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Übergangsfristen für Kennzeichnung

Geschrieben von: Gerald

Übergangsfristen für Kennzeichnung - 18.01.2015 10:56

Hallo,
Bei der Kennzeichnung von Verpackungen mit gefährlichen Stoffen sind nach GHS neue Piktogramme vorgeschrieben. Hier gab es eine Übergangszeit, und zwar:
"Lagerbestände mit alter Kennzeichnung dürfen nur noch bis zum 1. Dezember 2012 (Stoffe) bzw. zum 1. Juni 2017 (Gemische) in Verkehr gebracht werden."

Gibt es hier Änderung bei der Übergangszeit, da ich in Geschäften bzw. bei Kunden immer noch Verpackungen (welche Stoffe enthalten) sehe, welche die alte Kennzeichnung noch haben? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Geschrieben von: Gandalf

Re: Übergangsfristen für Kennzeichnung - 19.01.2015 07:13

Hallo Gerald,
die aktuelle Version (01.12. 2013 ECHA-Webseite) des Artikels 61, Abs. 4 lautet:
"Abweichend von Artikel 62 Unterabsatz 2 der vorliegenden Verordnung müssen bis zum 1. Dezember 2012 Stoffe, die gemäß der Richtlinie 67/548/EWG eingestuft, gekennzeichnet und verpackt und bereits vor dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht wurden, nicht erneut gemäß dieser Verordnung gekennzeichnet und verpackt werden.
Abweichend von Artikel 62 Unterabsatz 2 der vorliegenden Verordnung müssen bis zum 1. Juni 2017 Stoffe (Anm. hier ist die Übersetzung falsch - es muss Gemische heißen), die gemäß der Richtlinie 1999/45/EWG eingestuft, gekennzeichnet und verpackt und bereits vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht wurden, nicht erneut gemäß dieser Verordnung gekennzeichnet und verpackt werden."
Siehe hier: ECHA
Möglicherweise sind es also noch alte Verpackungen oder nach RL 1999/45/EWG eingestuft? Wobei die RL 1999/45/EWG ja eigentlich nur für Zubereitungen gilt.
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Gerald

Re: Übergangsfristen für Kennzeichnung - 19.01.2015 17:18

Hallo Gandalf,
Danke für Deine Antwort. Das hilft mir schon weiter, hätte ja auch was überlesen haben können.

Antwort auf
bereits vor dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht wurden


Kann eigentlich schlecht sein, da Legerhaltung in Deutschland nicht über so viele Jahre geht, wir reden ja von dem "rollenden Lager". Aber möglich ist alles.
Geschrieben von: Gandalf

Re: Übergangsfristen für Kennzeichnung - 20.01.2015 08:00

Hallo Gerald,
ich glaube insgesamt werden die Übergangsfristen sehr großzügig ausgelegt und noch großzügiger deren Einhaltung kontrolliert. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Aber wie gesagt, vielleicht sind es ja doch Gemische. Ich bin mal gespannt, was an meiner bevorzugten Tankstelle am 01.Juni dieses Jahres passiert, denn noch sind dort keine neuen Piktogramme zu sehen, sind ja auch Gemische.
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Gandalf

Re: Übergangsfristen für Kennzeichnung - 17.04.2015 06:57

Hallo Gerald,
offensichtlich hat es bzgl. dieser (Übergangs)Regelungen eine Reihe von "updates" gegeben (ist mir letztens erst unter gekommen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />). Die letzte stammt vom Dezember 2014.
Siehe Artikel 2 der VO 1297/2014
Danach bräuchte erst ab dem 01.01.2016 umetikettiert werden.
Gruß Gandalf
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: Übergangsfristen für Kennzeichnung - 25.05.2015 16:22

Hallo Gandalf,

in der Verordnung (EU) Nr. 1297/2014 geht es um flüssige für den Verbraucher bestimmte Waschmittel in auflösbaren Verpackungen für den einmaligen Gebrauch. Wenn ich richtig verstehe, dann wurde nur für diese Waschmittel die Übergangsfrist für die CLP-Kennzeichnung auf 31.12.2015 verlängert.

Bei allen anderen Gemischen bleibt es beim 01.06.2015, ab dem die Hersteller die neuen CLP-Etiketten anbringen müssen. Oder lese ich das falsch?

Schöne Grüße.
Geschrieben von: Gandalf

Re: Übergangsfristen für Kennzeichnung - 26.05.2015 09:57

Hallo King_Louie_21,
ich glaube da hast du recht. Diese Änderung bezieht sich tatsächlich nur auf die in Artikel 1 genannten Stoffe, also die flüssigen Waschmittel. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> Diese permanenten Änderungen der VO (mit und ohne Übergangsbestimmungen) machen einen aber auch ganz kirre. Danke für den Hinweis.
Gruß Gandalf
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