Geschrieben von: Baxter
Angabe vom Flammpunkt in der DGD - 18.11.2010 11:38
Hallo,
ich habe gerade ne kleine Meinungsverschiedenheit mit einem Spediteur .
Muss in einer DGD , der Flammpunkt angegeben werden .
Folgendes Szenario : Anlieferung von einem Container ,
gepackt mit Aerosolen in LQ .
Klasse 2.1 UN 1950
Nun bin Ich mal auf euch gespannt . <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Grüsse aus Norderstedt
Geschrieben von: Dangerman
Re: Angabe vom Flammpunkt in der DGD - 18.11.2010 23:39
Moin,
der Spediteur braucht wohl mal wieder dringend eine Gefahrgutschulung. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Im Kapitel 1 des IMDG-Codes kann man unter den Begriffsbestimmungen (1.2.1) über den Flammpunkt folgendes lesen: Die niedrigste Temperatur eines flüssigen Stoffes, bei der seine Dämpfe mit Luft ein entzündbares Gemisch bilden.
Aerosole sind nun aber der Gefahrgutklasse 2, den Gasen zugeordnet. Somit erfüllen sie nicht das Kriterium eines flüssigen Stoffes. Auch dann nicht, wenn die Gase unter Druck verflüssigt wurden, wie der Spediteur vielleicht einzuwenden vermag.
Auch dann muss ich wieder auf den besagten Para. 1.2.1 verweisen, diesmal auf die Begriffsbestimmung für einen flüssigen Stoff: Ein gefährlicher Stoff, der bei 50°C einen Dampfdruck von 300 kPa (3 bar) hat und bei 20°C und einem Druck von 101,3 kPa nicht vollständig gasförmig ist und der bei einem Druck von 101,3 kPa einen Schmelzpunkt oder Schmelzbeginn von 20°C oder darunter hat.
Folgerichtig ist für Aerosole der Klasse 2/UN 1950 kein Flammpunkt anzugeben.
Gruß
Dangerman
Geschrieben von: exag
Re: Angabe vom Flammpunkt in der DGD - 19.11.2010 22:57
Moin zusammen,
ich würde dem Vorgesagten grundsätzlich zustimmen, habe aber neulich mal eine andere Version gehört, die es zumindest mal lohnt drüber nach zu denken:
Grundsätzlich muss der Flammpunkt bei allen Gefahrgütern, außer bei Klasse 5.2, angegeben werden, wenn er unter +60°C c.c. liegt, das ist wohl unstrittig.
Nun ist in den 1950er Aerosoldosen zumeist eine brennbare Flüssigkeit, das Aerosol entsteht ja erst durch zerstäuben, oder? Also doch den Flammpunkt angeben?
Bei anderen Gasen der Klasse 2.1 definitiv nicht, aber bei UN 1950?
Man sieht es übrigens recht oft dass der bei der UN 1950 angegeben wird. Wobei ich ihn auch schon bei Propan & Co gesehen habe, wie das gehen soll weiß ich auch nicht.
Gibt es einen Aerosoldosenhersteller im Forum?
Gruß aus Lübeck
Volker Utzenrath
Geschrieben von: Baxter
Re: Angabe vom Flammpunkt in der DGD - 24.11.2010 09:21
Nach vielem Hin und Her rief mich heute der Befüller der Dosen an und berief sich wie wir auch auf den Absatz 1.2.1 mit der Begründung das es nur bei flüssigen Stoffen zutreffen würde .
Spedition ist immer noch am Zicken !
Nun machts jemand anders ....
Geschrieben von: J.Simon
Re: Angabe vom Flammpunkt in der DGD - 29.11.2010 14:26
Hallo zusammen
Da hätte ich mal einen Einwand mit der Angabe des Flammpunktes c.c.
Laut 5.4.1.4.3 Nr 6 IMDG ist der Flammpunkt bei der beförderung gefährlicher Güter im geschlossenen Tiegel anzugeben. Ausnahme Klasse 5.2. Hier steht nichts, dass dies nur bei Klasse 3 Gütern erforderlich wäre. Somit hat der Spediteur recht
Geschrieben von: GG1
Re: Angabe vom Flammpunkt in der DGD - 29.11.2010 15:09
Hallo,
sehe ich nicht so, da der Flammpunkt sich ausdrücklich auf flüssige Stoffe bezieht. Gase sind per Definition keine flüssigen Stoffe und daher außen vor. Von einem Gas den Flammpunkt im geschlossenen Tiegel zu bestimmen ist auch nicht ganz trivial (ich weis: aus dem Gefrierschrank oder runterkühlen mit Trockeneis usw.). Habe gerade keine Norm zur Flammpunktsbestimmung parat, aber die Geräte, mit denen ich früher gearbeitet habe hatten alle keine Anschlußmöglichkeit zur Kühlung.
Grüße
GG1