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Anfrage Paketdienstleister nach IMO

Geschrieben von: Andreas_K

Anfrage Paketdienstleister nach IMO - 06.11.2023 15:34

Hallo in die Runde,

folgende Anfrage eines nicht unbekannten Logistikdienstleisters erreichte mich:

"Guten Tag,

Ihre Sendung möchten wir so schnell wie möglich für Sie weiterleiten. Dafür benötigen wir noch:

--> zwei Exemplare einer englischsprachigen IMO (eine für die Fähre und eine für den LKW) mit Originalunterschrift
sowie
--> das NOTOD für den Eurotunnel mit Originalunterschrift"

Was meinen die mit "IMO für den LKW?
Sollte die sich von der "normalen" IMO-Erklärung unterscheiden?

Was bedeutet "NOTOD"? Hier schweigt sich Google aus.

Schöne Grüße

Andreas
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Anfrage Paketdienstleister nach IMO - 06.11.2023 16:06

Hallo, möglicherweise ist hier die Dokumentation für Eurotunnel gemeint, gemäß deren Handbuch IV Nr. 4. Vielleicht hilft ein Anruf: + 44 (0) 1303 282 244.
Zur IMO für den Lkw kann ich mir nur vorstellen, daß vielleicht nach der Fähre noch ein richtiger Seeverkehr anschließt, oder daß der Fährbetreiber sein Exemplar einbehält, so daß der Lkw ohne wäre hätte er nicht sein eigenes. Oder die meinen eine zusätzliche Kopie. Ist mir aber nicht wirklich klar.
Gruß und viel Erfolg
M.A.T.
Geschrieben von: Claudi

Re: Anfrage Paketdienstleister nach IMO - 06.11.2023 17:57

Mit den IMOs klingt es wirklich wie 1x fürs Schiff (Fähre), 1x bleibt auf dem LKW.

NOTOD... das steht bestimmt für Notification to driver. - das ist am Ende nix anderes als das Beförderungspapier
So wie im Luftverkehr die NOTOC als Notification to captain.

Wie M.A.T. schon verweist: im Tunnel-Handbuch:

Antwort auf
Erforderliche Dokumente:
Ihr Fahrer muss dem zuständigen Eurotunnel-Mitarbeiter die Transportpapiere vorlegen
(vorzugsweise in französisch oder englisch erfasst). Die folgenden Informationen sind für die
Anmeldung von Gefahrgut bei Eurotunnel Fracht erforderlich.
* UN -Number
* Aktuell gültige ADR- Referenz (Klasse, Verpackungsgruppe, Klassifizierungsnummer, falls
vorhanden)
* Ordnungsgemäße Transportbezeichnung der transportierten Güter (einschließlich Volumen und
Gewicht)
* Verpackungsdetails (Anzahl und Beschreibung)
* Menge (Netto-/Bruttogewicht wie jeweils anwendbar)
Bitte achten Sie sorgfältig darauf, dass Ihrem Fahrer alle notwendigen Angaben vorliegen. Eine
fehlende Erklärung oder fehlerhafte Transportpapiere können zu Verzögerungen oder der Ablehnung
an unseren Terminals führen.


Rein praktisch stellt sich mir aber die Frage: entscheidet sich der KEP-Dienst spontan, ob die Sendung per Fähre oder Tunnel geht?
Ist die Sendung denn für den Seeverkehr vorbereitet: Markierung/ Kennzeichnung, ggf. Trenngebote, ggf. Abweichungen vom ADR beachtet?
Wer lädt den LKW, der ggf. auf die Fähre geht wegen CPZ und Placards? Wahrscheinlich der KEP-Dienstleister, dann muss er sich entsprechend kümmern.
Geschrieben von: Andreas_K

Re: Anfrage Paketdienstleister nach IMO - 07.11.2023 15:19

Danke euch!

"Rein praktisch stellt sich mir aber die Frage: entscheidet sich der KEP-Dienst spontan, ob die Sendung per Fähre oder Tunnel geht?"

Weiß ich leider nicht.

"Ist die Sendung denn für den Seeverkehr vorbereitet: Markierung/ Kennzeichnung, ggf. Trenngebote, ggf. Abweichungen vom ADR beachtet?"

Ja, ist sie.

"Wer lädt den LKW, der ggf. auf die Fähre geht wegen CPZ und Placards? Wahrscheinlich der KEP-Dienstleister, dann muss er sich entsprechend kümmern."

Genau, das macht der Dienstleister. Wir versenden in der Regel einzelne Versandstücke oder Kartonpaletten.
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