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Gefahrgut See aber nicht Straße

Geschrieben von: Foxhunter

Gefahrgut See aber nicht Straße - 26.08.2022 13:26

Hallo zusammen,
leider finde ich nicht die richtige Antwort für mich.
Wir müssen einen Container mit der UN 2071 AMMONIUMNITRATHALTIGE-DUNGEMITTEL von Deutschland in die Niederlande Transportieren.
Da Placards vor Ort geklebt werden für den Seeverkehr, klappen wir natürlich auch die Tafeln. Jetzt kommt aber das Aber.... eigentlich ist es ja kein ADR auf der Straße trozdem müssen ja die Tafeln auf weil der Container gekenzeichnet wird.
Was Schreibe ich auf den CMR drauf?

Habe nur den Lehrgang für Straße und nicht See.

Gruß
Wolfgang
Geschrieben von: Marco66

Re: Gefahrgut See aber nicht Straße - 01.09.2022 08:47


Ihr klebt die Placards in den Niederlanden auf die Container, bevor der Transport über die Straße zum Hafen beginnt. Weil diese Placards sichtbar sind, klappt ihr auch die orangefarbene Tafel am LKW auf. Das Ganze soll aber kein Gefahrguttransport sein, weil in der SV193 steht: Düngemittel, die den Kriterien dieser UN-Nummer entsprechen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

Richtig? Ich versuche mich mal an einer Antwort.

Ihr dürft, abweichend von den Vorgaben des ADR in einer Transportkette die Klassifizierung des IMDG anwenden. (ADR 1.1.4.2) Damit wäre Euer Transport ein Gefahrguttransport auf der Straße. Da Ihr am LKW schon Tafeln habt, ist das wohl kein Problem, ihr scheint ja ADR-Gefahrguttransporte durchzuführen.
Im CMR vermerkt ihr dann nur noch: «BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 1.1.4.2.1» (siehe dazu ADR 5.4.1.1.7)
Geschrieben von: Udo Freitag

Re: Gefahrgut See aber nicht Straße - 01.09.2022 09:20

Moin aus Hamburg,

der Eintrag im Beförderungspapier (DGD) gemäß 5.4.1.1.7 ADR "Beförderung nach Absatz 1.1.4.2.1" gehört da nicht rein. Der Eintrag wäre nur im Beförderungspapier erforderlich, wenn der Transport nicht im vollen Umfang den Vorschriften des ADR entsprechen würde, wohl aber den Vorschriften des IMDG-Codes und da wir anscheinend (SV193) kein ADR-Transport haben, haben wir auch keine Abweichung gemäß Absatz 1.1.4.2.1 ADR. Ich würde, um die Zeit einer möglichen Kontrolle zu minimieren, in der DGD einen Vermerk aufnehmen, der auf die SV193 hinweist und die damit verbundene Freistellung vom ADR. Z.B. "KEIN GEFAHRGUT STRASSE GEMÄß KAPITEL 3.3 ADR SV193" und die o. Tafeln würde ich an der Beförderungseinheit auch nicht sichtbar machen. Die Placards würde ich aber kleben.

Gruß
Udo
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Gefahrgut See aber nicht Straße - 01.09.2022 14:55

Hallo zusammen,
wer sich hierzu von einer Behörde verläßlich informieren will, dem sei die Wasserschutz HH empfohlen. Außerdem stellen die einiges an Material ins Netz. Übrigens nicht nur für See; in HH ist die Zentralstelle auch für die anderen VT zuständig und kompetent!
Am Schluß stehen dort die GGBVOHH und ihre Begründung; sehr wichtig für Transit durch den Hafen.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Claudi

Re: Gefahrgut See aber nicht Straße - 02.09.2022 06:01

Antwort auf
da wir anscheinend (SV193) kein ADR-Transport haben, haben wir auch keine Abweichung gemäß Absatz 1.1.4.2.1 ADR.


Ist nicht das Anbringen von Großzetteln/ Placards bei einem Produkt, was kein GG im Sinne des ADR ist, eine Abweichung vom ADR?

Rein nach ADR wäre die Beförderung ohne irgendwelche GG-Maßnahmen durch SV 193. Nun bringe ich Placards an, habe aber kein ADR-Beförderungspapier, keine Punkte, keine GG-Ausrüstung etc.
Geschrieben von: Udo Freitag

Re: Gefahrgut See aber nicht Straße - 02.09.2022 12:35

smile

Es gibt gar kein ADR-Transport.

Gruß
Udo
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Gefahrgut See aber nicht Straße - 02.09.2022 12:43

Hallo, Udo Freitag,
sehe ich auch so, und das ADR hat ja auch nur etwas gegen unzutreffende Großzettel.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Marco66

Re: Gefahrgut See aber nicht Straße - 09.09.2022 08:01

Ursprünglich geschrieben von: Claudi
[quote]
Ist nicht das Anbringen von Großzetteln/ Placards bei einem Produkt, was kein GG im Sinne des ADR ist, eine Abweichung vom ADR?
Rein nach ADR wäre die Beförderung ohne irgendwelche GG-Maßnahmen durch SV 193. Nun bringe ich Placards an, habe aber kein ADR-Beförderungspapier, keine Punkte, keine GG-Ausrüstung etc.


Genau da sehe ich das Problem. Ich würde die Diskussionen lieber vermeiden in dem ich die SV 193 dann eben nicht nutze.
Geschrieben von: Udo Freitag

Re: Gefahrgut See aber nicht Straße - 18.09.2022 10:54

Hallo Marco66,

ich sehe bei der von mir beschriebenen Variante kein Grund einer Diskussion.

Gruß
Udo
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