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Abfallerzeuger,-besitzer,-pflichten?

Geschrieben von: Tobias S.

Abfallerzeuger,-besitzer,-pflichten? - 03.08.2010 12:18

Hallo zusammen,
eine dringende Frage..angenommen wir als Firma beauftragen für eine Baumaßnahme eine Firma und schließen im Vertrag die Entsorgung von Abfällen im Zuge der Baumaßnahme mit ein, über wessen Entsorgungsnachweis läuft dann die Entsorgung beispielsweise eines gefährlichen Abfalls? Bleibt die Pflicht bei uns als 'Auftraggeber',sprich wir müssen den EN stellen, oder muss die beauftragte Firma das abwickeln?
Bin für eine baldige Antwort dankbar <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gruß,
T.
Geschrieben von: Mark

Re: Abfallerzeuger,-besitzer,-pflichten? - 03.08.2010 18:46

Hallo Tobias,

ihr seid als Bauherr und Eigentümer des Abfall immer auch Abfallerzeuger.

Es besteht jedoch die Möglichkeit die Baufirma mit der Abwicklung zu bevollmächtigen, dann kann diese den Nachweis in eurem Namen erstellen und die Begleitscheine unterschreiben.

Der Entsorgungsnachweis muss jedoch rechtsgültig vom Abfallerzeuger unterzeichnet werden (ab 01.02.2011 ist hierfür zwingend eine Signaturkarte erforderlich).

Außerdem muss sichergestellt werden, dass die elektronischen Begleitscheine und der elektronische Nachweis für mindestens 3 Jahre archiviert werden. Dies würde ich nicht dem Bauunternehmen überlassen, hier würde ich mich an einen Provider wenden (der Entsorger hilft weiter!).
Geschrieben von: Tobias S.

Re: Abfallerzeuger,-besitzer,-pflichten? - 04.08.2010 09:34

hallo mark, danke für die info erstmal.
das heißt also, dass der jeweilige dritte sich per vertrag auch um die ordnungsgemäße entsorgung kümmert...EN..entsorger mit annahmeerklärung..ggf. andienungspflicht.. etc...uns den en zur signatur übersendet, und dann wie gesagt die bgs selber signieren kann...und wir diese am besten auch noch erfassen zum nachweis für uns, 'was..wie..wohin gegangen ist'...
ist das so in etwa richtig gedacht??
Geschrieben von: Mark

Re: Abfallerzeuger,-besitzer,-pflichten? - 05.08.2010 16:09

Hallo Tobias,

so ist es jedenfalls denkbar.

Ob das Bauunternehmen (der Vertragsnehmer) auch dazu in der Lage ist, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Jedenfalls gibt es solche Unternehmen, die diese Abwicklung für den Kunden auch tatsächlich durchführen und leisten können.
Geschrieben von: Gandalf

Re: Abfallerzeuger,-besitzer,-pflichten? - 10.08.2010 05:59

Hallo Mark,
Antwort auf
ihr seid als Bauherr und Eigentümer des Abfall immer auch Abfallerzeuger
Da muss ich widersprechen, denn formal ist derjenige Abfallerzeuger, durch dessen Tätigkeit der Abfall anfällt (§ 3 (5) KrW-/AbfG), in diesem Fall also der Bauunternehmer. Als Auftraggeber, bin ich evtl. Abfallbesitzer, wenn mir das Grundstück gehört (tatsächliche Sachherrschaft).
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Tobias S.

Re: Abfallerzeuger,-besitzer,-pflichten? - 10.08.2010 07:22

guten morgen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
aber was bedeutet das dann konkret für die erstellung des EN bzw. die BGS und die verantwortung der entsorgung? warum werden gerade solche verträge gemacht, die eine entsorgung einschliessen, wenn man am ende doch selbst verantwortlich wäre?
Geschrieben von: Gandalf

Re: Abfallerzeuger,-besitzer,-pflichten? - 10.08.2010 11:32

Hallo Tobias S.,
das Problem ist hier die vom Gesetzgeber gewollte Doppelzuständigkeit gem. § 5 KrW-/AbfG, nach dem sowohl Besitzer als auch Erzeuger von Abfällen entsprechende Pflichten haben. Im Zweifelsfalle sollte eindeutig geklärt werden, wer denn nun das mit den Entsorgungsnachweisen macht. Allerdings gibt es dadurch keine Generalentlassung aus den Pflichten.
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Mark

Re: Abfallerzeuger,-besitzer,-pflichten? - 10.08.2010 18:36

Hallo Gandalf,

ich bin in der Entsorgungsbranche tätig und habe hier einen anderen Fall vor Augen:

Es wird ein Gelände umgebaut / saniert und dabei fallen gefährliche Abfälle an (z.B. Ethernitplatten, PAK-haltige Teerpappe oder verunreinigter Bodenaushub). In diesem Fall ist der Bauunternehmer nicht Abfallerzeuger sondern der Bauherr.

Für die Abfälle, die bei der Bautätigkeit selbst anfallen (z.B. PU-Schaum-Dosen oder Lackierereiabfälle) sieht die Sache natürlich anders aus. Hier würde es reichen, wenn dies vertraglich geregelt wird, dass der Handwerker die entstehenden Abfälle auch selbst entsorgt. Das ist aber auch üblich so.

