Geschrieben von: A.Fischböck
Trafo mit Stickstoff beaufschlagt - 20.08.2020 19:33
liebe Gefahrgutgemeinde - ich habe da eine Frage zu Trafos.
Wenn ich einen Trafo - UN 3538 - verschiffe, der mit Stickstoff unter 200 kPa beaufschlagt ist, würde ich unter 2.2.2.5 fallen und somit nicht den Vorschriften dieses Codes unterliegen.
Unterliege ich da einen Denkfehler? Es sind sonst keinerlei Gefahrgüter mit dabei.
Danke für euer Feedback - schöne Grüße aus Österreich und gesund bleiben
Alfred
Wenn ich einen Trafo - UN 3538 - verschiffe, der mit Stickstoff unter 200 kPa beaufschlagt ist, würde ich unter 2.2.2.5 fallen und somit nicht den Vorschriften dieses Codes unterliegen.
Unterliege ich da einen Denkfehler? Es sind sonst keinerlei Gefahrgüter mit dabei.
Danke für euer Feedback - schöne Grüße aus Österreich und gesund bleiben
Alfred