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Container Kennzeichnung

Geschrieben von: dev

Container Kennzeichnung - 27.04.2005 18:48

Hallo
kann jemand mir eine klare aussage darüber wie ein Conatiner von außen zu kennzeichne ist. Es sind Gefahrgut der UN3082 Kl.9 VGIII und begrenzte Menge UN2735 Kl.8 VGIII verpackt. Beide Güter Palletiert, unten auf der Palette sind UN3082 kanister und auf den kanister sind UN2735 in Kartons.
Geschrieben von: Bernd Gonschior

Re: Container Kennzeichnung - 28.04.2005 07:32

Hallo dev,

der Container muss an den beiden Seiten und an den beiden Enden mit dem Kennzeichen der Klasse 9 gekennzeichnet werden (IMDG-Code 5.3.1.1.4.1).
Im vorliegenden Fall keine Kennzeichnung für die begrenzten Mengen (IMDG-Code 5.3.2.4).
Falls einer der Stoffe ein Meeresschadstoff ist, ist zusätzlich jeweils das "Marine Pollutant" Kennzeichen erforderlich (IMDG-Code 5.3.2.3).

Es grüßt
Bernd Gonschior
Geschrieben von: dev

Re: Container Kennzeichnung - 28.04.2005 07:50

Hallo Bernd,
Vielen Dank für die Information.

Grüß
Dev
Geschrieben von: TCO

Re: Container Kennzeichnung - 22.01.2009 15:31

Moin moin,

gibts es denn auch eine vorschrift für die ANORDNUNG der Placards am ÜberSeeCtr.?

lg

alex
Geschrieben von: Naymo

Re: Container Kennzeichnung - 29.01.2009 17:21

Nun ja, gehen die Container in Richtung USA und werden dort evtl. noch auf die Bahn (Railroad) verladen, dann sollte man sich schon an die "Guideline of the Association of American Railroads (AAR)" halten. Gemäß Item 28 Point 3 heisst es dort:

"Side Hazardous Placards must be located at least 4 feet from the vehicle's bottom (container bottom) and at least 5 feet from the vehicle's end to ensure visibility. At least 1 foot from the top of the equipment".

Oder was halten die Container-Spezialisten davon??? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: UHeins

Re: Container Kennzeichnung - 30.01.2009 10:40

Völlig richtig! Zum besseren Verständnis hier das Foto eines Tankcontainers, der für die USA bestimmt ist:


Tankcontainer-Kennzeichnung


Man beachte, dass das einzige Gefahrgut-Kennzeichen, welches sich in der unteren Hälfte des TC befindet, ein nur in Europa Benötigtes ist (orangefarbene Tafel mit Kemler-Zahl und UN-Nr.).


Alle anderen Gefahrgut-Kennzeichnungen - Notfallrufnummer, Technischer Name, UN-Nummer, Label - sind in der oberen Hälfte angebracht, damit sie auch auf US-amerikanischen Bahntragwagen mit hoher Seitenwand noch gut sichtbar sind.


Wegen der Anordnung der Aufkleber ist noch zu sagen, dass die Zettel nicht überlappen dürfen, sondern schön nebeneinander zu stehen haben!

Geschrieben von: Susann Miller

Re: Container Kennzeichnung - 06.02.2009 09:14

... was mich irritiert sind die Placards 3 und 8, so sollten die doch wohl nicht aussehen, oder?

Herzliche Grüße aus Bayern
Susann Miller
Geschrieben von: Kay Schmauder

Re: Container Kennzeichnung - 06.02.2009 22:32

.... dito...

Ohh hab ich wieder Bauchschmerzen wenn ich solche Bepper sehe. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Geschrieben von: UHeins

Re: Container Kennzeichnung - 27.02.2009 09:14

O.k. - ihr habt gewonnen. Es gibt einen neuen Satz Fotos, die "kontrollbeständig" sein sollten:


[Linked Image] [Linked Image]


Und hier ein Foto, das den Containertransport auf klassischen amerikanischen Doppelstock-Wagen zeigt:


[Linked Image]

Geschrieben von: TCO

Re: Container Kennzeichnung - 17.09.2009 11:26

Moin moin,

hab da mal ne frage.

Undzwar haben wir ein Ctr. gepackt der nach Xingang (China) gehen soll.

