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Bergungsfass - richtige Codierung

Geschrieben von: gio

Bergungsfass - richtige Codierung - 09.07.2009 11:35

Hallo liebe Abfallexperten!

mit den Codierungen der Verpackungen kann man ja ganz ins schwitzen kommen...
Mir wurde ein Kunststoff-Bergungsfass mit folgender Codierung angeboten.
UN RATING: 1H2/X200/S
Ich bräuchte Bergungsfaesser in denen ich Stahlblech-Faesser reinstellen will, die laengere Zeit den Witterungsbedingungen ausgesetzt wahren.
Bei dem Abfall der in den Faessern ist, handelt es sich um UN 1760 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. ca 50 Stck und UN 1992 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G. ca. 50 Stck

Ist die Codierung des oben genannten Bergungs-Fasses bzw. der Bergungsfass selber geeignet oder nicht? (für eine ADR-gerechte Beförderung versteht sich)
Geschrieben von: Wilhelm Kassing

Re: Bergungsfass - richtige Codierung - 09.07.2009 12:09

Guten Tag,
für die angegebenen UN-Nummern 1760 und 1992, selbst wenn es VG I sein sollte, ist die Verpackungsanweisung P001 anzuwenden.
In der Verpackungsanweisung P001 ist u.a. die Codierung 1H2 als Einzelverpackung aufgeführt. Diese Codierung trifft auf die Bergungsverpackung zu. Demnach sollte m. E. das Kunststoff-Bergungsfass geeignet sein.

Grüsse Aus Wadern

W. Kassing
Geschrieben von: MasterKane

Re: Bergungsfass - richtige Codierung - 09.07.2009 12:23

Hallo zusammen,

muss das Bergungsfass nicht eine "T" - Kennzeichnung (Unterabschnitt 6.1.2.4) hinter der Codierung haben?

mfg
MasterKane
Geschrieben von: Wilhelm Kassing

Re: Bergungsfass - richtige Codierung - 09.07.2009 12:36

Hallo zusammen,
in 6.1.2.4 steht ... auf den Verpackungscode kann der Buchstabe "T"....folgen. Nach 6.1.5.1.11 sind Verpackungen wie unter 6.1.2.4 angegeben, mit dem Buchstaben "T" zu kennzeichnen.

Das hatte ich eigentlich vorausgesetzt.

W.Kassing
Geschrieben von: MasterKane

Re: Bergungsfass - richtige Codierung - 09.07.2009 13:24

Hallo Herr Kassing,

Antwort auf
Das hatte ich eigentlich vorausgesetzt.


Nun, wenn ich mir die Codierung "UN RATING: 1H2/X200/S" des Bergungsfasses anschaue, welches gio angeboten wurde, ist das mit der Voraussetzung so eine Sache. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Auch ein kurzer Ausflug ins Internet schafft doch Verwirrung: Menke Industrieverpackungen GmbH & Co. KG <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

mfg
MasterKane
Geschrieben von: M.Pansen

Re: Bergungsfass - richtige Codierung - 09.07.2009 14:02

Auch in mindestens einer großen Unternehmensgruppe wurden Bergungsfässer aus Kunststoff für jeden Standort beschafft. Man wartet nun das "MHD-Datum" ab und wird dann "richtige Bergefässer aus Metall beschaffen.
Im Hinblick auf die Menge (je 50 Fässer) der beiden UN-Nummern und dem Umstand das ich nicht weiß wie viele Fässer auf einmal transportiert werden sollen, bzw wie lange die Bergefässer unterwegs sein werden, würde ich lieber Metallfässer beschaffen an gio`s stelle.
Ist natürlich auch eine Kostenfrage, darüber liegen mir z.Zt. keine Info`s vor.
Geschrieben von: Wolfgang

Re: Bergungsfass - richtige Codierung - 09.07.2009 14:33

Hallo,

meine Vorschläge wären:

1) Die zu entsorgenden Fässer in bauartgeprüfte 200- Liter Fässer zu stellen, die für flüssige Stoffe geprüft sind (wenn die Fässer kleiner als 200 Liter sind) oder
2) Die zu entsorgenden Produkte in IBC umfüllen (wenn das unter der Beachtung aller anderen Vorschriften möglich ist + die Verpackungen seperat entsorgen oder
3) Die zu entsorgenden Produkte in Tankfahrzeuge umfüllen + die Verpackungen seperat entsorgen.
Die 3 Möglichkeiten können natürlich nur unter Beachtung aller Rechtsvorschriften genutzt werden.
Die Kosten für die Anschaffung von Bergungsfässern scheinen mir doch zu hoch. Es sei denn, man braucht sie wieder für andere Einsätze.

Freundliche Grüße

Wolfgang
Geschrieben von: Gerald

Re: Bergungsfass - richtige Codierung - 09.07.2009 15:43

Hallo,
anbei hänge ich Dir eine Datai an. In dieser hast Du Informationen über eine Bergeverpackung, welche nach ADR 2009 für solche Zwecke zugelassen ist.

Attached File
9805-CONTek_4AWT_German.pdf  (721 Downloads)
Geschrieben von: Mark

Re: Bergungsfass - richtige Codierung - 15.07.2009 20:44

Hallo zusammen,

eine in Fachkreisen schon lange anhaltende Streitfrage ist, ob zur Bergung verwendeten Verpackung zwingend ein "T" haben muss.

