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IMO-ERKLÄRUNG

Geschrieben von: fireman

IMO-ERKLÄRUNG - 16.09.2023 16:52

Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen zur IMO-ERKLÄRUNG;

Folgende Gefahrgüter wurden von mir per Seebeförderung versendet.

DIe unten aufgeführten Daten wurden von mir in die IMO eingetragen. (Gefahrzettel, Verpackungsgruppe etc.)


UN 1044 FIRE EXTINGUISHERS

UN 3164 ARTICLES, PRESSURIZED, HYDRAULIC

Von Reederei bekam ich ein okay alles in Ordnung.

Bei uns in der Firma ist man aber der Meinung, daß der technische Name (STOFFBRZEICHNUNG) nicht ganz eindeutig war. Es heißt, daß man den kompletten technischen Namen auch das KLEINGEDRUCKTE in die IMO eintragen werden muss. Unter 3.1.2.1 IMDG-CODE steht, dass, das gross Geschriebe aus der Tabelle (STOFFBRZEICHNUNG ausreicht).

Mich interessiert, warum steht denn des öfteren etwas Kleingedrucktes in der Tabelle und ist es wichtig für die STOFFBRZEICHNUNG.

Unser Gefahrgutbeauftragter ist der Meinung in die IMO muss die komplette Bezeichnung (auch das KLEINGEDRUCKTE hinein).

Seine Aussage: Für die Klassifizierung des Gefahrgutes, muss grundsätzlich in die IMO der komplette - Technische Name - des Gefahrgutes eingetragen werden.

Siehe unten.

UN 1044 FIRE EXTINGUISHER with compressed or liquefied gas

UN 3164 Class 2.2 Articles, pressurized pneumatic or hydraulic containing non-flammable gas

Ich würde gerne wissen, warum überhaupt das Kleingedruckte in der Tabelle zu den oben genannten UN steht (IMG- Code 3.2).
Geschrieben von: M.A.T.

Re: IMO-ERKLÄRUNG - 16.09.2023 17:11

Hallo,
ich denke, der Komplex läßt sich am besten durch einen Blick in IMDG 3.1.2.8 und 3.1.2 zusammen mit der Spaltenerläuterung unter 3.2 verstehen. Beide genannten Eintragungen haben keine der SV, welche zur Ergänzung verpflichten. Die Differenzierung zwischen T.N. und Beschreibung ergibt sich aus der o.g. Spaltenerläuterung.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Claudi

Re: IMO-ERKLÄRUNG - 17.09.2023 13:42

Ergänzend dazu: das ist doch eigentlich 1x1 des Gefahrgutrechts, dass das, was in Großbuchstaben geschrieben ist (ggf. eränzt um Gefahrenauslöser oder anderes), die offizielle Bezeichnung ist und das Kleingedruckte nur erläuternder Text.
Das Kleingedruckte ist NICHT Teil des technischen Namens/ proper shipping names. Siehe 3.1.2.1 IMDG-Code: der richtige technische Name ist derjenige Teil der Eintragung Komma der die Güte in der Gefahrgutliste am genauesten beschreibt und in Großbuchstaben aufgeführt ist Punkt[ ...] Teile der Eintragung, die in Kleinbuchstaben angegeben sind, gelten nicht als Bestandteil des richtigen technischen Namens dürfen aber verwendet werden.

D.h. die Erläuterungen dürfen aufgenommen werden, müssen aber nicht.

edit: warum steht das da: wohl als Erläuterung - z. B. gibt es ja 2 Einträge für Kältemaschinen, die beide Kältemaschinen heißen, aber durch die Erläuterung ist klar, wo der Unterschied ist. Auch bei anderen Eintragung hilft die Erläuterung, zu entscheiden, ob das jetzt die passende Eintragung ist.
Geschrieben von: fireman

Re: IMO-ERKLÄRUNG - 17.09.2023 13:51

Danke für die Antwort.
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