Geschrieben von: fireman
IMO-ERKLÄRUNG - 16.09.2023 16:52
Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen zur IMO-ERKLÄRUNG;
Folgende Gefahrgüter wurden von mir per Seebeförderung versendet.
DIe unten aufgeführten Daten wurden von mir in die IMO eingetragen. (Gefahrzettel, Verpackungsgruppe etc.)
UN 1044 FIRE EXTINGUISHERS
UN 3164 ARTICLES, PRESSURIZED, HYDRAULIC
Von Reederei bekam ich ein okay alles in Ordnung.
Bei uns in der Firma ist man aber der Meinung, daß der technische Name (STOFFBRZEICHNUNG) nicht ganz eindeutig war. Es heißt, daß man den kompletten technischen Namen auch das KLEINGEDRUCKTE in die IMO eintragen werden muss. Unter 3.1.2.1 IMDG-CODE steht, dass, das gross Geschriebe aus der Tabelle (STOFFBRZEICHNUNG ausreicht).
Mich interessiert, warum steht denn des öfteren etwas Kleingedrucktes in der Tabelle und ist es wichtig für die STOFFBRZEICHNUNG.
Unser Gefahrgutbeauftragter ist der Meinung in die IMO muss die komplette Bezeichnung (auch das KLEINGEDRUCKTE hinein).
Seine Aussage: Für die Klassifizierung des Gefahrgutes, muss grundsätzlich in die IMO der komplette - Technische Name - des Gefahrgutes eingetragen werden.
Siehe unten.
UN 1044 FIRE EXTINGUISHER with compressed or liquefied gas
UN 3164 Class 2.2 Articles, pressurized pneumatic or hydraulic containing non-flammable gas
Ich würde gerne wissen, warum überhaupt das Kleingedruckte in der Tabelle zu den oben genannten UN steht (IMG- Code 3.2).
ich habe zwei Fragen zur IMO-ERKLÄRUNG;
Folgende Gefahrgüter wurden von mir per Seebeförderung versendet.
DIe unten aufgeführten Daten wurden von mir in die IMO eingetragen. (Gefahrzettel, Verpackungsgruppe etc.)
UN 1044 FIRE EXTINGUISHERS
UN 3164 ARTICLES, PRESSURIZED, HYDRAULIC
Von Reederei bekam ich ein okay alles in Ordnung.
Bei uns in der Firma ist man aber der Meinung, daß der technische Name (STOFFBRZEICHNUNG) nicht ganz eindeutig war. Es heißt, daß man den kompletten technischen Namen auch das KLEINGEDRUCKTE in die IMO eintragen werden muss. Unter 3.1.2.1 IMDG-CODE steht, dass, das gross Geschriebe aus der Tabelle (STOFFBRZEICHNUNG ausreicht).
Mich interessiert, warum steht denn des öfteren etwas Kleingedrucktes in der Tabelle und ist es wichtig für die STOFFBRZEICHNUNG.
Unser Gefahrgutbeauftragter ist der Meinung in die IMO muss die komplette Bezeichnung (auch das KLEINGEDRUCKTE hinein).
Seine Aussage: Für die Klassifizierung des Gefahrgutes, muss grundsätzlich in die IMO der komplette - Technische Name - des Gefahrgutes eingetragen werden.
Siehe unten.
UN 1044 FIRE EXTINGUISHER with compressed or liquefied gas
UN 3164 Class 2.2 Articles, pressurized pneumatic or hydraulic containing non-flammable gas
Ich würde gerne wissen, warum überhaupt das Kleingedruckte in der Tabelle zu den oben genannten UN steht (IMG- Code 3.2).