Hallo Gerald, hallo DJSMP,
für die interne und externe Informationsbereitstellung habe ich mich auch mit dem Thema des "eindeutigen Merkmals" für die Schulungspflicht beschäftigt.
EUH 204 oder die Suche nach "isocyanat" bringt zu viele unscharfe Treffer.
Eindeutig ist die Aufstellung der Stoffe von DJSMP.
Den gleichen Inhalt gibt es auch von der ECHA, siehe Anhang.
Wenn davon die
0,1 Gewichtsprozent im Stoff/Gemisch überschritten sind (siehe SDB Abschnitt 3), dann ist die Schulung für gewerbliche/berufsmäßige Anwender verpflichtend.
Das ganze Thema wurde nach meinem Kenntnisstand von den Berufsgenossenschaften initiiert um ursächlich auf Fehlanwendungen zurückzuführende Berufskrankheiten/Folgekosten zu reduzieren.
Im SDB und dem Produktetikett muss immer auch der "Schulungstext" aufgeführt sein.
Für Privatverwender gibt es keine Schulungspflicht, ebenso keine Vertriebsbeschränkung für Händler falls der Kunde die Schulung nicht hätte.
In unserem Sortiment habe ich über diese Listen-Stoffe darüber hinaus bisher nur die CAS-Nr. 9016-87-9 als weitere betroffene gefunden (Info dazu kam vom Hersteller).
Informativ zum Gefahrgut: die allermeisten sind keines.
Bei mir gibt es UN 1139, 1866 und 1950 die Stoffe aus der Liste enthalten (Spezialkleber, Primer-Schutzanstrich).
Grüße, Peter