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Kennzeichnung Kanister Verpackungsgruppe II

Geschrieben von: DuncanMacLeod77

Kennzeichnung Kanister Verpackungsgruppe II - 10.11.2023 16:45

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Folgende Situation:

Ein Gefahrgut (UN1903 XXX, 8, II, umweltgefährdend) in einem 5 Liter Kanister soll in den internationalen Versand (Seefracht gemäß IMDG-Code) gehen und später durch einen Händler über den Landtransport (Lieferwagen) in seinem Land vermarktet werden. Aufgrund des Inhalts (5 Liter) kann das Gefahrgut natürlich nicht als begrenzte Menge verschickt werden.

Der Kanister müßte demnach mit dem "Gefahrzettel Nr. 8" sowie dem "Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe" versehen werden. Die UN-Nr. (UN 1903) wäre im Sinne des Landtransports ebenfalls anzubringen; der richtige technische Name nicht.
Nun wird diese Ware allerdings in die Seefracht überführt und müßte neben dieser Kennzeichnung (Gefahrzettel Nr. 8, umweltgefährdend Symbol) auch mit dem "richtigen technischen Namen" versehen werden. Der recht kleine 5 Liter Kanister wäre aufgrund seiner Größe also übermäßig beschriftet bzw. beklebt.

Kann auf die Angabe des richtigen technischen Namens auf dem Kanister verzichtet werden, wenn der Kanister z. B. in einem Karton verpackt wird und dieser vollumfassend gekennzeichnet wird (UN-Nr. / UN 1903, Gefahrzettel Nr. 8, umweltgefährdend Symbol, UMVERPACKUNG, Ausrichtungspfeile)? Der Kanister wäre dann mit dem Gefahrzettel Nr. 8, dem umweltgefährdend Kennzeichen und UN 1903 gekennzeichnet (ohne den richtigen technischen Namen).

Hintergrund: Im späteren Landtransport benötigt der Kunde den richtigen technischen Namen nicht. ich möchte verhindern, dass der Kunde mit dieser "Überkennzeichnung" überfordert ist.

Vielleicht kann mir jemand eine Empfehlung geben, wie ich das Gefahrgut am sinnvollsten und korrekt versenden kann?

Herzlichen Dank im Voraus!

Gruß

Duncan
Geschrieben von: gefahrgutbaer

Re: Kennzeichnung Kanister Verpackungsgruppe II - 10.11.2023 17:30

Hallo Duncan,

um eine korrekte Kennzeichnung und Markierung wirst Du nicht herumkommen.
Dir ist bekannt das die Schrifthöhe der UN Nummer bei Deinem Kanister in "angemessener" Größe erfolgen muss. Hier bist Du also relativ frei von den vorgegeben Schriftgrößen laut 5.2.1.1 IMDG und kannst dir damit vielleicht ein bisschen Platz machen.
Zur Schrifthöhe des technischen Namens gibt es keine Vorgaben. Sollte nach Möglichkeit aber lesbar sein. ;-)

Ursprünglich geschrieben von: DuncanMacLeod77

Kann auf die Angabe des richtigen technischen Namens auf dem Kanister verzichtet werden, wenn der Kanister z. B. in einem Karton verpackt wird und dieser vollumfassend gekennzeichnet wird (UN-Nr. / UN 1903, Gefahrzettel Nr. 8, umweltgefährdend Symbol, UMVERPACKUNG, Ausrichtungspfeile)? Der Kanister wäre dann mit dem Gefahrzettel Nr. 8, dem umweltgefährdend Kennzeichen und UN 1903 gekennzeichnet (ohne den richtigen technischen Namen).


Nein. Die Markierung "Umverpackung" besagt das alle in der Umverpackung befindlichen Versandstücke alle anwendbaren Vorschriften erfüllen müssen.

Vielleicht kommt für Deine Sendung die Möglichkeit der Verwendung von verkleinerten Gefahrzetteln in Betracht. Eventuell bekommst Du hiermit weiter.
Im schlimmsten Fall - zusammengesetzte Verpackung erstellen die ausreichend groß ist um alle Kennzeichnungen und Markierungen ordnungsgemäß aufnehmen zu können. Ok, ist dann aber mit mehr Arbeit und Mehrkosten verbunden.

Gruß Markus
Geschrieben von: DuncanMacLeod77

Re: Kennzeichnung Kanister Verpackungsgruppe II - 10.11.2023 17:37

Danke für Deine Hilfe und Tipps, Markus!

Schönes Wochenende und Grüße

Duncan
Geschrieben von: Uta Sabath

Re: Kennzeichnung Kanister Verpackungsgruppe II - 14.11.2023 18:29

Hallo Duncan,
das Kennzeichen "umweltgefährdend" kann über den Abschnitt 2.10.2.7 IMDG-Code entfallen. Damit dürfte dann ausreichend Platz auf dem Kanister sein, um Gefahrzettel, UN-Nummer und den Proper Shipping Name unterbringen zu können.

Viele Grüße
Uta
Geschrieben von: DuncanMacLeod77

Re: Kennzeichnung Kanister Verpackungsgruppe II - 15.11.2023 15:08

Hallo Uta,

danke für Deine Nachricht!

Der Stoff ist ja der Klasse 8 zugeordnet und zudem umweltgefährdend (hier: Meeresschadstoff).
Es handelt sich um einen Stoff, der nicht nur umweltgefährdend ist, sondern auch korrosiv.

Vermutlich verstehe ich Abschnitt 2.10.2.7 IMDG-Code nicht sonderlich gut.

Für eine weitere Verständnishilfe wäre ich Dir sehr dankbar.

Viele Grüße

Duncan
Geschrieben von: Claudi

Re: Kennzeichnung Kanister Verpackungsgruppe II - 15.11.2023 20:57

Hallo Duncan,

2.10.2.7 IMDG-Code:
"Meeresschadstoffe in Einzelverpackungen oder zusammengesetzten Verpackungen mit einer Nettomenge je Einzel- oder Innenverpackung von höchstens 5 L bei Flüssigkeiten oder einer Nettomasse je Einzel- oder Innenverpackung von höchstens 5 kg bei festen Stoffen unterliegen keinen anderen auf Meeresschadstoffe anwendbaren Vorschriften dieses Codes, sofern die Verpackungen die allgemeinen Vorschriften in 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 erfüllen. Im Falle von Meeresschadstoffen, die auch die Kriterien für die Aufnahme in eine andere Klasse erfüllen, finden alle Vorschriften dieses Codes, die für etwaige weitere Gefahren gelten, weiterhin Anwendung."

Stoffe, die nur Meeresschadstoffe sind, können über den 2.10.2.7 aus dem IMDG-Code herausgenommen werden.
Dein Stoff, der auch die Kriterien einer anderen Klasse (8) erfüllt, unterliegt nach Nutzung des 2.10.2.7 allen Vorschriften, die eben für diese weitere Gefahr (d.h. Klasse 8) gelten. Anders gesagt: die Meeresschadstoff-Thematik kann dadurch bei 5-Liter-Kanistern wegfallen, die Klasse 8 bleibt übrig.

Das ist das Pendant zur SV375 im ADR.
Geschrieben von: DuncanMacLeod77

Re: Kennzeichnung Kanister Verpackungsgruppe II - 16.11.2023 09:17

Hallo Claudi,

auch Dir ganz großen Dank für Deine Erklärungen!

Aufgrund der Regularien und der möglichen Bußgelder für fehlerhafte Kennzeichnungen bin ich natürlich extrem vorsichtig betreffend der Kennzeichnung. Ich las im Internet von Bußgeldfällen, u. a. aus Österreich, bei dem die Gefahrzettel auf einzelnen Kanistern leicht gewölbt angebracht waren (bedingt durch die Bauform des Kanisters und die Größe des Gefahrzettels (10 x 10 cm)). Geldstrafen in Höhe von bis zu 400,-- EUR sollen angefallen sein! Das gleiche Problem habe ich natürlich mit dem 5 Liter Kanister...(Bauform, Anbringung des Gefahrzettels, UN-Nr., richtiger technischer Name).

Ich werde diesen Kanister nun mit dem Gefahrzettel Nr. 8 in verkleinerter Größe (5 x 5 cm) versehen und auf das "umweltgefährdend Kennzeichen" verzichten.

Herzlichen Dank noch einmal Dir - und auch allen anderen Gefahrgutspezialisten hier im Forum!

Viele Grüße!

Duncan
Geschrieben von: Claudi

Re: Kennzeichnung Kanister Verpackungsgruppe II - 16.11.2023 09:24

Aufpassen - verkleinern geht nur, wenn größer nicht drauf passt. Auch da kann es wieder Diskussionen geben - wenn z. B. 8x8 cm drauf passt, dann könnten Leute auf 8x8cm bestehen. 5x5 ist nur das Minimum, noch kleiner geht nie (Außer bei Gasflaschen).

