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Sprache SDBs beim Transport

Geschrieben von: Antarion

Sprache SDBs beim Transport - 14.09.2011 12:45

Hallo zusammen,

weiß jemand von euch wie es bei Versendung von Gefahrstoffen/Gefahrgütern mit den Sprachen der SDBs aussieht? Müssen für die Transitländer SDBs in der jeweiligen Landessprache mitgeführt werden (z.B. wenn man von Deutschland nach Russland per LKW lierfert muss dann ein polnisches SDB dabei sein usw?)

danke <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Geschrieben von: GG1

Re: Sprache SDBs beim Transport - 14.09.2011 14:40

Hallo,

Sicherheitsdatenblätter sind kein Bestandteil der notwendigen Dokumentation beim Transport. Wir geben grundsätzlich keine SDB mit; wenn ich mir die eSDB ansehe, die teilweise über 100 Seiten haben...

Grüße
GG1
Geschrieben von: Gandalf

Re: Sprache SDBs beim Transport - 15.09.2011 05:53

Hallo Antarion,
nach Artikel 31 der REACH-VO (1907/2006) ist das SDB dem Abnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Beförderer ist kein Abnehmer.
Gruß Gandalf
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Sprache SDBs beim Transport - 22.09.2011 10:36

Antwort auf
Hallo zusammen,

...Müssen für die Transitländer SDBs in der jeweiligen Landessprache mitgeführt werden (z.B. wenn man von Deutschland nach Russland per LKW lierfert muss dann ein polnisches SDB dabei sein usw?)

danke <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


Ganz mit den Vorrednern: Keine Verpflichtung und angesichts der Fehleranfälligkeit der SDB und ihrer Inhalte auch nicht geeignet, um unfallbedingte Hilfestellungen zu geben.

Übrigens hat die ECHA mit ihrem gerade veröffentlichen Leitfaden zur SDB-Erstellung (hier: http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/sds_en.pdf) gezeigt, wo es alles hakt. Dieser Leitfaden ist vom September 2011 und referenziert diese Vorschriften:
ADR - 2009
RID - 2009
ADN - 2007
IMDG - 2006 und
ICAO-TI (!!) 2007/2008 (allerdings wird "IATA" als Quelle für die ICAO-TI genannt; und die Tatsache, daß es zumindest in D keine Rechtsgrundlage für die ICAO-TI gibt, bleibt unerwähnt)
Die Schnellebigkeit des Gefahrgutrechts scheint die ECHA aktualitätsmäßig zu überfordern.
Ansonsten enthalten die Ausführungen des Leitfadens zum Kapitel 14 der SDB wenig erhellendes. Lediglich zur Stückgut/Tankbeförderung nach ADN und zur Massengutbeförderung im Seeverkehr wird etwas ausgesagt.
schönen Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: GG1

Re: Sprache SDBs beim Transport - 24.09.2011 08:44

Antwort auf

Die Schnellebigkeit des Gefahrgutrechts scheint die ECHA aktualitätsmäßig zu überfordern.
Ansonsten enthalten die Ausführungen des Leitfadens zum Kapitel 14 der SDB wenig erhellendes. Lediglich zur Stückgut/Tankbeförderung nach ADN und zur Massengutbeförderung im Seeverkehr wird etwas ausgesagt.


Nun,

da ist nicht nur die ECHA überfordert. REACH ist schließlich eine EU Verordnung. Und wenn man dann bedenkt, daß Anhang II, der die Inhalte des SDB's regelt, im Frühjahr 2010 veröffentlicht wurde, so haben da einige gepennt (mal ganz davon abgesehen, daß er für Stoffe bis zum 1.12.2010 umzusetzen war). Der VCI hat einen Vorstoß gemacht, das ganze glattzuziehen, ist aber bei CEFIC meines Wissens nach nicht weitergekommen. Im VCI gibt es auch heftigen Widerspruch zur Aufteilung von Kapitel 14; mal sehen, was da raus kommt.

Grüße
GG1
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