Ich meine nein, mit folgender Begründung:

Der Unterabschnitt 4.1.1.18 ist überschrieben "Verwendung von Bergungsverpackungen"

Im Absatz 4.1.1.18.1 heißt es dann auszugsweise:

"Beschädigte, defekte, ..., dürfen in Bergungsverpackungen nach Absatz 6.1.5.1.11 befördert werden. die Verwendung einer Verpackung größerer Abmessungen eines geeigneten Typs und geeigneter Prüfanforderung wird dadurch nicht ausgeschlossen, vorausgesetzt, die Vorschriften der Absätze 4.1.1.18.2 und 4.1.1.18.3 werden erfüllt."

Im Absatz 6.1.5.1.11 werden die "T"-Verpackungen beschrieben, die im übrigen nur für Bergungszwecke verwendet werden dürfen und einheitlich nur eine Y-Codierung haben. Im weiteren Teil der Vorschrift werden jedoch andere Verpackungen, also ohne "T"-Codierung, benannt, demzufolge ist die Verwendung anderer Verpackungen auch zulässig.
Geschrieben von: UHeins

Re: Bergungsfass - richtige Codierung - 16.07.2009 11:51

Wenn es denn wirklich ein "Bergungsfass" für den ADR-gerechten Transport sein soll, dann führt kein Weg daran vorbei, sich bei der BAM über die zugelassenen Behälter kundig zu machen. Im Dokument verpackungen.pdf sind u.a. auch die T-codierten, BAM-zugelassenen Behälter gelistet. Einfach mal innerhalb des PDFs den Suchbegriff "Bergung" eingeben.

Neben den schon zuvor genannten Bergungskisten von ConTEK gibt es die T-Fässer von Maschinen Meyer, Sulingen, und von Mauser, Brühl.

Und dann gibt es noch solche mit ausländischen Zulassungen wie z.B. von Enpac - diese sind komplett aus Polyethylen gefertigt.
Geschrieben von: Mark

Re: Bergungsfass - richtige Codierung - 16.07.2009 17:54

Hallo Admin,

ein Bergungsfass ist ein Fass mit "T"-Codierung, das ist klar.

Ich denke da mehr an folgende Situation, die im Abfallsektor alltäglich ist:

Bei einem Abfallerzeuger stehen 20 oder 30 Stück 60-ltr.-Fässer aus Kunststoff, älter als 5 Jahre. Demzufolge sind die Fässer nicht mehr den Vorschriften entsprechend. Aufgrund der Größe ist eine Verpackung als zusammengesetzte Verpackung ausgeschlossen. Hier greift nur die 4.1.1.18. Gemäß dem 1. Satz des Absatzes 4.1.1.18.1 ist eine T-Codierte Verpackung (nach Abs. 6.1.5.1.11) zulässig. Gemäß dem 2. Satz dieses Absatzes, dürfen aber auch andere Verpackungen mit größeren Abmessungen, geeigneten Typs und geeigneter Prüfanforderung verwendet werden.

Demzufolge dürfen die Fässer beispielsweise in größere Fässer (mit entsprechender Bauartzulassung) eingestellt werden (ggf. verkeilen und Aufsaugmittel eingeben, siehe 4.1.1.18.2). Dies wird im Abfallsektor täglich praktiziert.
Geschrieben von: G.A.S.

Re: Bergungsfass - richtige Codierung - 03.09.2018 12:59

Hallo Zusammen,

über dieses Thema stoße ich heute mal wieder. Wenn ich mir ansehe dass dieses Thema bereits aus 2009 ist hoffe ich das ich an richtiger Stelle frage und das Thema nicht in jüngerer Vergangenheit in einem anderen Tread diskutiert wurde.

Das mit der T Markierung liest sich für mich recht eindeutig in 6.1.5.1.11 c):
Die Verpackungen sind, wie in Unterabschnitt 6.1.2.4 angegeben, mit dem Buchstaben «T» zu kennzeichnen.

Jedoch bei näherer Betrachtung in 6.1.2.4 mit dem Absatz gibt es wieder den Interpretationsspielraum bei:

Auf den Verpackungscode können die Buchstaben «T», «V» oder «W» folgen. Der Buch­stabe «T» bezeichnet eine Bergungsverpackung nach Absatz 6.1.5.1.11.

Für mich liest sich das nur als eventuelle Ergänzung zur üblichen Codierung nicht aber als Ausnahme zum Abschnitt 6.1.2.4.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Bergungsfass - richtige Codierung - 06.09.2018 11:55

Hallo,

das Thema "T" wurde hier ausführlich beleuchtet.

Die Verpackungen müssen immer im versandfertigen Zustand, bei zusammengesetzten Verpackungen inklusive der verwendeten Innenverpackungen, getestet werden (siehe 6.1.5.2). Ausnahmen sind nur die V-Prüfung (6.1.5.1.7) und eben die Begungsverpackungen 6.1.5.1.11.

Bei einer Bergungsverpackung ist ja im Vorfeld nicht klar, was dort mal an (verunfallten oder nicht vorschrftenkonformen) Innenverpckungen rein kommt. Also muss man über die Ausnhame in 6.1.5.1.11 gehen. Und dort muss eine Kennzeichnung mit "T" erfolgen (siehe Punkt c).

Die einzigen, die das anders sehen, sind die Amis. Und diese Argumentation findet sich im oben verlinkten Beitrag. Für Europa aber zumindest bei flüssigem Gefahrgut nicht brauchbar.
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