Startseite

Flammpunktangabe bei Klasse 3 als Nebengefahr

Geschrieben von: Hoko1

Flammpunktangabe bei Klasse 3 als Nebengefahr - 30.11.2017 08:30

Guten Morgen zusammen,
ich hätte einmal eine Frage: muss der Flammpunkt bei Klasse 3 als Nebengefahr (6.1 (3) II) im Ctr-Packzertifikat unter Eigenschaften mit angegeben werden? Ich bin der Meinung, dass er nur bei Hauptgefahr Klasse 3 angegeben werden muss.
Wäre schön wenn dem so ist auch die Fundquelle zu kennen. Ich habe bezgl. Klasse 3 als Nebengefahr nicht gefunden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
mfG Hoko

Geschrieben von: Achdorfer

Re: Flammpunktangabe bei Klasse 3 als Nebengefahr - 01.12.2017 11:54

Hallo Hoko,
siehe IMDG 5.4.1.4.3 Unterpunkt 6
wenn die zu befördernden Güter einen Flammpunkt von 60° und darunter haben usw.usw.
auch wenn Klasse 3 sekundär ist, ist der Flammpunkt unter 60° sonst wäre es kein Stoff der Klasse 3, hier kommt nur die Gefahrenabwägung zum Schluss, dass die Giftigkeit höher zu bewerten ist.
also Flammpunkt in cc° angeben
gruß Achdorfer
Geschrieben von: Hoko1

Re: Flammpunktangabe bei Klasse 3 als Nebengefahr - 07.12.2017 08:37

Hallo Einsteiger,

stimmt, habe ich überlesen. Wer lesen kann ist echt im Vorteil.
Danke nochmals für die Quelle.
Gruß
HoKo
© 2024 Gefahrgut-Foren.de