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Imo

Geschrieben von: Diflo

Imo - 18.03.2019 16:12

Hallo zusammen,

wer kann mir weiterhelfen, ich bin GB Strasse und See, im Moment streite ich mit meinem Vorgesetzten und zwar um folgendes.
Wir lassen aus Dänemark Fässer (Kl3) von einem Spediteur abholen und zum Kunden nach Deutschland bringen.
In diesem Fall sind wir zwar kein Hersteller aber Versender, ich weigere mich die IMO Erklärung auszufüllen bzw. zu unterschreiben, mit der Begründung, dass ich weder die Fässer begutachten konnte noch weiß ob die richtigen Etiketten aufgeklebt sind.
Der Verpacker in Dänemark muss auch unterschreiben, wenn der aber die Fässer mit den falschen Etiketten oder defektes Fass versendet, bin ich mit in der Haftung?
Ich meine ja, was meint ihr dazu.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Imo - 19.03.2019 12:56

Hallo, nach dt. Recht ist Versender im Seeverkehr (ich vermute, von DK nach D über See?), wer die Sendung für die Beförderung vorbereitet (IMDG) oder die Sendung ursprünglich veranlaßt (GGVSee). Damit können Sie Ihre Verantworlichkeiten abgleichen. Der Versender hat das Papier auszustellen. Ggf. müßten Sie sicherstellen, daß Sie die korrekte Versandvorbereitung beurteilen können.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Diflo

Re: Imo - 19.03.2019 18:26

Danke für die Antwort
Geschrieben von: exag

Re: Imo - 20.03.2019 21:16

Moin,

schwierig wird es, wenn die dänischen Behörden die Ware anhalten und bemängeln, denn dann interessiert die GGVSee eher nicht (weil deutsches Recht) und der IMDG gibt da auch keine Hilfestellung.

Für die Verschiffung ab DK gilt dänisches Recht, und ich bin mir nicht sicher, ob dort ein deutscher Versender für Verschiffungen ab DK anerkannt wird. Einfach mal nachfragen (www.dma.dk)

Gruß
Volker
Geschrieben von: Diflo

Re: Imo - 21.03.2019 09:10

Danke Volker,

ich werde dort mal anrufen.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Imo - 22.03.2019 08:13

Ich sehe das pragmatisch. Der Däne ist Versender und muss die IMO Erklärung erstellen. Ganz einfach.
Geschrieben von: Diflo

Re: Imo - 22.03.2019 10:23

Ja, so sehe ich das eigentlich auch!
Das Problem dabei ist, wir kaufen das Produkt in DK und versenden es direkt von DK aus zu unseren Kunden nach Deutschland.
Somit sind wir Versender, ich stelle eine IMO- Erklärung aus, soweit so gut, der Verpacker wäre DK der auch unterschreiben muss, also müsste ich doch aus der Haftung draußen sein, wenn der Verpacker mist gemacht hat.
Lg
Dieter
Geschrieben von: DJSMP

Re: Imo - 25.03.2019 13:28

Warum solltest du Versender im Sinne des IMDG-Codes sein, wenn es "der Däne" los schickt, egal wohin?

Kap. 1.2
"Versender: Jede Person, Organisation oder Regierung, die eine Sendung für die Beförderung vorbereitet."

Das macht ihr doch gar nicht!
Geschrieben von: Diflo

Re: Imo - 14.04.2019 02:10

Danke für die Antwort.
Ist es aber nicht so, dass wir das Gefahrgut in Dänemark einkaufen, selber abholen lassen und direkt zum Kunden nach Deutschland versenden, da wir das Zeug bei uns nicht einlagern dürfen.
Da sind wir in der Pflicht, mit der IMO - Erklärung (Versender). Wenn der Däne das Zeug zu uns direkt sendet, sind die in der Pflicht.

Inzwischen haben die Dänen ohne das wir es beauftragt haben, zu uns versandt und das war das Chaos hoch3.

1. CMR ohne Bezeichnung nur mit KL.3 VP II und die UN-Nr.
2. Die kleine Verpackung 200kg mit einer ganz anderen Bezeichnung bezettelt Kl 9 und eine andere UN-Nr.
3. Zum Teil waren noch andere Gefahrenzettel darunter geklebt, die durch geschimmert haben.

Der Fahrer hat unheimliches Glück gehabt, nicht in einer Kontrolle zukommen.

Vielen Dank an alle für die Hilfe
Geschrieben von: DJSMP

Re: Imo - 23.04.2019 07:00

Ursprünglich geschrieben von: Diflo
Danke für die Antwort.
Ist es aber nicht so, dass wir das Gefahrgut in Dänemark einkaufen, selber abholen lassen und direkt zum Kunden nach Deutschland versenden, da wir das Zeug bei uns nicht einlagern dürfen.
Da sind wir in der Pflicht, mit der IMO - Erklärung (Versender). Wenn der Däne das Zeug zu uns direkt sendet, sind die in der Pflicht.

Inzwischen haben die Dänen ohne das wir es beauftragt haben, zu uns versandt und das war das Chaos hoch3.

1. CMR ohne Bezeichnung nur mit KL.3 VP II und die UN-Nr.
2. Die kleine Verpackung 200kg mit einer ganz anderen Bezeichnung bezettelt Kl 9 und eine andere UN-Nr.
3. Zum Teil waren noch andere Gefahrenzettel darunter geklebt, die durch geschimmert haben.

Der Fahrer hat unheimliches Glück gehabt, nicht in einer Kontrolle zukommen.

Vielen Dank an alle für die Hilfe


Die fehlende Kontrolle war eher unheimliches Pech. Sonst wäre in den Sauhaufen mal Ordnung gekommen.

Die Interpretation des Satzes "Es ist es aber nicht so, dass wir das Gefahrgut in Dänemark einkaufen, selber abholen lassen und direkt zum Kunden nach Deutschland versenden, da wir das Zeug bei uns nicht einlagern dürfen." verstehe ich nicht. Der sagt für mich noch mehr aus, dass ihr nicht als Versender beteiligt seid. Für mich ist ganz klar der Däne Versender.
Geschrieben von: Diflo

Re: Imo - 30.04.2019 03:57

Hallo DJSMP,

ich gebe Dir vollkommen Recht. Eigentlich hätte der Fahrer in einer Kontrolle gehört.
Zu Deiner Anmerkung möchte ich folgendes schreiben: Wir sind ein sogenannter Störfall betrieb und dürfen nur eine begrenzte Menge an Giften bei uns einlagern. Wenn unser Quotienten überschritten werden, müssen wir die Sendung per Strecke versenden.
Geschrieben von: Michael

Re: Imo - 22.05.2020 13:40

Moin,

wenn der Däne seine Ware "ex works" verkauft, dann geht das Eigentum an der Rampe an den deutschen Käufer.

Wenn dieser dann den Versand an einen 3. veranlasst, ist er für mich auch der Versender, im Zweifel beauftragt er ja auch den Frachtführer der dann auf die Fähre möchte.

Der Dänische Produzent wäre im Zweifel sogar bereit die IMO zu erstellen, ich tippe aber mal darauf, dass der Deutsche Käufer dies aus Wettbewerbsgründen aber gar nicht möchte, da dieser dann den Endempfänger als Empfänger eintragen und somit kennen müsste (und gleich ein direktes Angebot beilegen könnte)...
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