7.3.1.1 ADR erlaubt ja theoretisch die lose Schüttung leerer ungereinigter Verpackungen, wie das praktisch vorschriftskonform aussehen kann bei Verpackungen für Flüssigkeiten: keine Ahnung, deswegen würde ich das nicht machen.
Das ist ja genau der Punkt. Die Verpackungen mit Anhaftungen der Klasse 5.2 dürfen nach SV 663 nicht als UN 3509 klassifiziert werden. Somit bleibt nach meiner Auffassung nur die Möglichkeit, die Einstufung nach den Anhaftungen vorzunehmen. Und da wird lose Schüttung weder in Spalte 10, noch in Spalte 17 zulässig sein.
7.3.1.1 ADR gab es schon vor der UN3509 und bezieht/ beschränkt sich nicht auf diese UN-Nummer. Bleibt trotzdem, dass ich kA habe, wie das umgesetzt werden sollte (welche WT, welche Großzettel etc.).
Das ADR 2023 hat bzgl. der UN3509 und loser Schüttung jetzt keine gewaltigen Änderungen parat. 5.2 geht weiterhin
nicht als UN3509 und 5.1 geht jetzt schon, halt getrennt von den anderen erlaubten Klassen/ Gefahrzetteln (d.h. ein eigener Sammelbehälter für die 5.1-Leerverpackungen). Das wird in 2023 nur nochmal deutlicher geschrieben - dass das Zusammenladen mit Altverpackungen mit Anhaftungen von anderen Gefahrgutklassen nicht erlaubt ist (mit harmlosen anderen Altverpackungen ginge).
Lose Schüttung geht bei UN3509 auch jetzt schon, auch mit 5.1 (wieder getrennt von den anderen im eigenen Behälter), es kommt zur bisherigen VC2 (gedeckte Fahrzeuge etc.) die VC1 (gedeckte Fahrzeuge etc.) hinzu.
Auch BK2-Container sind erlaubt - lustigerweise wird im ADR 2023 anscheinend BK1 nicht ergänzt (zumindest Stand 03/22) - Absicht (warum?) oder wurde es vergessen?
In der M329 (ehem M287) sind ja auch BK1 schon zugelassen (nur die M329 ist von Deutschland nicht gezeichnet). Dafür hat Deutschland die M348 gebaut, die VC1 (nicht BK1) jetzt schon zulassen würde, was eh 2023 im ADR kommt.
Und wie M.A.T schon schrieb, da stolpert man schnell drüber: bei SV 663 gelten trotzdem alle anderen Sachen des ADR zusätzlich, es handelt sich nicht um eine Freistellung.
Also für die 5.2-Verpackungen in der Fragestellung: UN3509 nicht möglich, weder als Stückgut noch als lose Schüttung, da in SV 663 vom Anwendungsbereich der UN3509 ausgenommen.