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Beförderung in Schüttgut-Containern
Geschrieben von: Dieter2010
Beförderung in Schüttgut-Containern - 25.01.2018 08:21
Hallo zusammen,
bei uns ist ein Feststoff angeliefert worden, der entsorgt werden soll. Bei diesen Stoff wurde in der Untersuchung ein PCB-Gehalt von 56 mg/kg ermittelt, also >50 ppm. Daraus ergibt sich eine Einstufung nach UN 3432 Polychlorierte Biphenyle, fest, 9, VG II.
In der Spalte 17 der Tabelle A ist der Transport in loser Schüttung gem. VC1 und VC2 erlaubt.
Nun habe ich gelesen, dass Beförderungen in Schüttgut-Containern nur erlaubt sind, wenn in der Tabelle A Spalte 10 einer der Codes "BK1", "BK2" oder "BK3" eingetragen ist.
Nach dem unter UN 3432 in der Tabelle A Spalte 10 keine BK-Eintragung vorhanden ist, darf ich meinen Stoff nicht in einem Schüttgut-Container befördern?!
Sehe ich das so richtig?
Geschrieben von: Jacob Madsen
Re: Beförderung in Schüttgut-Containern - 25.01.2018 10:08
Hallo Dieter,
zur Zulässigkeit der Beförderung in loser Schüttung ist die Ziffer 7.3.1.1 ADR maßgebend. Dort sind die zwei Wege benannt, die eine Beförderung in loser Schüttung möglich machen. Unter a) ist die Voraussetzung, dass in Spalte 10 ein BK-Container eingetragen ist.
Bei der UN-Nr. 3432 gibt es diese Möglichkeit nicht.
Unter b) ist die Voraussetzung, dass in Spalte 17 eine VC-Vorschrift eingetragen ist.
Bei der UN-Nr. 3432 gibt es die Eintragungen VC 1 und VC2. Nun musst Du noch die Bedingungen unter Ziffer 7.3.3 ff. ADR einhalten, dann sollte einer Beförderung nichts entgegen stehen.
Geschrieben von: Winklhofer
Re: Beförderung in Schüttgut-Containern - 26.01.2018 14:06
Servus Gefahrgutkollegen,
natürlich ist auch ein bedeckter oder geschlossener Schüttgut-Container zulässig. So steht es ja in 7.3.3.1 ADR bei VC1 und VC2. Es ist halt zusätzlich noch AP9 zu beachten. Der Schüttgut-Container ist zudem qualitativ hochwertiger, da 6.11 ADR beim Bau beachtet werden muss.
Gruß aus Ulm
Alfred Winklhofer
Geschrieben von: Dieter2010
Re: Beförderung in Schüttgut-Containern - 29.01.2018 08:49
Hallo zusammen,
das ein Schüttgut-Container (BK 1 oder BK 2) hochwertiger ist, ist logisch. Doch wenn dadurch Kap. 6.11 ADR beim Bau beachtet werden muss, muss ich dann auch die nach 6.11.4 ADR zusätzliche Angabe im Beförderungspapier eintragen:
"SCHÜTTGUT-CONTAINER BK (x) von der zuständigen Behörde von ... zugelassen", obwohl ich die höherwertige Anforderung nicht benötige?
Geschrieben von: Gerald
Re: Beförderung in Schüttgut-Containern - 29.01.2018 10:49
Hallo Dieter,
obwohl ich die höherwertige Anforderung nicht benötige?
Sieh mal in im Abschnitt 6.11.4, wo in der Überschrift
"die keine Container gemäß CSC sind" steht.
Das dürfte Deine Frage erklären!
Denn der Absatz 6.11.3.4.1 kann ja bei einem BK 1- bzw. BK 2- Container
nicht erfüllte werden.
Geschrieben von: Dieter2010
Re: Beförderung in Schüttgut-Containern - 29.01.2018 13:33
Hallo Gerald,
jetzt stehe ich wohl auf der Leitung?!
Für unseren Stoff UN 3432 gelten die Vorschriften nach 7.3.3 ff.
Dort heißt es unter 7.3.3.1 ADR: Die nach den Vorschriften dieses Abschnitts verwendeten ... bedeckten Container oder geschlossenen Container müssen nicht den Vorschriften des Kapitels 6.11 entsprechen.
