Geschrieben von: Frank66
Beförderung von beschädigten Lithiumbatterien - 01.03.2023 08:54
Guten Morgen !
Meine Suche im Forum hat mich nicht weiter gebracht. Deshalb meine Frage in die Runde:
Mit dem ADR 2023 hat es im Teil 5 ja eine Ergänzung 5.4.1.1.3.2 gegeben. "Schätzung der Menge"
Ein MA eines Recycflinghofes fährt z.B. beschädigte Batterin der UN Nr. 3480 zur Entsorgungsanlage mit SV 188.
Frage:
Nach meiner Meinung muss er die Schätzung der Menge nach 5.4.1.1.3.2 nicht berücksichtigen. Liege ich da richtig?
Schönen Dank für die Info.
Grüße
Frank
Meine Suche im Forum hat mich nicht weiter gebracht. Deshalb meine Frage in die Runde:
Mit dem ADR 2023 hat es im Teil 5 ja eine Ergänzung 5.4.1.1.3.2 gegeben. "Schätzung der Menge"
Ein MA eines Recycflinghofes fährt z.B. beschädigte Batterin der UN Nr. 3480 zur Entsorgungsanlage mit SV 188.
Frage:
Nach meiner Meinung muss er die Schätzung der Menge nach 5.4.1.1.3.2 nicht berücksichtigen. Liege ich da richtig?
Schönen Dank für die Info.
Grüße
Frank