Geschrieben von: DuncanMacLeod77
Kennzeichnung Kanister Verpackungsgruppe II - 10.11.2023 16:45
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Folgende Situation:
Ein Gefahrgut (UN1903 XXX, 8, II, umweltgefährdend) in einem 5 Liter Kanister soll in den internationalen Versand (Seefracht gemäß IMDG-Code) gehen und später durch einen Händler über den Landtransport (Lieferwagen) in seinem Land vermarktet werden. Aufgrund des Inhalts (5 Liter) kann das Gefahrgut natürlich nicht als begrenzte Menge verschickt werden.
Der Kanister müßte demnach mit dem "Gefahrzettel Nr. 8" sowie dem "Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe" versehen werden. Die UN-Nr. (UN 1903) wäre im Sinne des Landtransports ebenfalls anzubringen; der richtige technische Name nicht.
Nun wird diese Ware allerdings in die Seefracht überführt und müßte neben dieser Kennzeichnung (Gefahrzettel Nr. 8, umweltgefährdend Symbol) auch mit dem "richtigen technischen Namen" versehen werden. Der recht kleine 5 Liter Kanister wäre aufgrund seiner Größe also übermäßig beschriftet bzw. beklebt.
Kann auf die Angabe des richtigen technischen Namens auf dem Kanister verzichtet werden, wenn der Kanister z. B. in einem Karton verpackt wird und dieser vollumfassend gekennzeichnet wird (UN-Nr. / UN 1903, Gefahrzettel Nr. 8, umweltgefährdend Symbol, UMVERPACKUNG, Ausrichtungspfeile)? Der Kanister wäre dann mit dem Gefahrzettel Nr. 8, dem umweltgefährdend Kennzeichen und UN 1903 gekennzeichnet (ohne den richtigen technischen Namen).
Hintergrund: Im späteren Landtransport benötigt der Kunde den richtigen technischen Namen nicht. ich möchte verhindern, dass der Kunde mit dieser "Überkennzeichnung" überfordert ist.
Vielleicht kann mir jemand eine Empfehlung geben, wie ich das Gefahrgut am sinnvollsten und korrekt versenden kann?
Herzlichen Dank im Voraus!
Gruß
Duncan
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Folgende Situation:
Ein Gefahrgut (UN1903 XXX, 8, II, umweltgefährdend) in einem 5 Liter Kanister soll in den internationalen Versand (Seefracht gemäß IMDG-Code) gehen und später durch einen Händler über den Landtransport (Lieferwagen) in seinem Land vermarktet werden. Aufgrund des Inhalts (5 Liter) kann das Gefahrgut natürlich nicht als begrenzte Menge verschickt werden.
Der Kanister müßte demnach mit dem "Gefahrzettel Nr. 8" sowie dem "Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe" versehen werden. Die UN-Nr. (UN 1903) wäre im Sinne des Landtransports ebenfalls anzubringen; der richtige technische Name nicht.
Nun wird diese Ware allerdings in die Seefracht überführt und müßte neben dieser Kennzeichnung (Gefahrzettel Nr. 8, umweltgefährdend Symbol) auch mit dem "richtigen technischen Namen" versehen werden. Der recht kleine 5 Liter Kanister wäre aufgrund seiner Größe also übermäßig beschriftet bzw. beklebt.
Kann auf die Angabe des richtigen technischen Namens auf dem Kanister verzichtet werden, wenn der Kanister z. B. in einem Karton verpackt wird und dieser vollumfassend gekennzeichnet wird (UN-Nr. / UN 1903, Gefahrzettel Nr. 8, umweltgefährdend Symbol, UMVERPACKUNG, Ausrichtungspfeile)? Der Kanister wäre dann mit dem Gefahrzettel Nr. 8, dem umweltgefährdend Kennzeichen und UN 1903 gekennzeichnet (ohne den richtigen technischen Namen).
Hintergrund: Im späteren Landtransport benötigt der Kunde den richtigen technischen Namen nicht. ich möchte verhindern, dass der Kunde mit dieser "Überkennzeichnung" überfordert ist.
Vielleicht kann mir jemand eine Empfehlung geben, wie ich das Gefahrgut am sinnvollsten und korrekt versenden kann?
Herzlichen Dank im Voraus!
Gruß
Duncan