Hallo, Michael,
...Nur liegt den Gesetzen/Verordnungen nun eine rechtliche Interpretation der Behörden vor. Es wäre sicher interessant zu sehen, wie das vor Gericht Bestand hat, aber wie soll es dazu kommen?
...
die Wertigkeit dieses Beschlusses liegt m.E. maximal auf der Ebene der RSEB - d.h. kein Gericht ist daran gebunden aber könnte es heranziehen. Nur steht in der RSEB nichts, das direkt im Widerspruch zum Gesetz oder der Verordnung steht - in diesem Beschluß aber schon.
Und ich denke, wenn es um Anlagen geht die nur wg. LiBa (bei den anderen Batterien habe ich zumindest noch nie von entsprechenden Diskussionen gehört) auf einmal unters WHG fielen, dann dürfte ein Rechtsstreit gar nicht unbedingt teurer als die Aufrüstung einer Liegenschaft kommen.
Mir scheint manchmal, daß die Gefahrstoff- und Anlagenwelt (teilweise auch GG-Welt, wo die Liba m.E. in der falschen Klasse sind) auch nach anderthalb Jahrzehnten noch nicht wirklich mitbekommen hat, daß Liba ganz spezifische Eigenschaften haben, die nicht ohne weiteres in herkömmliche Raster gepreßt werden können.
Gruß
M.A.T.