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DGD für leere Tankcontainer

Geschrieben von: Ch.Maier

DGD für leere Tankcontainer - 11.06.2021 14:21

Hallo zusammen
folgende Frage ist aufgekommen: Es wird ein voller Tankcontainer mit Gefahrgut beladen von A nach B transportiert. Dort wird er entladen und weitregeschickt in die Reinigung am Standort C.
Wer muss die Papiere für den Leertransport erstellen? Meiner Ansicht nach, wird der die Firma B Versender und ist dafür verantwortlich.
Nun meine Frage: Er kennt das Produkt ja eigentlich nicht, er hat es nur in Empfang genommen (MSDS hat A erstellt und er kennt das Produkt, die Eigenschaften am besten und kann Auskunft darüber geben, seine Notfalltelefonnummer ist auf den ursprünglichen Dokumenten. Hat trotzdem B die Verantwortung über den Leertransport?

Vielen Dank für Eure Kommentare und Beste Grüsse
Geschrieben von: Marco66

Re: DGD für leere Tankcontainer - 14.06.2021 07:34

Hallo

Sie haben recht, Firma B ist der Versender.
Firma B braucht kein SDS um den Tankcontainer nach Standort C zwecks Reinigung zu schicken. B kennt ja die Vorladung und das ist alles, was nötig ist.
Es muss auch kein SDS der Firma A mitgegeben werden, denn ein SDB ist kein Transportpapier. Somit entfällt auch die Problematik mit der Notfallnummer.

Falls C für die Reinigung ein SDS verlangt, kann das von A mitgegeben werden. Das ist aber keine transportrelevante Sache.
Denken Sie mal an die SDS, die von den Seiten der Baumärkte heruntergeladen werden können. Die sind auch vom Hersteller und nicht vom Baumarkt erstellt worden.
Geschrieben von: Claudi

Re: DGD für leere Tankcontainer - 14.06.2021 12:36

Veto:

Versender gibt es ja schon mal nicht, wir kennen im ADR/ GGVSEB den Absender. Definition (GGVSEB): "Absender ist das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet."

Das GG ist hier der ungereinigte leere TC. Derjenige, der diesen versendet, irgendwo hin schickt, ist der Absender.

Empfänger (ggf. auch Entlader) B dürfte es in 99% der Fälle völlig wurscht sein, wohin sich der TC anschließend bewegt/ was damit als nächstes angestellt wird. B möchte mit dem Inhalt beliefert werden, das ist erfolgt, Ende.

Irgendwer anderes (jedenfalls nicht B) wird aber diesen TC nun verwenden wollen - das ist irgendein Bulk/Tank-Logistiker oder vielleicht ein Chemielieferant. Dieser jemand möchte den TC wieder befüllen um erneut Ware damit zu liefern. Wenn nun für die Neubefüllung eine Reinigung nötig ist, schickt jemand (nicht B) den TC zur Reinigung. Und genau dieser "jemand" ist der Absender des leeren ungereinigten TC.
Analog ist es mit leeren ungereinigten Tankfahrzeugen.
Wenn "jemand" seinen TC nun reinigen möchte oder muss, muss er auch die Informationen zum letzten Inhalt liefern/ liefern lassen.
In der Praxis ist es üblich, dass die Fahrer sich sogar Papiere für die Leerfahrt schreiben (bzw. die Angaben vom letzten Voll-Beförderungspapier abschreibt und "LEERER TANK­CONTAINER, Letztes Ladegut" davor schreibt.

Ausnahmen davon können möglich sein, wenn vertraglich besondere Lieferungsbedingungen vereinbart sind, z. B. das B den TC reinigt zurückgeben muss, B selbst TC betreibt und sich seine Waren selbst in eigenen TC irgendwo her holt, aber das dürfte eher selten sein.
Geschrieben von: ChMaier

Re: DGD für leere Tankcontainer - 14.06.2021 14:36

Okay, vielen Dank für die Erklärungen.
Ich habe in der Zwischenzeit nochmals interne Diskussionen geführt. Es ist tatsächlich so, dass B völlig egal ist was mit dem TC nach der Entleerung passiert. Er hat seine Ware erhalten und damit fertig.
Wir als Beförderer senden dann den TC in ein Terminal um ihn da zu Reinigen. Dann sind wir der Absender und für die Papiere verantwortlich.
Geschrieben von: Marco66

Re: DGD für leere Tankcontainer - 21.06.2021 07:58

Mir war nicht klar, dass es noch einen weiteren Beteiligten gibt. In diesem Fall ist das natürlich der Absender. Beim Erstellen der Papiere können sie aber auch in diesem Fall auf die Informationen der Vorherigen Ladung zurückgreifen.
Das SDB ist hier nicht nötig aber eventuell hilfreich.
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