Hallo, DJSMP,
was aber macht der Fragesteller, wenn der Reederei - wie hier - anscheinend unbekannt ist, daß es für Flaschen in Kl. 2 keine UN-Verpackungscodes gibt? Oder deren Software laienhaft programmiert ist oder schlechte Rohdaten enthält und diese Vorschriftenunterschiede nicht kennt? Darum ja meine ironischen Fundstellenangaben für die Diskussion. Ich halte "P200" ernsthaft für eine "befriedigende" Lösung. Haben Sie noch nen anderen Vorschlag?
Gruß und Gesundheit
M.A.T.
Hallo M.A.T.,
ich hätte genauer lesen sollen. Ich habe überlesen, dass es um Gasflaschen geht. Bei mir wollte eine Reederei auch mal UN-Verpackungscodes für Glasflaschen als Innenverpackungen haben. Bei meinem Anruf fragte man mich, was denn der von mir zitierte IMDG-Code ist.
Das Problem ist, dass bei den Reedereien oder Agenten oftmals ungeschulte Laien in der Datenerfassung sitzen, was ich einen Skandal finde. Wir hatten das Thema hier schon mal. Die bedienen eine Datenerfassungssyoftware und die Software will auf Biegen und Brechen einen UN Code haben. Sonst geht da nix weiter. Und die Laien wissen nicht, wie sie das einzeln freigeben können.
Ich durfte mir bei meiner besseren Hälfte im Home-Office auch anschauen, wie die Erfassungssoftware eines großen bekannten Spditeurs arbeitet: Riesige Mengen einer Flüssigkeit (gefühlt 10000 Gefahrpunkte) im Nachlauf. Die IMO-Erklärung im Hauptlauf hat Brutto in kg ausgewiesen. Das wurde für den Nachlauf ins System gespült. System meldet einen Datenkonflikt und meckert "Flüssigkeiten müssen in Litern angegeben sein!" (wegen 1.1.3.6) und lässt die weitere Bearbeitung nicht zu. Der Bearbeiter muss hier ein händisches "Einzelapproval" auswählen und dem System erklären, dass die Einheit bei über 1000 Punkte Wurst ist. genauso verhält sich das mit den UN-Codes. Der Laie hat gelernt, wie er die Daten eingibt und nicht, was die Vorschriften sagen und wie er das dem System geben muss.