Startseite

Lagerung von Altbatterien

Geschrieben von: Andreas117

Lagerung von Altbatterien - 29.07.2021 13:44

Hallo,

Wir haben eine Anfrage vorliegen ca 72 Stellplätze mit Altbatterien einzulagern.
Leider ist im Haus niemand als Gefahrstoffbeauftragter geschult lediglich ich als Gefahrgutbeauftragter.
Wie würdet ihr vorgehen? Benötigen wir zwingend einen Gefahrstoffbeauftragten für die Lagerung von Gefahrstoffen?
Welche Gesetzestexte sind mit einzubeziehen bei der Lagerung von Alt-Batterien bzw konkrete Vorschriften die ein Gefahrstofflager zu erfüllen hat?
Sind Altbatterien in der Lagerung überhaupt Gefahrstoff?

Bin im Bereich Lagerung leider total überfragt.
Geschrieben von: Gerald

Re: Lagerung von Altbatterien - 29.07.2021 15:48

Hallo Andreas,
Antwort auf
Wir haben eine Anfrage vorliegen ca 72 Stellplätze mit Altbatterien einzulagern.


Leider hast Du nicht geschrieben, was das für Altbatterien sind. Hier ein paar Links:

Lagerung LiBa
Merkblätter zu den verschiedenen Batterien
Welche Vorschriften regeln die Lagerung von Batterien?
Batterie Aufbewahrung

Ich hoffe, dass hilft Dir weiter.

Nachtrag:

Du solltest Dich auch mit Eurer Versicherung in Verbindung setzen, denn der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)/ bzw. VdS Schadenverhütung GmbH hat hier auch Regeln erlassen, welche einzuhalten sind. Den Zusatz hatte ich gestern noch vergessen.
Geschrieben von: _cK_

Re: Lagerung von Altbatterien - 30.07.2021 08:53

Der Vollständigkeit halber: Der "Gefahrstoffbeauftragte" ist eine Erfindung einfallsreicher Schulungsanbieter und die Forderung eines solchen in keinem Rechtstext zu finden. Was im Umkehrschluss aber nicht heißt, dass kein Fachwissen beim Umgang mit Gefahrstoffen nötig ist.
Geschrieben von: Andreas117

Re: Lagerung von Altbatterien - 30.07.2021 09:23

Sorry! Es handelt sich hierbei um UN 2800 Batterien (Akkumulatoren), Nass, Auslaufsicher, elektrische Sammler.

Ich als Gefahrgutbeauftrager bin hier in dann rechtlich im Boot wenn es den Gefahrstoffbeauftragten nach Rechtswegen gar nicht gibt richtig?
In dem Fall würde eine Fortbildung in dem Bereich wohl helfen da man bei den Kurse zum GGB keiner Einblick in GefahrstoffV etc erhält.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Lagerung von Altbatterien - 30.07.2021 10:42

Hallo,
dem Kollegen cK kann ich nur zustimmen. Soweit Ihnen die Links von Gerald nicht reichen wäre Ihre örtliche IHK oder die zuständige BG (und deren Netzangebote) ein weiterer Schritt. Einen Automatismus, daß der Gb für Lagerfragen zuständig wäre, kenne ich nicht - kann natürlich bei Ihnen intern anders sein.
M.A.T.
Geschrieben von: Bergmannsheil

Re: Lagerung von Altbatterien - 02.08.2021 05:23

Guten Morgen,

zur Ergänzung: sollten Stoffe oder Produkte mit gefährlichen (Gefahrstoff-) Eigenschaften gelagert werden, sind wir (eventuell) im Bereich der TRGS 510, Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.
Säurebatterien fallen allerdings nicht darunter. Die TRGS kann hinsichtlich der Schutzziele bei einer gestaltung eines Lagers trotzdem eine Orientierung bieten. Details am besten mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit besprechen, die hier die größte Fachkunde hat.
Geschrieben von: Claudi

Re: Lagerung von Altbatterien - 02.08.2021 11:35

Ursprünglich geschrieben von: Andreas117

Ich als Gefahrgutbeauftrager bin hier in dann rechtlich im Boot wenn es den Gefahrstoffbeauftragten nach Rechtswegen gar nicht gibt richtig?


Nein, du bist dann nicht rechtlich im Boot. Du bist als Gefahrgutbeauftragter in der Beförderung unterwegs, deine Pflichten stehen inder GbV (mit teilweise Verweis ins ADR). Die Lagerung tangiert dich als GB gar nicht.

Im Boot ist hier der Unternehmer/ Arbeitgeber, der sich um sichere Arbeitsbedingungen kümmern muss, ggf. durch Fachleute beraten lassen muss. Das ist u.a. die Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf. eine fachkundige Person - hier kommt dann der "Gefahrstoffbeauftragte" ins Spiel:

§ 6 Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber festzustellen, „ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können“. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die nötigen Kenntnisse zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, ist er dazu verpflichtet, sich fachkundig beraten zu lassen. Hierzu kann vom Unternehmen eine fachkundige Person als Gefahrstoffbeauftragter ernannt werden. Zentrale Aufgabe des Gefahrstoffbeauftragten ist es also vor allem, den Arbeitgeber, aber auch Mitarbeiter bei allen Fragen im Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten sowie eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Fachkundig können aber auch insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.

Also lehn dich bzgl. der Batterien zurück und verweise auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die es bei euch geben muss (intern oder extern).
Geschrieben von: ziesel29

Re: Lagerung von Altbatterien - 09.08.2021 13:37

Hallo Andreas,
Altbatterien sind keine Gefahrstoffe. Du, als Gefahrgutbeauftragter bzw. bestellte Person für GG bist erst im Boot, wenn diese transportiert werden sollen. Für die Lagerung von ALT-Batterien sehe ich hier am ehesten den Abfallbeauftragten in der Verantwortung. Wenn es den nicht gibt, ist der Chef verantwortlich (der ist ja sowieso immer Mode).
Du kannst auch mal nach dem ZVEi Merkblatt Nr. 01 (Hinweise zum sicheren Umgang mit Bleiakkumulatoren) googeln.

VG
Geschrieben von: Marco66

Re: Lagerung von Altbatterien - 11.08.2021 09:17

Hallo
wie schon gesagt sind Batterien kein Gefahrstoff. Die Lagerung ist gesetzlich nicht geregelt. Ich empfehle hier die Kolleg*innen von Lithium Battery Service zu kontaktieren, wenn es Fragen zu dem Thema Lithium gibt.
https://www.lithium-batterie-service.de/de/lagerung/
Geschrieben von: DJSMP

Re: Lagerung von Altbatterien - 17.08.2021 05:34

Ursprünglich geschrieben von: Andreas117
Sorry! Es handelt sich hierbei um UN 2800 Batterien (Akkumulatoren), Nass, Auslaufsicher, elektrische Sammler.

Ich als Gefahrgutbeauftrager bin hier in dann rechtlich im Boot wenn es den Gefahrstoffbeauftragten nach Rechtswegen gar nicht gibt richtig?
In dem Fall würde eine Fortbildung in dem Bereich wohl helfen da man bei den Kurse zum GGB keiner Einblick in GefahrstoffV etc erhält.


Es ging um Nassbatterien!
© 2025 Gefahrgut-Foren.de