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Sicherheitsdatenblatt für Druckluft erforderlich?

Geschrieben von: JSchunck

Sicherheitsdatenblatt für Druckluft erforderlich? - 31.03.2022 14:00

Hallo Zusammen,

wird für Druckluftkartuschen ein Sicherheitsdatenblatt benötigt? Laut REACH Artikel 31 kann ich hierfür eigentlich keine Begründung finden, da es aber in der CLP-Verordnung eine Zuordnung einer physikalischen Gefahr gibt (verdichtetes Gas, H280) bin ich mir nicht sicher.

Vielen Dank für Eure Antworten
JSchunck
Geschrieben von: Claudi

Re: Sicherheitsdatenblatt für Druckluft erforderlich? - 01.04.2022 07:51

Für die Kartuschen nicht, aber für Druckluft an sich:

Artikel 31 Reach: fordert ein SDB

a) wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt

Das ist bei Druckluft der Fall: Gase unter Druck: Verdichtetes Gas H280, GHS04

In Abschnitt 14 wäre erstmal naheliegend die UN1002 - ich würde dort als Hinweis aufnehmen, dass sich die Klassifizierung ggf. ändern kann bzw., sofern auf Produkte von euch bezogen, in der Form als Kartusche, eine andere UN-Nummer anwendbar ist (z. B. UN2037)
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