P.S. Mich wundert, dass keiner darauf eingegangen ist, dass die verschiedenen Transportarten auch verschiedene Zusammenladeverbote haben...
Hallo, Michael
ich bin stillschweigend davon ausgegangen, daß der Frager nur Straße im Sinn hatte, und habe darum die vielfältigen Besonderheiten von ADN und vor allem IMDG nicht erwähnt - sie hülfen hier wohl auch nicht weiter.
Gruß
M.A.T.
Da die Frage Richtung Lagerung geht, wollte ich das Fass "Zusammenladung" jetzt hier auch nicht aufmachen.
Grundsätzlich ohne die genaue Mengenangabe zu kennen, kann ich dann anhand der Gefahrklassen mit der Tabelle 2 aus der TRGS 510 grundsätzlich mal erkennen ob die Stoffe zusammen gelagert werden dürfen oder?
Nein, Tabelle 2 ist die Übersicht, bei welchem H-Satz welche Mengen in ein Lager müssen und nicht mehr z. B. am Arbeitsplatz oder "irgendwo in der Halle" gelagert werden dürfen. Tabelle 1 ist der Anwendungsbereich, bei welchem H-Satz gelten ab welchen Mengen über die allgemeinen Forderungen der TRGS 510 spezielle Abschnitte.
Zusammenlagerung ist Tabelle 12 in Abschnitt 13 "Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung". Sollten deine Artikel alle LGK 3 sein (anzunehmen), dann dürfen die zusammengelagert werden.
Übrigens muss man sich auch in einem Sicherheitsschrank Gedanken um den EX-Schutz machen:
-Regelmäßige Kontrolle auf Dichtheit Behälter
-Öffnen der Behälter ausgeschlossen (kein Abfüllen/Umfüllen/Probenahme) bzw. nur geschlossene Behälter im Schrank?
-Abstellen der Behälter ohne äußere Anhaftung/ Kleckerspuren?
+ technische Lüftung --> dann keine Ex-Zone
o.g. Punkte nicht erfüllt: Zone 2 im Schrank bzw. ohne Lüftung Zone 1 im Schrank und Zone 2 in einem Radius außen
H224 fordert zwingend Luftwechsel
Gefahrstoffe nach TRGS510 müssen immer mit definierten Volumina aufgefangen werden, die 20-Liter-"Kleinmenge" nach AwSV wird hier ausgehebelt. Nicht jeder Sicherheitsschrank hat auch immer das nötige Rückhaltevolumen - ich möchte nur für andere Leser (Forenbeiträge erscheinen auch bei google) darauf hinweisen, dass man nicht mit nem Sicherheitsschrank pauschal nen Haken an das Thema machen kann.
@SanSebastian: wenn du für Gefahrgut zuständig bist und nicht für Arbeitssicherheit/ Gefahrstoffe, dann zieh dir den Schuh auch nicht an. Ich habe schon einige Arbeitsschützer erlebt, die mit dem Thema Gefahrstoffe, Lagerung wegen der Komplexität nix zu tun haben wollen, obwohl es absolut deren Themenkreis ist. Wenn du da 1x anfängst, wird man immer wieder zu dir kommen und dann hast du das Thema an der Backe, ohne dass das vernünftig geplant war.
Zur Lagerung gibt es Seminare, wenn man sich mehr mit der Thematik beschäftigen will oder muss.