Startseite

Übernahme unbekannter Gefahrstoffe und Entsorgung

Geschrieben von: Dschuelig

Übernahme unbekannter Gefahrstoffe und Entsorgung - 26.08.2020 08:55

Guten Tag zusammen,

ich stecke in folgender verzwickter Situation.
Ich möchte eine Lagerhalle kaufen, diese wird mir aber nur verkauft, wenn ich sie einschließlich der darin enthaltenen Gefahrstoffe übernehme. Das Problem ist, dass in dieser Lagerhalle früher Entlackungsarbeiten mit Laugen erfolgten. Von diesen Arbeiten sind noch Rückstände in der Halle, ich kenne das Verursacherprinzip, allerdings ist der Verursacher eine nicht mehr vorhandene GmbH. Ich würde die Sachen fachgerecht entsorgen lassen, muss jedoch wissen was dies kostet, ob dies überhaupt möglich ist als Privatperson etc...
Angeblich sollen Fässer mit Flüssigkeiten die CKW'e enthalten dort stehen, weiterhin noch Becken mit Laugenschlacke vorhanden sein. In einem separaten Bereich sollen noch Fässer Ofenasche stehen.

Ich kenne mich im Abfallrecht und im Gefahrgutrecht nicht besonders aus. Verweise auf irgendwelche Richtlinien wie TRGS oder sowas bringen mich nicht weiter, zumal bin ich derzeit weder Eigentümer noch Verursacher. Ich würde die Halle gerne kaufen und abreißen und anschließend Wohnbebauen. Dies ist alles zulässig und bereits abgeklärt ich muss nur noch schauen wie ich den "Sondermüll" fachgerecht entsorgt bekomme und wie so etwas erfolgt. Die Stoffe sind wohl schon seit über 20 Jahren da drin eingelagert und nicht klassifiziert oder gekennzeichnet. Das Bundesland in dem ich wohne ist Baden-Württemberg sollte dies ausschlaggebend für eine Aussage sein.

Für jegliche Hilfestellung bin ich dankbar, freundliche Grüße

Dschuelig
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Übernahme unbekannter Gefahrstoffe und Entsorgung - 26.08.2020 15:15

Hallo,
es ist nicht unwahrscheinlich, daß der potentielle Verkäufer genau wegen der absehbaren Probleme nur "mit" verkaufen will. Und wäre darum sicher sinnvoll, wenn Sie sehr genau kalkulieren, ob Sie das Entsorgungsrisiko (und evtl. Altlastrisiko durch Bodenverunreinigungen über die Jahrzehnte) durch den Preisnachlaß kompensiert bekommen. Die Kalkulation setzt aber voraus, die Entsorgungskosten beziffern zu können, und dafür braucht es einiges an Fachpersonal und -wissen.
In BW ist übrigens dies
https://saa.de/sonderabfallueberwachung/aufgaben/andienungspflicht
https://um.baden-wuerttemberg.de/de...rundlagen/boden-und-altlasten/altlasten/
zu beachten. Dazu zählen übrigens auch Munitionsaltlasten.
Viel Glück!
M.A.T.
Geschrieben von: Bergmannsheil

Re: Übernahme unbekannter Gefahrstoffe und Entsorgung - 27.08.2020 05:23

Hallo,

sind es unbekannte bzw. unklassifizierte Stoffe, wird selbst eine Ersterkundung zum Abgeben eines Entsorgungsangebotes wohl nur unter Vollschutz gemacht werden können.
Bei möglichen vorhandenen CKWs könnte bei lecken Behältern (nach langer Zeit nicht unwahrscheinlich) auch eine unte der Bodenplatte vorhanden Bodenkontamination vorhanden sein. Dann wäre nach dem Abriss der Halle evtl. auch eine Bodenbehandlung bzw. Bodenaustausch zu berücksichtigen. Einfaches Abdecken ist wegen der geplanten nachfolgenden Nutzung Wohneigentum voraussichtlich nicht möglich.
Zu Ofenschlacke fällt mir das Dioxinthema ein, wahrscheinlich auch PAK. Dies sind Stichworte, die vor einer Entsorgung genannt werden sollten.

Der Vorbesitzer bzw. Verkäufer will sich aus gutem Grund nicht selbst um die Beseitigung kümmern. Bei anhaltendem Kaufinteresse würde ich mit dem Verkäufer klären, ob ich im Vorfeld mit einem Entsorgungsbetrieb, der mir ein Angebot machen will, die Hallen betreten darf. Das Angebot wird sicherlich nicht kostenlos sein. Das sind ja schon Arbeiten in kontaminierten Bereichen 8-(
Geschrieben von: Dschuelig

Re: Übernahme unbekannter Gefahrstoffe und Entsorgung - 27.08.2020 06:31

Vielen Dank für die Antwort, ja der Verkäufer hat dies auch offensichtlich kund getan, dass er es halt nicht selbst machen will. Der Kaufpreis würde um die Entsorgungskosten verringert werden, allerdings habe ich den Aufwand. Der Kaufpreis liegt bereits unter ortsüblichen Preisen und somit ist dies schon ein gutes Angebot, allerdings würde ich halt erst entsorgen, wenn ich das Grundstück übernommen habe, sonst entsorge ich und habe den Aufwand und er verkauft an jemand anderes. Es ist relativ riskant, aber eben auch attraktiv, da das Grundstück sich in meiner Heimatgemeinde befindet in der ich bauen will. Es gibt keine Bauplätze der Gemeinde mehr und die noch verfügbaren sind 100€/m2 teurer als mein Angebot.