Es muss also erst einmal geklärt werden, warum auf der Baustelle Abfälle anfallen.
Geschrieben von: Gandalf

Re: Abfallerzeuger,-besitzer,-pflichten? - 12.08.2010 06:00

Hallo Mark,
ich weiß dass es dazu unterschiedliche Ansichten gibt, ob nun der Bauherr oder die Baufirma der Abfallerzeuger ist. Auf allen bisher besuchten Seminaren zum Abfallrecht bei verschiedensten Referenten und Schulungsanbietern war es allerdings immer die Abbruchfirma und nicht der Bauherr. Voraussetzung für die Einstufung als Abfallerzeuger ist ja, dass durch dessen Tätigkeit Abfälle anfallen. Diese tatsächliche Tätigkeit (Abbruch, Bodenaushub) macht aber eben nicht der Bauherr, sondern die Bau- oder Abbruchfirma. Nun gibt es aber auch diejenigen, die schon in der Willenserklärung des Bauherrn ein Haus abzureißen oder Boden auszuheben, eine Tätigkeit sehen und daher den Bauherrn als Erzeuger ansehen. Hierbei verkennt man aber, dass zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch kein Abfall vorliegt, da der Abfallbegriff neben dem Entledigungswillen auch an die Beweglichkeit geknüpft ist - und ein noch stehendes Haus bzw. nicht ausgehobener Boden, ist nun mal nicht beweglich. Das wird es erst zu dem Zeitpunkt, wo die Bau-/Abbruchfirma tätig wird.
Aber sei's drum, genau deshalb und wahrscheinlich weil früher immer jeder den anderen für zuständig/verantwortlich gehalten hat, hat der Gesetzgeber sowohl dem Erzeuger als auch dem Besitzer von Abfällen die gleichen Pflichten auferlegt. Wichtig ist, dass vorher eindeutig geklärt wird, wer was macht. Aus der letzlichen Verantwortung was die Sorgfaltspflicht anbelangt, kommt aber dadurch keiner der beiden raus.
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Mark

Re: Abfallerzeuger,-besitzer,-pflichten? - 12.08.2010 11:13

Hallo Gandalf,

der Bauunternehmer wird den Boden nicht aus Selbstzweck ausheben oder die PCB-Sanierung des Gebäudes vornehmen, sondern ist NUR Dienstleister. Er handelt nur im Auftrag des Bauherren und somit ist der Bauherr Abfallerzeuger und nicht der Bauunternehmer.

Anders sieht es aus, wenn der Bauunternehmer das Gelände pachtet und mit der Weiterbewirtschaftung betraut ist (siehe Autobahn A1 Zw. Hamburg und Bremen).

Ich selbst habe noch keinen einzigen Entsorgungsnachweis gesehen, wo einer der einschlägigen Bauunternehmen als Abfallerzeuger von Bodenaushub oder PCB-haltigen Abbruchabfällen oder ähnlichem auftaucht.
Geschrieben von: Gandalf

Re: Abfallerzeuger,-besitzer,-pflichten? - 16.08.2010 06:37

Hallo Mark,
wir werden hier noch lange diskutieren können, ohne dass wir uns einig werden. Das ginge hier auch sicherlich zu weit, aber ich muss mich jetzt doch noch mal melden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Dazu vorweg erst mal eine Frage in den Raum gestellt: Wer (vom Einsammler mal abgesehen) erzeugt denn Abfälle zum Selbstzweck? Da diese in der Regel Kosten verursachen, erzeugt die niemand freiwillig oder aus Selbstzweck. Ich bin von den rechtlichen Begriffsbestimmungen in § 2 KrW-/AbfG ausgegangen, und da steht gar nichts von Selbstzweck. Auch ist die Einstufung als Erzeuger hier nicht an das Pachten eines Geländes geknüpft, sondern nur an die unmittelbare Tätigkeit. Hat er das Gelände gepachtet, wird er nämlich gleichzeitig allenfalls noch Besitzer des Abfalls.
Ich gebe dir recht, auch ich kenne aus der Praxis keinen EN, wo der Bauunternehmer als Erzeuger auftaucht. Das allein ist aber kein Grund zu glauben, dass deswegen der Bauherr immer der Abfallerzeuger sei. Solange ein gültuger EN besteht und alles korrekt abläuft, ist es ja auch kein Problem, ob der eingetragene Erzeuger tatsächlich auch der nach Gesetz festgelegte Erzeuger ist. Problematisch wird es doch erst, wenn die Entsorgung nicht korrekt abläuft, denn wie schon vorher gesagt: aus der Verantwortung als Besitzer/Erzeuger zur ordnungsgemäßen Entsorgung kann man sich nicht rausstehlen.
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Mark

Re: Abfallerzeuger,-besitzer,-pflichten? - 18.08.2010 20:24

Hallo Gandalf,

ich will die Diskussion nicht weiterführen.

Du hast sicherlich Recht, wo kein Kläger, da kein Richter und wenn alles Rund läuft und niemand nachfragt, dann interessiert sich keiner für den Entsorgungsnachweis. Was glaubst du was für ein MIST teilweise in den ENs drin steht und teilweise sogar mit Beteiligung der Behörden. Da scheint oft wirklich keiner hinzuschauen. Selbst bei Notifizierungen scheint mehr auf Formalien als auf Fakten geschaut zu werden.

Wenn dann aber was nicht so läuft (könnte auch eine Gefahrgutkontrolle auf der Straße sein!), dann wird sich der Bauherr nicht rausreden können, dass er ja den Boden nicht selbst ausgehoben habe, sondern dass er dafür ja ein Bauunternehmen beauftragt habe. Wohingegen der Bauunternehmer sich schon auf den reinen Dienstleistungsvertrag zurückziehen kann, vorausgesetzt, er ist nicht auch mit der Entsorgung betraut.
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