Geschrieben von: Claudi
Angabe an breite Öffentlichkeit Kat. 2 krebserr. - 30.07.2021 06:35
Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach krebserregenden Stoffen/ Gemischen Kat.2 (Verdachtsstoffe)... bzw. deren Regelung zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit:
Unterlagen früher der Chemikalienverbotsverordnung, diese wurde am 27.1.2017 novelliert und ist dort rausgefallen, weil in Anhang XVII der Reach-VO geregelt – Eintrag 28
Mit „VERORDNUNG (EU) 2018/675 DER KOMMISSION vom 2. Mai 2018 zur Änderung der Anlagen zu Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend CMR-Stoffe“:
„Mit den Einträgen 28, 29 und 30 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird das Inverkehrbringen oder der Verkauf an die breite Öffentlichkeit von Stoffen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend („CMR“) der Kategorien 1A oder 1B eingestuft sind, sowie von Gemischen, welche diese Stoffe in bestimmten Konzentrationen enthalten, verboten.“
--> da ist die Kategorie 2 wohl entfallen?
Verstehe ich es richtig, dass das Verbot bzgl. CRM-Stoffen damit aufgeweicht wurde, früher krebserzeugend und krebserregend (Verdacht) verboten waren für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit und jetzt nur noch die krebserzeugenden? Sind die Verdachtsstoffe jetzt wieder erlaubt? Oder stehen die jetzt irgendwo anders <-- wo?
Bei dem konkreten Stoff handelt es sich um Thioharnstoff in Silbertauchbädern, unter 1% auch für Privatbereich, ab 1% "früher" wohl wegen dem H351 (ehem. R40) nur für gewerbl. Nutzende, da ab 1% im Gemisch auch das Gemisch H351 wird und das für die breite Öffentlichkeit verboten war. Je mehr Thioharnstoff, desto besser wirkt so ein Produkt, d.h. man würde natürlich auch gern Privatpersonen Produkte mit mehr % verkaufen...
LG
Claudia
ich bin auf der Suche nach krebserregenden Stoffen/ Gemischen Kat.2 (Verdachtsstoffe)... bzw. deren Regelung zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit:
Unterlagen früher der Chemikalienverbotsverordnung, diese wurde am 27.1.2017 novelliert und ist dort rausgefallen, weil in Anhang XVII der Reach-VO geregelt – Eintrag 28
Mit „VERORDNUNG (EU) 2018/675 DER KOMMISSION vom 2. Mai 2018 zur Änderung der Anlagen zu Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend CMR-Stoffe“:
„Mit den Einträgen 28, 29 und 30 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird das Inverkehrbringen oder der Verkauf an die breite Öffentlichkeit von Stoffen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend („CMR“) der Kategorien 1A oder 1B eingestuft sind, sowie von Gemischen, welche diese Stoffe in bestimmten Konzentrationen enthalten, verboten.“
--> da ist die Kategorie 2 wohl entfallen?
Verstehe ich es richtig, dass das Verbot bzgl. CRM-Stoffen damit aufgeweicht wurde, früher krebserzeugend und krebserregend (Verdacht) verboten waren für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit und jetzt nur noch die krebserzeugenden? Sind die Verdachtsstoffe jetzt wieder erlaubt? Oder stehen die jetzt irgendwo anders <-- wo?
Bei dem konkreten Stoff handelt es sich um Thioharnstoff in Silbertauchbädern, unter 1% auch für Privatbereich, ab 1% "früher" wohl wegen dem H351 (ehem. R40) nur für gewerbl. Nutzende, da ab 1% im Gemisch auch das Gemisch H351 wird und das für die breite Öffentlichkeit verboten war. Je mehr Thioharnstoff, desto besser wirkt so ein Produkt, d.h. man würde natürlich auch gern Privatpersonen Produkte mit mehr % verkaufen...
LG
Claudia