Grüße Dschuelig
Geschrieben von: Dschuelig

Re: Übernahme unbekannter Gefahrstoffe und Entsorgung - 27.08.2020 06:42

Vielen Dank für die Antwort, einiges habe ich im Beitrag darüber schon beschrieben (Absicht des Verkäufers, meine Kaufgründe). Ich kann sagen, dass die Fässer dicht sind und während des Betriebs der Fa. damals wohl eine Untersuchung mittels Absaugung unter der Bodenplatte erfolgt ist. Das Ergebnis ergab damals wohl keiner Verunreinigung. Somit wäre es lediglich die Entsorgung der Fässer, der Ofenasche und der Restschlacke/lauge. Dass ich eine Fachfirma mit der Beauftragung kontaktieren muss, dachte ich mir schon. Kann jemand in etwa abschätzen, was die Sachen zur Entsorgung kosten €/m3, €/to, €/kg oder ähnliches, sowie Probenahme und Analysekosten? Nur als grobe Hausnummer, damit ich abschätzen kann ob es mich 1.000€, 10.000€ oder 100.000€ kostet. Ich hab ein gewisses Budget, das ich nicht überschreiten will, sonst wird das ganze unlukrativ.

Vielen Dank schonmal,

freundliche Grüße

Dschuelig
Geschrieben von: earlybird

Re: Übernahme unbekannter Gefahrstoffe und Entsorgung - 27.08.2020 10:22

Hallo Dschuelig!

Eine Kostenschätzung wird nicht möglich sein.

Hier sind zu viele Unbekannte mit im Spiel -- wieviele Analysen, Probenahmen werden benötigt / welche Parameter müssen beprobt werden.
Eine grobe Auskunft könnte Dir hier evtl ein Gutachterbüro geben.

Dann weiß man nicht, unter welchem Abfallschlüssel die Abälle eingestuft werden (je nachdem liegst du da bei der Tonne zwischen einem zweistelligen und einem vierstelligem Bereich..).
Hinzu kommt noch, wie die Annahmestelle die Abfälle verpackt haben möchte = es könnte sein, dass verschiedene Fraktionen noch umgepackt werden müssen (evtl Fachfirma nötig) - die Verpackungen selbst kosten zwischen fünf und einigen Hundert Euro / Stück.

Dann kommen die Transportkosten (Gefahrgut ja / nein) hinzu +unbekannte Entfernung zur Annahmestelle.

Wenn die Abfälle als gefährlich eingestuft werden, muss auch (wenn der Entsorger / Transporteur keinen Sammelentsorgungsnachweis hat) das elektronische Nachweisverfahren mit abgewickelt werden // Erzeuger-Nummer bei SAA beantragen ..usw.

Nur durch vorherige Klärung der Entsorgungswege und somit -kosten +sonstigen Nebenkosten kannst Du sicher gehen, dass Du da nicht Gefahr läufst draufzuzahlen.

Entweder einen Entsorger EFB der sich auf gefährliche Abfälle / Gefahrguttransport spezialisiert hat mit ins Boot holen -- oder über die SAA anfragen (die haben noch eine Firma mit dran hängen, die sich auf solche Fälle spezialisiert hat - habe ich schon gut damit zusammen gearbeitet - aber nicht ganz günstig)

GRÜSSE
earlybird
Geschrieben von: Peter Müller

Re: Übernahme unbekannter Gefahrstoffe und Entsorgung - 06.10.2020 19:52

Liebe(r) Dschuelig,

ich weiß nicht ob dieser Thema noch relevant für Dich ist, liegt Dein Betrag doch schon ein paar Monate zurück ?

Erst mal wird alles "nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird".

Du hast keine konkreten Mengen der einzelnen Abfälle angegeben, dashalb ist ein Kostenabschätzung schwierig.
Schauen wir uns die beschriebenen Stoffe mal näher an:
Als "Entlackungsmittel" auf CKW-Basis werden wir es mit Zubereitung aus, oder sogar mit reinem Dichlormethan (sogenanntem Methylenchlorid) zu tun haben.
Sind die Fässer aus Metall, in gutem Zustand (Kein Rost oder Beulen) und besitzen eine gültige UN-Zulassung (UN 1A1/...) können diese Fässer so abtransportiert werden.
Bei den Laugenschlämmen /-schlacken dürfe es sich um kristallisiertes oder getrocknetes Natriumhydroxid handeln.
Von der Entsorgungseite her kein großes Problem- da sind meist nur Lackreste mit gelöst.
Befindet sich das Zeug in Wannen oder Becken muss es unter Vollschutz (ätzender Staub) herausgeschaufelt und abgekratzt werden. Das könnte einiges an Kosten durch die "Manpower" verursachen.
Die Ofenasche muss analysiert werden auf Gehalte an Schwermetallen und unerwünschten organischen Rückständen wie z.B. Dioxine.

Abfallrechtlich gesehen ist es durchaus möglich, dass Du Dich zum "Abfallerzeuger" erklärst, auch wenn Du das ursprünglich nicht warst.
Wenn der ursprüngliche Erzeuger verschwunden oder insolvent ist und sich keiner findet der einspringt, muss das zuständige Regierungspräsidium in die Bresche springen.
Vor allem dann, wenn eine Gefahr für Mensch und Umwelt entstehen könnte.
Deshalb wird die Behörde keinesfalls intervenieren, wenn sich jemand um die Entsorgung der Abfälle "kümmert".
Wenn Du das tun willst, spreche Dich vorher mirt dem RP ab.

Ich wünsche Dir einen "gefahrlosen Abend"
© 2024 Gefahrgut-Foren.de