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Lagerung WGK, Selbsteinstufung von Gemischen

Geschrieben von: Claudi

Lagerung WGK, Selbsteinstufung von Gemischen - 18.04.2023 10:12

Hallo,

mal eine Frage an die Praxis: nach § 8 AwSV muss der Betreiber einer z. B. Lageranlage Lagergüter in eine WGK einstufen. Es ist dabei nicht damit getan, eine Angabe aus dem SDB zu übernehmen und für bare Münze zu nehmen, sondern das ganze muss mittels "Dokumentationsformblatt 2" ziemlich ausführlich selbst hergeleitet werden. Ausnahme: man stuft als WGK 3 ein (und hat damit erhöhte Anforderungen).
Die Dokumentation ist der zuständigen Behörde im Rahmen der Zulassung der Anlage (sofern das relevant ist) sowie auf Verlangen der Behörde im Rahmen der Überwachung der Anlage vorzulegen.

Hintergrund ist wohl u.a., dass die Angaben zur WGK in den SDB nicht immer stimmen.

Passiert das in der Praxis?
Geschrieben von: Michael

Re: Lagerung WGK, Selbsteinstufung von Gemischen - 18.04.2023 11:03

Hallo,

das kann schon vorkommen, grade wenn es sich um Gemische handelt.

Natürlich gibt es auch SDB ohne die Angabe einer WGK, da das Ausland ja sowas nicht kennt.

Du kannst aber auch im Rigoletto schauen, ob der Stoff / das Gemisch bereits registriert wurden und dich auf die Einstufung der WGK in diesem Eintrag beziehen.
Geschrieben von: Claudi

Re: Lagerung WGK, Selbsteinstufung von Gemischen - 18.04.2023 11:11

Wenn ich es richtig verstehe, sind in Rigoletto nur Stoffe eingetragen.

Und meine Frage zielt darauf, dass es Pflicht ist, das Dokumentationsformblatt 2 (das ist für Gemische) als Anlagenbetreiber auszufüllen, egal ob im SDB eine WGK steht oder nicht (und wenn ein Produkt in D auf den Markt gebracht wird, muss der Inverkehrbringer eigentlich auch die nationalen Besonderheiten aufnehmen, also auch ne WGK).

Machen das Firmen? Ist das bekannt? Fragen Behörden danach?
Geschrieben von: Peter06

Re: Lagerung WGK, Selbsteinstufung von Gemischen - 19.04.2023 08:34

Hallo Claudi,
Die Frage betrifft wieder das heikle Thema, ob denn Vorschriften in der betrieblichen Praxis tatsächlich umsetzbar sind.
Ich habe noch nie eine Nachfrage bekommen (Läger in Gefährdungsstufe C, 3000 verschiedene WGK-Produkte).
Der Lieferant der SDBs muss es ja auch irgendwie fachgerecht / umweltschonend lagern......
In einem anderen Sachverhalt bin ich aktuell mit der Gewerbeaufsicht in Klärung, wie eine seit 08/2022 geltende Vorschrift überhaupt korrekt angewandt werden kann. Es geht nämlich schlicht nicht in komplexen Lieferketten. Jedes Bundesland interpretiert da was für sich und jetzt gibt es irgendwann Abstimmungen im Bund-Länder-Arbeitskreis.

Vielleicht sollte auch diese Dokumentationsvorschrift dort mal bewegt werden.
Man könnte ja bestimmten Unternehmen in der Lieferkette ein Zertifikat "sicherer Gefährdungsdatenlieferant" geben.
Und nur bei den unzuverlässigen oder ausländischen muss man mehr machen.
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