Das heißt doch, dass ich zwar beispielsweise einen BK 1 Container verwenden kann, jedoch den Eintrag "Schüttgut-Container BK (x) von der zuständigen Behörde von ...zugelassen" im Beförderungspapier nicht vornehmen muss?! Ist das so korrekt?
Geschrieben von: Gerald
Re: Beförderung in Schüttgut-Containern - 29.01.2018 14:24
Hallo Dieter,
Für unseren Stoff UN 3432 gelten die Vorschriften nach 7.3.3 ff.
Richtig, da in der Spalte 10 bei UN 3482
kein Eintrag "BK" steht.
In der Spalte 17 steht "VC1;VC2 und AP9" und somit kommt der Abschnitt 7.3.3 zur Anwendung. Und somit ist der Abschnitt 7.3.1 Allgemeine Vorschriften und der Abschnitt 7.3.3, aber hier nur der Eintrag "VC1 und "VC2" und "AP", einzuhalten.
Geschrieben von: Winklhofer
Re: Beförderung in Schüttgut-Containern - 29.01.2018 14:25
Servus Dieter2010,
genau so ist es. Kein Eintrag erforderlich.
Gruß
Alfred Winklhofer
Geschrieben von: Dieter2010
Re: Beförderung in Schüttgut-Containern - 30.01.2018 07:13
Hallo zusammen,
jetzt habe ich noch bezüglich der damit im Zusammenhang stehenden AP9 eine Frage. Dort heißt es: Die Beförderung von festen Stoffen (Stoffe oder Gemische wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), die durchschnittlich nicht mehr als 1.000 mg/kg an Stoffen der zugeordneten UN-Nummer enthalten, ist zugelassen. Die Konzentration dieses Stoffes oder dieser Stoffe darf an keiner Stelle der Ladung höher als 10.000 mg/kg sein.
Wenn nun mein Abfallgemisch (UN 3432) beispielsweise 1800 mg/kg oder 2600 mg/kg an Konzentration aufweist, also < 10.000 mg/kg, ist der Transport gemäß AP9 zugelassen. Interpretiere ich das so richtig?
Geschrieben von: _cK_
Re: Beförderung in Schüttgut-Containern - 31.01.2018 11:05
Hallo Dieter2010,
nein, wenn das die einzig vorliegenden Konzentrationswerte der Ladung sind, ergibt das im Durchschnitt 2200 mg/kg und damit > 1000 mg/kg.
Gruß
cK
Geschrieben von: Dieter2010
Re: Beförderung in Schüttgut-Containern - 01.02.2018 10:48
Hallo ck,
wir haben nur einen Abfall (UN 3432), dessen PCB-Gehalt bei 400 mg/kg (gem. DIN) und damit bei 2000 mg/kg (gem. LAGA) liegt. Das heißt nun, dass nach AP9 der Transport nicht als lose Schüttung zugelassen ist?
Wir haben ca. 7 Tonnen Deckenplatten zu entsorgen, wenn nicht in loser Schüttung, wie dann?
Geschrieben von: Gerald
Re: Beförderung in Schüttgut-Containern - 01.02.2018 11:05
Hallo Dieter,
Wir haben ca. 7 Tonnen Deckenplatten zu entsorgen, wenn nicht in loser Schüttung, wie dann?
Dann kannst Du z.B. einen IBC nach Verpackungsanweisungen
IBC 08 unter Beachtung der Sondervorschriften für die Verpackung
B4 nutzen.
Kleiner Nachtrag: Du könntest auch eine Entsorgungsfirma damit beauftragen, könnte sich betriebswirtschaftlich rechnen.
Geschrieben von: Dieter2010
Re: Beförderung in Schüttgut-Containern - 01.02.2018 11:37
Hallo Gerald,
weshalb kann ich nicht den PCB-Gehalt von 400 mg/kg (gem. DIN) heranziehen und muss stattdessen den fünffachen Wert von 2000 mg/kg (gem. LAGA) für AP 9 verwenden?
Geschrieben von: Gerald
Re: Beförderung in Schüttgut-Containern - 01.02.2018 12:29
Hallo Dieter,
ich bin zwar nicht der Abfallspezialist aber sieh mal unter
LAGA-Methodensammlung Abfalluntersuchung Stand: 14. Oktober 2016
auf Seite 117 und 118 nach. Das dürfte Deine Frage beantworten.