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Frage zu SDB + Etikettierung

Geschrieben von: cytochrom

Frage zu SDB + Etikettierung - 01.08.2020 12:06

Hallo liebe Foren-Gemeinde!

Ich habe ein paar Fragen bezüglich Sicherheitsdatenblätter und Etikettierung.
Meine Firma plant allgemein Reagenzien als blukt (Liter-weise) einzukaufen, in kleinen Gebinden (10-ml-Flaschen) zu je 6 ml abzufüllen und zu vertreiben. Es handelt sich lt. GHS um Gefahrstoffe. Hier nun meine Fragen:

- Sind wir verplfichtet ein eigenes SDB erstellen zu lassen, obwohl wir die Rezeptur nicht ändern? Können wir unseren Kunden somit das SDB des Lieferanten zur Verfügung stellen?
- Etikettierung: wir möchten in kleine Flaschen abfüllen. Leider ist hier der Platz für ein Etikett begrenzt. Reicht es aus, wenn wir das GHS-konforme Etikett mit den Sätzen um die Flasche befestigt (z.B. mit einem Gummiband) verschicken? Die Symbole und das Signalwort wäre natürlich auch zusätzlich auf dem Flaschenetikett zu finden.
-Wir möchten ausschließlich an Privatkunden vertreiben - benötigen wir dennoch ein SDB?

Über Informationen würde ich mich sehr freuen.

Schönes Wochenenede Euch!
Geschrieben von: Michael

Re: Frage zu SDB + Etikettierung - 02.08.2020 06:37

Hallo,

vertreibt der Hersteller das Produkt auch direkt auf dem deutschen Markt und gibt es ein deutsches SDB?

Was ist/sind blukt?
Geschrieben von: cytochrom

Re: Frage zu SDB + Etikettierung - 02.08.2020 13:50

Hallo Michael,

sorry - ich meinte natürlich "bulk" - also z.B. als Liter-Flasche.
Ja, der Lieferant vertreibt in Deutschland und stellt uns ein deutschsprachiges SDB zur Verfügung.
Geschrieben von: tiefflieger

Re: Frage zu SDB + Etikettierung - 03.08.2020 04:58

Ihr könnt das SDB Eures Lieferanten durchreichen. Allerdings werdet Ihr zum Hersteller für die kleinen Gebinde und dort muss Eure Adresse als Hersteller drauf. Ebenso dann auf das SDB.
Die Kennzeichnung kann als Faltetikett oder Anhängeetikett ausgeführt werden, wobei ich ein Gummiband hier nicht als geeignete Befestigung ansehe, denn das Etikett sollte dauerhaft fest verbunden sein.
Für Privatpersonen besteht üblicherweise kein Anspruch auf ein SDB, allerdings halte ich es für sinnvoll trotzdem ein solches zu erstellen. Weiterhin kann ja nicht ausgeschlossen werden, dass jemand das Produkt für gewerbliche Zwecke erwirbt und da wird ein SDB zur Pflicht. Ebenso besteht die Pflicht, wenn das Produkt über Zwischenhändler vertrieben wird.
Geschrieben von: cytochrom

Re: Frage zu SDB + Etikettierung - 08.08.2020 20:14

Bitte entschuldigt meine späte Antwort, ich war einige Tage abwesend.

Vielen Dank tiefflieger für Deine Antwort! Leider verstehe ich Deine Antwort bezüglich des Weiterreichens des SBD noch nicht ganz. Wir können es also weiterreichen, da wir die Rezeptur unverändert lassen? Auf die Gebinde wird natürlich unsere Adresse angegeben - oder müssten wir dann die des Lieferanten angeben? Werden wir wirklich nur durch das Abfüllen zum Hersteller?

Okay, für Privatpersonen besteht kein Anspruch auf ein SDB, also müssten wir es den Kunden jetzt erstmal rein rechtlich nicht geben. Aber muss dennoch für jedes Gemisch grundsätzlich eins erstellt in der Schublade liegen? Oder sind wir nicht verpflichtet überhaupt ein SDB erstellen zu lassen, wenn wir nur an Privatpersonen vertreiben?

Ein schönes Wochenende gewünscht! :-)
Geschrieben von: tiefflieger

Re: Frage zu SDB + Etikettierung - 10.08.2020 12:38

In der Regel bekommst Du ein SDB von Deinem Lieferanten. Soweit keine weiteren Informationen bei Dir zu dem Produkt bekannt sind, gibst Du das SDB so an Deine Kunden weiter. Da auf dem umgefüllten Produkt jetzt Die Adresse Deiner Firma steht, wird beim SDB hier auch der Firmenname entsprechend ausgetauscht. Alternativ kann man den Hersteller im SDB auch belassen und dann noch einen Lieferanten angeben. Es muss eben eindeutig zuordenbar sein, zu welchem Produkt das SDB gehört.
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