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Gefahrstoffkennzeichnung

Geschrieben von: Kay Schmauder

Gefahrstoffkennzeichnung - 10.03.2010 16:17

Hallo Gefahr"gut"gemeinde,

Ich hab da mal ne Frage, leider zu Gefahr"stoff" <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Laut VO(EG) 1272/2008 muss jeder Gefahrstoff mit den dort aufgeführten Mindestanforderungen versehen werden, soweit so gut.
Dieses Teil (Verordnung) gilt in der EU, auch gut.
Wie sieht es mit Ländern wie Kroatien und oder Serbien aus?
Mein Problem, wenn die Gefahrstoffrechtlichen Informationen drauf sind (auch in der Richtigen Sprache, kroatisch, serbisch) welche Adresse muss dort aufgeführt werden?
Meiner Meinung nach reicht dort auch wie im Rest der "EU" die Herstelleradresse (deutsche Adresse).
Oder muss in den nicht EU Ländern eine Adresse in Kroatien oder Serbien auf dem Etikett auf dem Gebinde erscheinen?

Fragen über Fragen....... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Ich würde mich über viele Antworten freuen.
Geschrieben von: Andreas_A

Re: Gefahrstoffkennzeichnung - 12.03.2010 14:00

Hallo Herr Schmauder,

welche Adresse angegeben werden muss, lässt sich pauschal nicht sagen. In der Schweiz ist es beispielsweise so, dass ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen genannt werden MUSS. (Im Falle Kroatien, Serbien weiß ich es nicht.)

Zusätzlich tritt das Problem auf, dass die Vorschriften der EU-VO 1272/2008 in nicht-EU-Staaten nicht gelten. Kroatien wird sich wohl daran orientieren, aber derzeit gilt dort noch das alte EU-System (mit kleinen Abweichungen). Was Serbien angeht, muss ich komplett passen.

Viele Grüße,
Andreas Arnold
Geschrieben von: Rupert

Re: Gefahrstoffkennzeichnung - 18.03.2010 14:29

Hallo Andreas, hallo Hr. Schmauder,

eine kleine Korrektur: bei gewerblichen Produkten braucht nicht mehr ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen aufgeführt werden.
Dazu macht die Schweiz sich es mit der Umsetzung von CLP einfach, sie verweisen in Zukunft einfach auf EU-VO 1272/2008 (was dazu führt das eine EU-Verordnung in der Schweiz rechtsgültig wird !?!?!)

Viele Länder haben abgewartet bis die EU GHS umsetzt, und verweisen dann einfach auf die EU-VO oder übersetzen sie nur.

Hier ein Link der UNECE über den Status der Umsetzung von GHS von einigen Ländern
UNECE - GHS implementation

Gruß
Rupert
Geschrieben von: Kay Schmauder

Re: Gefahrstoffkennzeichnung - 19.03.2010 10:33

Hallo Gefahrstoffkollegen,

Danke für die Informationen. Das mit der Schweiz wurde mir auch so von der Europäischen Komision Abteilung (G2) bestätigt, ebenfalls meine anderen Länder.
Ich muss mal an dieser Stelle dem Informationsdienst der europäischen Komision meinen Respekt ausdrücken, ich hätte nie gedacht, dass binnen kürzester Zeit eine Information aus Brüssel zu meiner Anfrage kommt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Ein gutes hat dieses GHS ja, selbst die Schweiz passt sich der EU an. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: Roland

Re: Gefahrstoffkennzeichnung - 31.03.2010 13:59

Hallo zusammen,

in diesem Zusamenhang auch von Interesse zwei sehr gute <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> Übersichtstabellen (eine s. Anhang zu diesem Kommentar, die andere s. Anhang zu einem separaten Kommentar).

Gruß,
Roland Neureiter

Attached File
11467-CEFICGHSoverview.xls  (550 Downloads)
Geschrieben von: Roland

Re: Gefahrstoffkennzeichnung - 31.03.2010 14:00

.......und hier die andere Übersichtstabelle (s. Anhang).

Gruß,
Roland Neureiter

Attached File
Geschrieben von: Andreas_A

Re: Gefahrstoffkennzeichnung - 06.04.2010 11:55

Hallo Rupert,

Antwort auf
eine kleine Korrektur: bei gewerblichen Produkten braucht nicht mehr ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen aufgeführt werden.


Ja, korrekt.

Hatte ich übersehen, da ich nur mit Produkten für Privatanwender zu tun habe und die Vereinfachungen für gewerbliche Produkte nur "nebenbei" laufen.

Viele Grüße,
Andreas Arnold
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