Geschrieben von: Kay Schmauder
Gefahrstoffkennzeichnung - 10.03.2010 16:17
Hallo Gefahr"gut"gemeinde,
Ich hab da mal ne Frage, leider zu Gefahr"stoff" <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Laut VO(EG) 1272/2008 muss jeder Gefahrstoff mit den dort aufgeführten Mindestanforderungen versehen werden, soweit so gut.
Dieses Teil (Verordnung) gilt in der EU, auch gut.
Wie sieht es mit Ländern wie Kroatien und oder Serbien aus?
Mein Problem, wenn die Gefahrstoffrechtlichen Informationen drauf sind (auch in der Richtigen Sprache, kroatisch, serbisch) welche Adresse muss dort aufgeführt werden?
Meiner Meinung nach reicht dort auch wie im Rest der "EU" die Herstelleradresse (deutsche Adresse).
Oder muss in den nicht EU Ländern eine Adresse in Kroatien oder Serbien auf dem Etikett auf dem Gebinde erscheinen?
Fragen über Fragen....... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Ich würde mich über viele Antworten freuen.
Ich hab da mal ne Frage, leider zu Gefahr"stoff" <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Laut VO(EG) 1272/2008 muss jeder Gefahrstoff mit den dort aufgeführten Mindestanforderungen versehen werden, soweit so gut.
Dieses Teil (Verordnung) gilt in der EU, auch gut.
Wie sieht es mit Ländern wie Kroatien und oder Serbien aus?
Mein Problem, wenn die Gefahrstoffrechtlichen Informationen drauf sind (auch in der Richtigen Sprache, kroatisch, serbisch) welche Adresse muss dort aufgeführt werden?
Meiner Meinung nach reicht dort auch wie im Rest der "EU" die Herstelleradresse (deutsche Adresse).
Oder muss in den nicht EU Ländern eine Adresse in Kroatien oder Serbien auf dem Etikett auf dem Gebinde erscheinen?
Fragen über Fragen....... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Ich würde mich über viele Antworten freuen.