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Dieseltank 400 Liter

Geschrieben von: drstraleman

Dieseltank 400 Liter - 27.12.2023 07:40

Hallo zusammen und frohe Weihnachten,

wir müssen in unserer Firma einen Dieseltank mit 400 Liter als Kraftstoffreservoir aufstellen. Die Vorgehensweise beim Aufstellen kann ich aus der TRGS 509 entnehmen. Kennt ihr noch weitere zu beachtende Regeln?

Gruß
drstraleman
Geschrieben von: Michael

Re: Dieseltank 400 Liter - 27.12.2023 08:45

Hallo,

Du solltest prüfen, ob sich Auflagen aus der AwSV ergeben und ob die durch die Regelungen der TRGS 509 bereits erfüllt werden.

Das eine sichert den Schutz des Menschen vor den Gefahrstoffen, das anderen den Schutz der Umwelt/des Wassers.

Gruß
Michael
Geschrieben von: Claudi

Re: Dieseltank 400 Liter - 27.12.2023 09:15

Unter ggf. Gefahrgutgesichtspunkten:

Soll der Behälter auch befüllt befördert werden können (öffentl. Straße)? Dann zwingend einen Behälter mit Zulassung als IBC besorgen und alle 2,5 Jahre einer Inspektion unterziehen und entsprechend bezetteln etc.
Soll keine Beförderung im befüllten Zustand erfolgen, ist kein IBC erforderlich (aber natürlich trotzdem eine gute Art von Behälter), da es für die Beförderung leerer ungereinigter Lagertanks für u.a. Diesel eine Freistellung (1.1.3.1 f) ADR).

Das Merkblatt im Anhang dürfte auch nützlich sein - ggf. gibt es auch eine ähnl. aktuelle Version aus der euch betreffenden Region, aber die Inhalte werden sich mWn nicht unterscheiden.

Attached File
Geschrieben von: UBurkhard

Re: Dieseltank 400 Liter - 27.12.2023 09:48

@Claudi hat schon ein entsprechendes Merkblatt aus RLP gepostet, für NRW gibt es auch entsprechende Regelungen, es gilt Landesrecht (zuständig: MUNLV.NRW)
Es lohnt in jedem Fall auch ein Blick in die TRwS 781 Tankstellen für Kraftfahrzeuge.
Und bitte prüfen, ob der Dieseltank eine bauaufsichtliche Zulassung (DiBT-Zulassung benötigt).

Geschrieben von: drstraleman

Re: Dieseltank 400 Liter - 27.12.2023 10:27

Danke euch für die Informationen.

Der Tank soll nicht für Fahrzeuge dienen, es ist nur ein Depot für Maschinen, die in unmittelbarer Nähe stehen.
Geschrieben von: drstraleman

Re: Dieseltank 400 Liter - 27.12.2023 11:58

Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Unter ggf. Gefahrgutgesichtspunkten:

Soll der Behälter auch befüllt befördert werden können (öffentl. Straße)? Dann zwingend einen Behälter mit Zulassung als IBC besorgen und alle 2,5 Jahre einer Inspektion unterziehen und entsprechend bezetteln etc.
Soll keine Beförderung im befüllten Zustand erfolgen, ist kein IBC erforderlich (aber natürlich trotzdem eine gute Art von Behälter), da es für die Beförderung leerer ungereinigter Lagertanks für u.a. Diesel eine Freistellung (1.1.3.1 f) ADR).

Das Merkblatt im Anhang dürfte auch nützlich sein - ggf. gibt es auch eine ähnl. aktuelle Version aus der euch betreffenden Region, aber die Inhalte werden sich mWn nicht unterscheiden.


Als Tank soll dieser hier dienen:

https://shop.cemo.de/multi-tank-400-l.html

Der kann sowohl als ortsbeweglicher als auch ortsfester genutzt werden.
Geschrieben von: Claudi

Re: Dieseltank 400 Liter - 28.12.2023 09:01

Der hat eine Zulassung als IBC.

Weil wir ja grad so brainstormen: auch an den Arbeitsschutz denken: Gefährdungsbeurteilung (dazu gehört ja auch, aber nicht ausschließlich, die ganze rechtliche Seite, die hier schon gesammelt wurde), dokumentieren, Gefahrstoffverzeichnis, Schulung/ Unterweisung, Betriebsanweisung etc.

Man kann auch die Behörden vor Ort (untere Wasserbehörde, Gewerbeaufsicht) mit ins Boot holen und fragen, ob es aus deren Sicht noch was zu beachten gibt. Ich habe Behörden durchaus als unterstützend erlebt (nicht immer alle!). Aber viele helfen gern weiter, es richtig zu machen und wollen nicht erst dazu kommen, wenn es Probleme gibt.
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