Dort drin waren Gesamt 9 pal. 8601 kg.

8 Pal. davon waren IMO 8 UN1824 8123 kg.

Wir haben nur das IMO 8 Placard ran gemacht weil eine Pal. normal gut drin ist.

Jetzt ist der Ctr. stehen geblieben und die WaPo sagt da hätte die UN nr auch

gelabet werden müssen da es über 4t einer Klasse ist.

Nun wollte ich mal wissen ob dies so richtig ist.

Da wir bislang nur die UNnr gelabet haben wenn es 9/9 Gefahrgutpaletten mit der gleichen Klasse waren.

gruß

Alex
Geschrieben von: exag

Re: Container Kennzeichnung - 17.09.2009 12:02

Hallo Alex,

da haben die Wasserschützer Recht, genmäß 5.3.2.1.1 IMDG muss, wenn nur ein Gefahrgut geladen wurde und das nur einer UN Nummer zugeordnet ist, die UN Nummer zusätzlich angebracht werden. Und da, wie Du schreibst, die 9.Palette kein Gefahrgut war, muss die UN Nummer dran.

Gruß aus Lübeck
Volker Utzenrath
Geschrieben von: Hoko1

Re: Container Kennzeichnung - 21.09.2009 16:40

Hallo Alex,
die Angabe einer UN - Nummer auf dem Ctr. ist erforderlich, wenn verpackte gefährliche Güter von mehr als 4000 kgs Bruttomasse, denen nur eine UN-Nummer
zugeordnet wurde und die die einzigen gefährlichen Güter in der Beförderungseinheit sind. ( 5.3.2.1.1 IMDG )
Damit hat die WaPo leider Recht, da Sie nur 1 Gefahrgut mit einer UN - Nummer mit mehr als 4000 kgs Brutto in den Ctr. geladen haben.
Gruß
HoKo
Geschrieben von: Hoko1

Re: Container Kennzeichnung - 23.09.2009 16:38

Hallo Alex,
der Container muss mit einer UN - Nummer ( an allen 4 Seiten des Ctr.) versehen werden, wenn sich nur ein Gefahrgut im Container befindet, und dieses mehr als 4000 kgs brutto wiegt.( 5.3.2.1.1 IMDG - Code )
Somit hat die WaPo Recht
Gruß HoKo
Geschrieben von: Kemal

Re: Container Kennzeichnung - 29.01.2021 07:28

Hallo zusammen,

muss die die UN-Nummer angebracht werden, wenn zwei unterschiedliche UN-Nummern mit jeweils 4 t versendet werden?
Geschrieben von: Jacob Madsen

Re: Container Kennzeichnung - 29.01.2021 16:03

Hallo Kemal,

nein, siehe auch die Ausführungen von exag und hoko1.
Wenn mehrere gefährliche Güter in einem Container verladen sind, egal in welcher Menge, gehört keine UN-Nr. an den Container.
Geschrieben von: paul

Re: Container Kennzeichnung - 05.05.2021 16:43

Und wie sieht es mit dem technischen Namen aus? Muss dieser bei einem Gefahrgut auch auf den Container?
Geschrieben von: heraldo

Re: Container Kennzeichnung - 06.05.2021 06:40

...Hallo,
siehe 5.3.2.01 imdg code
5.3.2.0.1 [Tanks, Schüttgut-Container, Güterbeförderungseinheiten]

Der richtige technische Name des Inhalts muss auf mindestens zwei Seiten der folgenden Einheiten dauerhaft angegeben sein:

.1
Tankgüterbeförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern,
.2
Schüttgut-Container mit gefährlichen Gütern oder
.3
allen anderen Güterbeförderungseinheiten, die nur ein verpacktes gefährliches Gut enthalten, für das kein Placard, keine UN-Nummer oder kein Kennzeichen für Meeresschadstoffe erforderlich ist. Alternativ kann die UN-Nummer angegeben werden.
bleibt gesund
Geschrieben von: paul

Re: Container Kennzeichnung - 07.05.2021 05:47

D.h. Wenn alternativ die UN Nr angebracht wird braucht es keinen techn Namen ??
Geschrieben von: heraldo

Re: Container Kennzeichnung - 07.05.2021 06:16

jo
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