Geschrieben von: Siegfried Weber
Amalgam als Abfall ? -Gefahrgut ja oder nein? - 20.11.2008 16:39
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Fällt Amalgam als Abfall mit der Schlüsselnummer 18 01 10 auch unter das ADR?
Wenn überhaupt, käme meiner Meinung nur UN 2025 Quecksilberverbindung fest n.a.g. Verpackungsgruppe II in Frage.
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Kann mir jemand bei der Einstufung helfen?
Danke im Voraus.
Siegfried
Geschrieben von: Mark
Re: Amalgam als Abfall ? -Gefahrgut ja oder nein? - 20.11.2008 18:28
Hallo Siegfried,
Amalgame sind Quecksilberlegierungen. Aufgrund der gewählten ASN denke ich, dass hier die Amalgamfüllungen beim Zahnarzt gemeint sind.
Diese bestehen aus etwa 50 % Quecksilber, 20 % Silber, 16 & Zinn, 15 % Kupfer, sowie Indium und Zink.
Elementares Quecksilber ist in der Klasse 8 aufgrund der korrosiven Wirkung auf Aluminium eingestuft. Dies dürte wohl beim Amalgam nicht mehr zutreffen.
Quecksilberverbindungen sind aufgrund ihrer Toxizität in die Klasse 6.1 eingestuft. Da das Zeug im Mund ist, dürften wohl die notwendigen Toxizitätswerte nicht überschritten sein, dass eine Einstufung in die Klasse 6.1 rechtfertigt würde.
Kommt noch die mögliche Klassifizierung als umweltgefährlicher Stoff (UN 3077).
Wenn man Legierungen als Stoffgemisch verschiedener Metalle ansieht, dann müsste man Amalgam in die UN 3077 einstufen, da sowohl Quecksilber als auch Zink als umweltgefährlich (jeweils R 50/53) eingestuft wird und würde damit in die UN 3077 klassifiziert werden. Ob die Legierung tatsächlich die entsprechende Ökotoxizität aufweist, müsste sicher erst untersucht werden.
Geschrieben von: A.Fischböck
Re: Amalgam als Abfall ? -Gefahrgut ja oder nein? - 18.12.2008 09:10
Also ich habe mich gerade mit der Exekutive unterhalten. Bei einer Anhaltung und Kontrolle wird Amalgam nicht als Gefahrgut gesehen.
Gruß
Alfred