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Kennzeichnung von Nicht-Gefahrstoffen,-gütern

Geschrieben von: Galvaniseuse

Kennzeichnung von Nicht-Gefahrstoffen,-gütern - 22.03.2017 13:44

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ein Hersteller mischt ein Produkt, das nach den Einstufungskriterien weder Gefahrstoff noch Gefahrgut ist. Dieses liefert er zu einem Zwischenhändler. Er macht auf alle Kanister ein Etikett mit dem Namen des Stoffes und des Herstellers.
Der Zwischenhändler möchte jetzt aber keine Etiketten auf den Kanistern haben, da er seine eigenen Etiketten auf die Kanister aufbringen möchte.

Darf ich denn Nicht-Gefahrstoffe/-güter, sprich Chemikalien, ohne eine Kennzeichnung verschicken? Mein Gefühl sagt nein, dass der Hersteller es richtig macht. Aber ich finde keine Rechtsgrundlagen.

Gefahrstoffverordnung, Chemikaliengesetz sprechen alle immer von Gefahrstoffen.
Oder kann ich so argumentieren, das ich ja jeden Stoff Klassifizieren und kennzeichnen muss, so dass ich dann auf das Etikett "Kein Gefahrstoff" schreiben sollte, aber der Rest muss drauf?

Ich habe auch schon im Produktsicherheitsgestz und der Betriebssicherheitsverordnung geschaut, aber habe da nichts passendes gefunden.

Auch im Forum habe ich natürlich schon geschaut und da nichts gefunden.

Es wäre toll, wenn ihr noch Ideen oder vieleicht sogar Antworten hättet! wink

Viele Grüße
Sonja
Geschrieben von: Gitta Krämer

Re: Kennzeichnung von Nicht-Gefahrstoffen,-gütern - 14.07.2017 12:13

Hallo Sonja,

es sollte schon auf der Verpackung stehen, was es ist und wer es hergestellt hat. Produktkennzeichnung/Warenkennzeichnung nennt man das. Hier gibt es unterschiedliche Vorschriften für Lebensmittel, Kosmetika etc, Füllmenge etc. Da kann das Internet sicher weiter helfen, wenn Du weißt, was da gemischt wird.

Warum macht man mit dem Zwischenhändler nicht einen Deal und klebt gleich sein Etikett drauf? Das gibt es überall, daß Hersteller so für ihre Kunden arbeiten.

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer
Geschrieben von: Galvaniseuse

Re: Kennzeichnung von Nicht-Gefahrstoffen,-gütern - 15.12.2017 08:40

Hallo Gitta,

auf die Idee, das Etikett direkt drauf zu kleben bin ich noch gar nicht gekommen! crazy

Manchmal kommt man nicht auf die einfachsten Dinge! cool

Danke für den Tip!
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Kennzeichnung von Nicht-Gefahrstoffen,-gütern - 16.12.2017 16:25

Hallo, Galvaniseuse,
es gibt Rechtsprechung des BVerfG, wonach erlaubt ist was nicht verboten ist. Also braucht, wenn kein Etikett vorgeschrieben ist (egal aus welchem Rechtsgebiet) auch keins drauf. Wäre aber sinnvoll, eines draufzukleben, denn sonst weiß keiner mehr, was drin ist.
M.A.T.
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