Geschrieben von: MRE
Fehlender Aufkleber UN 1057 - 06.01.2021 13:01
Hallo Zusammen,
es geht um einen Vorfall der zu einem Zeitpunkt passiert ist, als ich noch kein GB in unserer Firma war.
Zum Hergang: Wir haben im Oktober 19 eine Gefahrgutsendung mit UN 1057 (Feuerzeuge) nach Schweden verschickt.
Bei einer Routinekontrolle am Fährhafen Kiel ist dem Beamten aufgefallen, dass der Zusatzaufkleber "Feuerzeuge / Lighters" gefehlt hat. Leider wussten wir es damals nicht besser da wir nur hin und wieder Gefahrgut nach Skandinavien versenden.
Nach Stellungnahme von meinem Chef ist erstmal nicht weiter passsiert.
Heute jedoch (also über 1 Jahr und 3 Monate nach dem Vorfall) hat er Post an seine Privatadresse bekommen mit einer OWI i.H.v. 500€ + Verfahrenskosten.
Nun zu meiner Frage. Lt. meiner Informationen Verjähren OWI's nach 3 bzw. 6 Monaten.
Es wird Ihm auch vorgeworfen, dass wir als Versender Verpackungen übergeben haben die nicht nach IMDG-Code gekennzeichnet waren. Die Kennzeichnung war ja vorhanden, es hat lediglich der Zusatzaufkleber "Feuerzeuge / Lighters" gefehlt. Somit ist es doch eine nicht korrekte kennzeichnung oder sehe ich das falsch?
Sind 500 € Strafe nicht auch etwas übertrieben?
Beste Grüße
Maik
es geht um einen Vorfall der zu einem Zeitpunkt passiert ist, als ich noch kein GB in unserer Firma war.
Zum Hergang: Wir haben im Oktober 19 eine Gefahrgutsendung mit UN 1057 (Feuerzeuge) nach Schweden verschickt.
Bei einer Routinekontrolle am Fährhafen Kiel ist dem Beamten aufgefallen, dass der Zusatzaufkleber "Feuerzeuge / Lighters" gefehlt hat. Leider wussten wir es damals nicht besser da wir nur hin und wieder Gefahrgut nach Skandinavien versenden.
Nach Stellungnahme von meinem Chef ist erstmal nicht weiter passsiert.
Heute jedoch (also über 1 Jahr und 3 Monate nach dem Vorfall) hat er Post an seine Privatadresse bekommen mit einer OWI i.H.v. 500€ + Verfahrenskosten.
Nun zu meiner Frage. Lt. meiner Informationen Verjähren OWI's nach 3 bzw. 6 Monaten.
Es wird Ihm auch vorgeworfen, dass wir als Versender Verpackungen übergeben haben die nicht nach IMDG-Code gekennzeichnet waren. Die Kennzeichnung war ja vorhanden, es hat lediglich der Zusatzaufkleber "Feuerzeuge / Lighters" gefehlt. Somit ist es doch eine nicht korrekte kennzeichnung oder sehe ich das falsch?
Sind 500 € Strafe nicht auch etwas übertrieben?
Beste Grüße
Maik