Aber bei den Stories, weswegen Leute angeblich Bußgelder bezahlt haben sollten, wäre ich auch vorsichtig. Man kennt den genauen Vorfall nicht, man kennt den Vorwurf nicht und nicht alles, was irgendjemand meint, zu beanstanden, ist auch berechtigt und hält einem Widerspruch stand.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Kennzeichnung Kanister Verpackungsgruppe II - 16.11.2023 09:26

Hallo, Duncan
zu diesem
Ursprünglich geschrieben von: DuncanMacLeod77
Ich las im Internet von Bußgeldfällen, u. a. aus Österreich, bei dem die Gefahrzettel auf einzelnen Kanistern leicht gewölbt angebracht waren (bedingt durch die Bauform des Kanisters und die Größe des Gefahrzettels (10 x 10 cm)). Geldstrafen in Höhe von bis zu 400,-- EUR sollen angefallen sein! ....

Duncan


wäre eich sehr vorsichtig. Im Zweifelsfall können die beiden österr. Vollzugserlasse hier Klarheit verschaffen.
"Internet" für sich ist m.E. keine verläßliche Quelle.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: DuncanMacLeod77

Re: Kennzeichnung Kanister Verpackungsgruppe II - 16.11.2023 10:14

Ja, da hast Du natürlich recht. Ich hatte mich im Zusammenhang mit der Bezettelungsgröße ( 5 x 5 cm) tatsächlich an der Größe der Gefahrzettel für die Gasflaschen orientiert. Nun werde ich einmal schauen, wie ich die Kennzeichnung am sinnvollsten vornehme. Hatte schon überlegt mich beim BALM zu informieren. Natürlich besteht meinerseits die Sorge hier unnötig für Gesprächsstoff und Diskussionen zu sorgen....
Geschrieben von: DuncanMacLeod77

Re: Kennzeichnung Kanister Verpackungsgruppe II - 16.11.2023 10:16

Hallo M.A.T.,

schönen Dank für die Informationen, die ich als sehr hilfreich erachte!

Vielleicht frage ich tatsächlich auch noch einmal ergänzend beim BALM nach (vgl. bein obigen Kommentar an Claudi).

Viele Grüße

Duncan
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Kennzeichnung Kanister Verpackungsgruppe II - 16.11.2023 10:40

Hallo nochmal,
Ursprünglich geschrieben von: DuncanMacLeod77
Hatte schon überlegt mich beim BALM zu informieren. Natürlich besteht meinerseits die Sorge hier unnötig für Gesprächsstoff und Diskussionen zu sorgen....


Mich würde interessieren, warum grade dort. Für die Auslegung der Gefahrgutvorschriften ist diese Institution nicht zuständig. Die Größenfrage ist doch geklärt, oder?
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Claudi

Re: Kennzeichnung Kanister Verpackungsgruppe II - 16.11.2023 10:54

Im Zweifel beim Referat für GG in D oder dem Pendant inÖsterreich
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/...t-befoerderung-gefaehrlicher-gueter.html

Aber die Sachlage ist hier eindeutig:
Entweder Kanister als Einzelverpackung jeweils markieren/ kennzeichnen mit:
UN1903 (6 mm groß) (die kann man auch schräg aufkleben)
PSN (keine Größenvorgabe)
Gefahrzettel 8 (10x10 cm bzw. so weit verkleinern, damit er drauf passt
kein Fisch&Baum, da nicht erforderlich
+Gefahrstoffetikett in der richtigen Sprache

Der PSN darf auch auf dem Gefahrstoffetikett sein, muss nicht auf der gleichen Seite sein wie der Gefahrzettel.

Oder
Kanister in bauartgeprüfte Außenverpackung, z. B. UN4G, Kanister sind dann Innenverpackungen, Kiste markieren/ kennzeichnen analog zu oben.
Geschrieben von: DuncanMacLeod77

Re: Kennzeichnung Kanister Verpackungsgruppe II - 16.11.2023 10:58

Hallo M.A.T.,

an das BALM hatte ich gedacht, da diese Behörde das Thema Gefahrgut in logistischen Überwachung tagtäglich "abhandelt". Die Gefahrgutfrage (Größe usw.) ist für mich vollumfänglich geklärt.

Beste Grüße

Duncan
Geschrieben von: DuncanMacLeod77

Re: Kennzeichnung Kanister Verpackungsgruppe II - 16.11.2023 11:01

Hallo Claudi,

danke nochmals für diese sehr ausführliche und sehr klare Erklärung.

Du hast mir damit nochmals enorm weitergeholfen! Diese kollegiale Unterstützung ist hier wirklich 1A!

Beste Grüße

Duncan
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