.6 ADR sind keine Freistellung. Sie entbinden von verschiedenen Vorschriften des ADR (wie Kennzeichnungspflicht des Fahrzeugs, Schriftliche Weisungen, Fahrzeugausrüstung), das Gefahrgut selbst muss in jedem Fall gekennzeichnet und auf den Papieren deklariert sein

500 ml pro einzelner Innenverpackung fallen allerdings unter die begrenzten Mengen, d.h., zwei Innenverpackungen von 500 ml in einer Außenverpackung von max. 1 l (zusammengesetzte Verpackung ist erforderlich!) sind von den Vorschriften ADR / IMDG-Code befreit, wenn die Vorschriften des Kap. 3.4 des ADR bzw. des IMDG-Code erfüllt sind.

Gruß
Dieter
Geschrieben von: scharwei

Re: Grenzmengen in der Seefracht - 10.12.2009 11:44

Von den Vorschriften befreit heißt dann in diesem Fall was genau?
Bzw. anders gefragt, ne IMO muss ich so oder so machen oder? und placards sowieso? naja dann habe ich die arbeit eh <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Ich dachte ich könnte mir das leben leichter machen hehe.
was muss das muss.

Danke schonmal dafür Jungs.
Geschrieben von: Dieter2

Re: Grenzmengen in der Seefracht - 10.12.2009 14:00

Antwort auf
Habe mich schon stundenlang durch den IMDG Code gewälzt aber komme irgendwie zu keinem Ergebnis.


Dann schau mal in Kapitel 3.4 nach, das steht das, wovon du bei begrenzten Mengen befreit bist und was zu beachten ist, auf 1 1/2 Seiten genau beschrieben. Voraussetzung ist, dass eine Innenverpackung der Säurepacks max. 500 ml enthält und zwei Innenverpackungen in eine Außenverpackung eingesetzt werden (zusammengesetzte Verpackung
Geschrieben von: exag

Re: Grenzmengen in der Seefracht - 10.12.2009 15:39

Moin,

"befreit" im Sinne des IMDG Codes heisst : Verpackung nicht bauartgeprüft aber muss den Konstruktionsanforderungen nach 6.1.4 entsprechen, Kennzeichnung mit Raute und UN Nummer drin, ggf. MP falls zutreffend, komplettes Beförderungsdokument nach 5.1.4 mit dem Zusatz "Limited Quantities (oder "LTD QTY")und Containerpack-Zertifikat. Wenn nur LTD QTY im Container drin sind darf anstelle der Label "LTD QTY" drauf, wenn weiteres Gefahrgut drin ist werden die begrenzten Mengen nicht gekennzeichnet.
Also die gleiche Arbeit wie bei "normalem" Gefahrgut, aber die Trennvorschriften nach 7.2 für das Zusammenladen brauchen nicht beachtet zu werden, das ist die eigentliche Befreiung.
Viele Grüße
Volker Utzenrath
Geschrieben von: codered

Re: Grenzmengen in der Seefracht - 10.12.2009 19:34

Liebe Kollegen,

was Volker ausführt ist vollkommen richtig. Kann dem nur zustimmen.

Gruß

Code Red
© 2025 Gefahrgut-Foren.de