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Handwerkerregelung auch für SEE ?

Geschrieben von: Angelina

Handwerkerregelung auch für SEE ? - 15.05.2019 10:41

Halloooo….,
ich meine die sogenannte Handwerkerregelung gibt es doch nur für ADR...oder ?
Wir wurden jetzt gefragt ob es auch greift wenn die Kollegen mit der Fähre fahren ?...
Ich denke mal nicht !
Kann mir vielleicht jemand mitteilen wo das evtl. steht das diese Regelung nur auf der Straße greift !?

Gruß
Angelina
Geschrieben von: Achdorfer

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? - 15.05.2019 10:57

Hallo Angelina,
das kommt darauf an welche Fähre
bei einer Ostseefähre gilt eventuell das MoU ( gemäß § 1) und hier kann § 3 Absatz 2 angewendet werden
klar wenn alle Voraussetzungen eingehalten werden
Bei den Inselverkehren gibt es noch die Ausnahme 33 (M)
da wird unter Punkt 6 ebenfalls auf die 1.1.3.1 usw. verwiesen
aber der Schiffsführer muss immer informiert werden
gruß
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? - 15.05.2019 10:58

Hallo Angelina,
die Antwort geht andersrum: im IMDG gibt es keine, weil keine drinsteht. Für Fähren im Seeverkehr gibt es aber das MoU und die GGAV 33(M) für Küstenschiffahrt.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Angelina

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? - 15.05.2019 11:05

Die Mitarbeiter sollen nach Norwegen mit der Fähre confused
Wo finde ich die MoU und die GGAV...habe ich tatsächlich noch nie was von gehört sick
Geschrieben von: Achdorfer

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? - 15.05.2019 11:22

bei Norwegen gilt die MoU nicht die gehören nicht zu den Unterzeichnern
und die GGAV beruft sich auf die GGVSee also unsere Inselverkehre
also meiner Einschätzung nach muss hier der IMDG Code angewendet werden.

die MoU ist im IMDG von Storck Seite A55
die GGAV ist die Gefahrgut - Ausnahmeverordnung und eigentlich in jedem ADR
Geschrieben von: Angelina

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? - 15.05.2019 11:28

ja super Danke Euch laugh
...hab auch gerad schon bissel gegoogelt und die Länder gelesen die daran beteiligt sind frown
...nun weiß ich auch bescheid wink

Gruß
Angelina
Geschrieben von: Claudi

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? - 28.05.2019 12:19

Gibt es eigentlich irgendwelche Regelungen zu "Gefahrgut im Gepäck" von Passagieren auf Schiffen (ob nun Fähre oder Kreuzfahrt)? Das, was Handwerker auf einer Fähre dabei haben, ist ja keine klassische Fracht (die Fracht sind die Personen und deren Fahrzeuge)...
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? - 28.05.2019 21:31

Hallo, Claudi
im IMDG-Code meines Wissens nicht. Die Grundanforderung für Beschränkungen dürfte für die EU in VO 725/2004 liegen, außerdem vermute ich, daß in den Vertragsbedingungen der Passagierreedereien entsprechende Klauseln enthalten sind. Ein Beispiel sind die AGB von MSC Cruises, Pauschalreisen, Punkt 9.1:
MSC ist ebenfalls zur Kündigung berechtigt, wenn
der Kunde Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche
Stoffe (Bengalos) oder ähnliches an Bord bringt oder dieses
versucht.

Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: exag

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? - 17.06.2019 18:17

Hallo Claudi,

die Briten haben was: "Guidance on the transport of dangerous goods as defined by the International Maritime Dangerous Goods (IMDG) Code when carried in a private vehicle not in commercial use or by a foot passenger on a Ro-Ro ship", aber wie der Name schon sagt, nur für Privatpersonen und nicht gültig für Handwerker. Kommt ggf. irgendwann in's MoU, mal sehen.

Gruß
Volker
Geschrieben von: Achdorfer

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? - 20.05.2020 08:00

Hallo zusammen,
ich häng das jetzt einfach mal hier an
Wir sollten demnächst Gefahrgut nach Helgoland verschiffen
Da Helgoland eine Hochseeinsel ist gehe ich davon aus, dass die Ausnahme 33 (M)
nicht anwendbar ist sondern der IMDG Code
oder liege ich hier falsch ?
also mit IMO und Packzertifikat
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? - 20.05.2020 08:52

Hallo, Achdorfer,
schauen Sie mal in den § 1 GGVSee, § 1 der V. Küstenschiffahrt. In Zweifelsfällen empfiehlt sich kurze Anfrage bei der WSP HH, die haben richtig Ahnung und sind hilfsbereit! Soweit ich es sehe gilt die M33 für Helgolandverkehr auch.
Gruß
tz
Geschrieben von: Achdorfer

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? - 20.05.2020 12:49

Hallo M.A.T.
habe mit der Wasserschutzpolizei Hamburg gesprochen. Das Thema ist wirklich nicht einfach da es nach Helgoland mehrere Möglichkeiten, über Wasser, hinzukommen gibt.
Der Spediteur muss klar vorgeben welche Art Schiff er benutzt. Die GGAV 33 (M) gilt nur für Fährschiffe (mit vielen Einschränkungen, 1,5 m Wellenhöhe usw.)
Es fahren aber auch Frachter da gilt dann der IMDG Code oder Offshore Versorger da gilt ebenfalls der IMDG Code und spezielle Ausfuhrdokumente
also der TIP mit der WAPO war sehr hilfreich
Geschrieben von: aw_

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? - 20.05.2020 13:26

Moin zusammen,
für Offshore Anlagen oder Baustellen geht die M34 unter Auflagen (SDB mitführen, GG-Verzeichnis mitführen, Bruttomasse 3000 kg, Ausschluß Klasse 1, etc.), siehe Anlage
gruss..aw

Attached File
Recht_GGAV_Ausnahme_M34_DE.pdf  (262 Downloads)
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? - 20.05.2020 15:14

Hallo, aw und natürlich Achdorfer,
ich hatte auch gedacht, es gehe. Aber der Hinweis auf "Fähre" hat mich stutzig gemacht. Wenn es keine Fähre ist, dürfte die M nicht greifen, oder sehe ich das falsch?
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: aw_

Re: Handwerkerregelung auch für SEE ? - 25.05.2020 06:10

Moin M.A.T.
M34 gilt für alle Seeschiffe und ist sozusagen das Pendant zu ADR 1.1.3.1 c)
gruss..aw
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