Geschrieben von: LarsJ
Transportkette Straße/See Placards - 04.08.2021 05:03
Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage zu Unterabschnitt 1.1.4.2 Beförderung in einer Transportkette. Es handelt sich um Seecontainer, welche mit UN1266 beladen werden und unter LQ gefahren werden.
Verstehe ich das richtig, wenn der Seecontainer wie im IMDG Code angegeben mit Placards versehen wird, das Fahrzeug keine Kennzeichnung braucht? Natürlich mit dem Hinweis im Beförderungspapier "Beförderung nach Absatz 1.1.4.2". Oder muss man an das Fahrzeug auch die LQ Placards anbringen?
Vielen Dank schonmal.
Lars
Geschrieben von: Udo Freitag
Re: Transportkette Straße/See Placards - 04.08.2021 05:16
Moin aus Hamburg,
solange die Kennzeichnungen an allen vier Seiten des Containers sichtbar sind, dann muss das Fahrzeug nicht zusätzlich gekennzeichnet werden.
Gruß
Udo
Geschrieben von: LarsJ
Re: Transportkette Straße/See Placards - 04.08.2021 05:36
Kurz und knapp! :-)
Vielen Dank!
Gruß,
Lars
Geschrieben von: Michael
Re: Transportkette Straße/See Placards - 04.08.2021 06:11
Moin aus Hamburg,
solange die Kennzeichnungen an allen vier Seiten des Containers sichtbar sind, dann muss das Fahrzeug nicht zusätzlich gekennzeichnet werden.
Nach etlichen Diskussionen mit der Wasserschutz, wann die Kennzeichnung vorne am Container von der Zugmaschine verdeckt ist, kennzeichnen wir die Zugmaschine bei LQ >8to dennoch....
Geschrieben von: Marco66
Re: Transportkette Straße/See Placards - 04.08.2021 07:29
Der Absatz 1.1.4.2 ADR bringt auch alte Has*innen ganz schön ins Schwitzen.
Leicht zu übersehen ist, dass es hier nur um Versandstücke, Container, Schüttgut-Container, ortsbewegliche Tanks, Tankcontainer und MEGC geht, die den
Vorschriften ... des ADR nicht in vollem Umfang, wohl aber den Vorschriften des IMDG-Codes oder der Technischen Anweisungen der ICAO
entsprechen,
Eine Erleichterung kann also nicht von IMDG auf das ADR übertragen werden.
Bedeutet hier, dass der Verzicht auf die Kennzeichnung des LKW nach ADR 1.1.4.2.1 (c) nicht erlaubt ist, wenn die Bedingung nicht eingehalten wurde. (siehe unterstrichenen Teil dieses Posts.)
Geschrieben von: Claudi
Re: Transportkette Straße/See Placards - 04.08.2021 08:21
Der Verzicht auf die Kennzeichnung des LKW basiert aber doch nicht auf dem IMDG-Code bzw. aufgrund 1.1.4.2.1 c) sondern auf 3.4.13 b) ADR.
...Die tragende Beförderungseinheit muss nicht gekennzeichnet werden, es sei denn, die an den Containern angebrachten Kennzeichen sind außerhalb dieser tragenden Beförderungseinheit nicht sichtbar.
Und hier gab es Diskussionen, ob das Kennzeichen an der Stirnseite des Containers (dem Führerhaus zugewandt) von außerhalb der Einheit erkennbar sei - je nach Bauform des Fahrzeuges mal mehr, mal weniger.
Container nach ADR auf allen 4 Seiten gekennzeichnet nach IMDG-Code. Nach ADR 3.4.14 kann (nicht muss) man <8 t drauf verzichten, d.h. für die Straße braucht nix von LQ zu sehen sein. ADR vollständig erfüllt.
Geschrieben von: Marco66
Re: Transportkette Straße/See Placards - 09.08.2021 08:42
Ich hatte mich auf den Eröffnungsbeitrag bezogen und der verweist auf den Multimodalen Transport.