Geschrieben von: felixaustria
UN 2794 - 27.07.2015 12:37
Servus!
Ich habe eine Frage an das Forum. Ich bin überfragt und habe für den betreffenden Kollegen keine richtige Antwort gefunden.
Ein Fahrer von uns (ohne ADR-Schein und LKW ohne ADR-Ausrüstung) soll in Sizilien 2 Paletten mit Batterien UN 2794 holen.
Die Batterien sind neu und auf einer Palette fixiert, somit kommt Sondervorschrift 598 lt. ADR in Frage (Freistellung vom ADR).
Falls der Fahrer die 2 Paletten lädt und auf die Fähre muss fällt er natürlich sofort unter IMDG. Wie wird das jetzt gehandhabt?
Im IMDG ist keine Freistellung SV 598 vorgesehen. Somit ist dieser LKW ein Gefahrguttransport und müsste die (nicht vorhandenen) Gefahrguttafeln öffnen.
Wenn er aber die Tafeln geöffnet hätte dürfte er den LKW nicht mehr bewegen?
Sehr viele Fragen, aber im Ernst - wie wird das gehandhabt?
Kann dieser LKW überhaupt auf die Fähre?
Noch eine Anmerkung - IMO-Erklärung wäre vorhanden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Ich habe eine Frage an das Forum. Ich bin überfragt und habe für den betreffenden Kollegen keine richtige Antwort gefunden.
Ein Fahrer von uns (ohne ADR-Schein und LKW ohne ADR-Ausrüstung) soll in Sizilien 2 Paletten mit Batterien UN 2794 holen.
Die Batterien sind neu und auf einer Palette fixiert, somit kommt Sondervorschrift 598 lt. ADR in Frage (Freistellung vom ADR).
Falls der Fahrer die 2 Paletten lädt und auf die Fähre muss fällt er natürlich sofort unter IMDG. Wie wird das jetzt gehandhabt?
Im IMDG ist keine Freistellung SV 598 vorgesehen. Somit ist dieser LKW ein Gefahrguttransport und müsste die (nicht vorhandenen) Gefahrguttafeln öffnen.
Wenn er aber die Tafeln geöffnet hätte dürfte er den LKW nicht mehr bewegen?
Sehr viele Fragen, aber im Ernst - wie wird das gehandhabt?
Kann dieser LKW überhaupt auf die Fähre?
Noch eine Anmerkung - IMO-Erklärung wäre vorhanden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />