Geschrieben von: Gerald
Übergangsfristen für Kennzeichnung - 18.01.2015 10:56
Hallo,
Bei der Kennzeichnung von Verpackungen mit gefährlichen Stoffen sind nach GHS neue Piktogramme vorgeschrieben. Hier gab es eine Übergangszeit, und zwar:
"Lagerbestände mit alter Kennzeichnung dürfen nur noch bis zum 1. Dezember 2012 (Stoffe) bzw. zum 1. Juni 2017 (Gemische) in Verkehr gebracht werden."
Gibt es hier Änderung bei der Übergangszeit, da ich in Geschäften bzw. bei Kunden immer noch Verpackungen (welche Stoffe enthalten) sehe, welche die alte Kennzeichnung noch haben? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Bei der Kennzeichnung von Verpackungen mit gefährlichen Stoffen sind nach GHS neue Piktogramme vorgeschrieben. Hier gab es eine Übergangszeit, und zwar:
"Lagerbestände mit alter Kennzeichnung dürfen nur noch bis zum 1. Dezember 2012 (Stoffe) bzw. zum 1. Juni 2017 (Gemische) in Verkehr gebracht werden."
Gibt es hier Änderung bei der Übergangszeit, da ich in Geschäften bzw. bei Kunden immer noch Verpackungen (welche Stoffe enthalten) sehe, welche die alte Kennzeichnung noch haben? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />