Geschrieben von: eMTy
Begrenzte Mengen IMDG / Hilfe - 17.01.2025 08:08
Guten Morgen zusammen,
ich muss jetzt mal eine Grundsatzfrage stellen, weil ich habe das Gefühl, dass ich dieses Thema immer noch nicht so ganz verstanden habe.
Natürlich möchte ich als Gefahrgutbeauftragter in meiner Firma nichts falsch machen. Und das kann ich nur, wenn ich das alles voll verstehe.
Meine Zweifel liegen gerade in der Thematik mit begrenzte Mengen.
Zum Beispiel Akkus mit den Nummern UN3480 und UN3481.
Hier gibt es die SV188.
Oder aktuell bin ich bei einem F2 Resin mit der Nr. UN3082 im SDB auf den Text gestoßen "This product is not regulated as a dangerous good when transportet in sizes of ≤5 L or ≤5kg usw..."
Bis jetzt habe ich wirklich jeden Container mit dem kleinsten Gefahrgut als Gefahrgutcontainer angemeldet, ein DGD erstellt und den Container gelabelt. Einmal weil ich meine, mich erinnern zu können, dass es beim IMGD keine begrenzten Mengen gibt. Und zum anderen, weil mir hier in der Firma das so gesagt wurde, dass es so gemacht wird.
Doch so langsam verliere ich die Selbstsicherheit. Auf der einen Seite habe ich die SV188 und diese Texte und die begrenzten Mengen und auf der anderen Seite die Aussage von den Chefs, dass jeder Container so zu behandeln ist.
Vielleicht erhalte ich von Euch nochmal eine kleine Belehrung zu dieser Thematik.
Ich würde mich sehr freuen.
ich muss jetzt mal eine Grundsatzfrage stellen, weil ich habe das Gefühl, dass ich dieses Thema immer noch nicht so ganz verstanden habe.
Natürlich möchte ich als Gefahrgutbeauftragter in meiner Firma nichts falsch machen. Und das kann ich nur, wenn ich das alles voll verstehe.
Meine Zweifel liegen gerade in der Thematik mit begrenzte Mengen.
Zum Beispiel Akkus mit den Nummern UN3480 und UN3481.
Hier gibt es die SV188.
Oder aktuell bin ich bei einem F2 Resin mit der Nr. UN3082 im SDB auf den Text gestoßen "This product is not regulated as a dangerous good when transportet in sizes of ≤5 L or ≤5kg usw..."
Bis jetzt habe ich wirklich jeden Container mit dem kleinsten Gefahrgut als Gefahrgutcontainer angemeldet, ein DGD erstellt und den Container gelabelt. Einmal weil ich meine, mich erinnern zu können, dass es beim IMGD keine begrenzten Mengen gibt. Und zum anderen, weil mir hier in der Firma das so gesagt wurde, dass es so gemacht wird.
Doch so langsam verliere ich die Selbstsicherheit. Auf der einen Seite habe ich die SV188 und diese Texte und die begrenzten Mengen und auf der anderen Seite die Aussage von den Chefs, dass jeder Container so zu behandeln ist.
Vielleicht erhalte ich von Euch nochmal eine kleine Belehrung zu dieser Thematik.
Ich würde mich sehr freuen.
