Geschrieben von: Agnes24
Ermittlung der Nettolagermenge TRGS 510 - 10.02.2022 11:23
Hallo,
ich möchte die Nettolagermenge für unsere Produkte die Gefahrstoffe enthalten ermitteln, z.B. Feuerzeuge und Druckgaspackungen.
Hier stellt sich mir die Frage, ob nur die Menge des Gefahrstoffes (Gasmenge) in dem Feuerzeug für die Berechnung der Lagermenge herangezogen wird oder gilt das Gewicht des Feuerzeugs als ganzes Produkt (Gas + Gehäuse)?
Vielen Dank für Eure Unterstützung bei der Klärung dieser Frage.
Grüße
Agnes24
Geschrieben von: M.A.T.
Re: Ermittlung der Nettolagermenge TRGS 510 - 10.02.2022 11:58
Hallo, Agnes 24
schauen Sie mal in die Definitionen dort. M. W. ist es immer die "Netto"masse des Gefahrstoffs (also nicht des Gegenstands ohne bspw. Verkaufsverpackung). "Netto" ist hier natürlich im Zusammenhang mit Artikeln als Ggs. zu "brutto" zu lesen. Also kann nur die Gefahrstoffmasse selbst - hier die Feuerzeugfüllung - gemeint sein. Entspricht auch der sachlichen Auslegung - der enthaltene Stoff ist die Gefahr, nicht sein Anwendungsgegenstand. Analog ist auch die Auslegung in 4.2 (11) und (12) zu lesen, wo ausdrücklich auf das Fassungsvermögen abgestellt wird.
Aber vielleicht gibt es hier bessere Auslegungen.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Bergmannsheil
Re: Ermittlung der Nettolagermenge TRGS 510 - 11.02.2022 06:56
Guten Morgen,
die Antwort steckt, wie M.A.T. schon richtig vermutet, in Kapitel 2 Abs. 15 der TRGS: "Lagermenge ist die Nettomenge eines gelagerten Gefahrstoffes."
Achtung: Auch bei flüssigen Stoffen wird Kilogramm verwendet, was sich bei Lösemitteln wegen der geringen Dichte als bemerkbar macht. Bei Gasflaschen häufig Stückzahl.
Geschrieben von: Agnes24
Re: Ermittlung der Nettolagermenge TRGS 510 - 11.02.2022 12:30
Hallo,
vielen Dank für die verständlichen Antworten. Auf diesem Gebiet bin ich erst seit kurzer Zeit tätig und bin daher sehr froh an dieser Stelle meine Fragen in die Runde stellen zu können.
Herzliche Grüße
Agnes24